Steuersenken,Lohnsteuer freibetrag,mehr Netto,mehr netto vom brutto!Die tatsaechliche Steuerlast!

Dezember 22, 2010 by · Leave a Comment
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Mit Freibeträgen das Gehalt steigern 2010/2011

Viel Geld sparen durch Tipps,Tricks,Informationen und Steuersparen

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Die Lohnsteuerkarten von 2010 gilt auch 2011. Clevere Arbeitnehmer lassen sich Freibeträge eintragen und erhöhen so ihr Nettogehalt.

Wer plant, spart Steuern Sie sind wieder unterwegs – die Lohnsteuerkarten für 2011. Bevor Arbeitnehmer die Karte an den Chef weiterreichen, sollten sie prüfen, ob sich der Eintrag eines Freibetrags für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen lohnt. „So mindern Steuerzahler ihren monatlichen Lohnsteuerabzug und haben jeden Monat mehr Netto im Portemonnaie”.

Wer etwa am Jahresanfang einen Freibetrag von 6220 Euro eingetragen hat, kann sein monatliches Nettogehalt um 210 Euro aufbessern.

Weitere Möglichkeiten um mehr im Portmonee zu haben, die Überprüfung seiner Sachversicherungen wie Hausrat, Haftpflicht usw. Hier klicken, so wie die Prüfung seines Stromanbieters, hier können schnell mal  mehrere hundert Euro im Jahr eingespart werden. Hier klicken

Beispielrechung
Werbungskosten bis zu 920 Euro sind automatisch im Lohnsteuertarif berücksichtigt. Höhere Summen sind als Freibeträge auf der Steuerkarte eintragbar.

Beispiel: Ein verheirateter Arbeitnehmer hat ein monatliches Bruttogehalt von 4000 Euro. Für tägliche Pendelfahrten zur Arbeit beantragt er einen Freibetrag ab dem ersten Kilometer von 2640 Euro. Zusätzlich stellt er dem Fiskus Aufwendungen für die Anschaffung eines Computers (500 Euro Abschreibung) sowie die Kosten für eine berufsbegleitende Fortbildung in Höhe von 4000 Euro in Rechnung.


Monatliches Bruttogehalt 4000
Lohnsteuer, SolZ, Kirchensteuer1) 1014
mit Freibetrag
Fahrtkosten2) (Entfernung 40 Kilometer) 2640
Computer, Fortbildung 4500
voraussichtliche Werbungskosten 7140
Werbungskostenpauschbetrag -920
eintragbarer Freibetrag 6220
Freibetrag pro Monat (Januar bis Dezember) 518
Bruttogehalt abzüglich monatlicher Freibetrag 3482
Lohnsteuer, SolZ, Kirchensteuer1) 804
monatliches Netto-Mehreinkommen 210
alle Angaben in Euro 1)Steuerklasse IV, Lohnsteuertabelle 2008
2)(40 km x 0,30 Euro) x 220 Arbeitstage Quelle: FOCUS-MONEY


So kassiert der Staat uns ab!

Wer denkt, mit den Abzügen vom Brutto- zum Nettolohn sei schon alles bezahlt, der irrt sich. In Wahrheit müssen wir alle viel mehr Steuern und Abgaben zahlen als wir Denken!

Famile Bruner 2 Kinder 15,13 Jahre 2 Auto

Er 44 J. Werksmeister  Sie 42 J .Buchhalterin

Bruttoverdienst zusammen           5.600,- €

Netto                                               3.275,- €

Abgezogen wurden                        1.020,- € Steuern,

558,00 €  Krankenkasse

524,00 €  Rentenbeiträge

87,00 € Arbeitslosenvers.

30,60 € Pflegeversicherung

Und jetz schlagen noch die sogenannten versteckte Steuern zu Buche.

In Lebensmitteln, Benzin, Kfz. Gas, Strom usw.

Diese versteckten Steuern ergeben im Monat

unglaublichen 523,40 € zusätzliche Belastung!

Fassen wir das Einkommen von Familie Bruner zusammen

Brutto                                     € 5.600,00

Netto                                      € 3.275,00

Versteckte Steuern               €    523,40

Tatsächlich Netto         € 2.848,40


Wer hat die Möglichkeit Steuern einzusparen?

Alle Arbeitnehmer, Selbständige, Freiberufler die steuerpflichtig sind. Die steuerliche Grundlage zur Berechnung der Steuerlast  richtet sich nach dem zu versteuertem Einkommen. Sie haben die Möglichkeit kostenlos und unverbindlich Prüfen zu lassen ob Sie zusätzlich Steuern sparen können und diese auf Ihre Lohnsteuerkarte als Freibetrag einzutragen! Hier klicken


Lohnt sich eine Krankenversicherung fuer Tiere?

Dezember 21, 2010 by · Leave a Comment
Filed under: Allgemein 

Doch lohnt sich eine Krankenversicherung für Hund und Katze?

Das hängt sicherlich vom Einzelfall ab und kann nicht generell beantwortet werde. Im Endeffekt muss jeder Tierhalter  selbst entscheiden. Viel Wichtiger ist eine Tierhaftplichtversicherung.

Wenn ein Tier krank wird, kann es für den Halter schnell teuer werden. Schon die Behandlung eines Beinaheunfalls, wie er jeden Tag Hunden und Katzen passieren kann, kostet rund 200 Euro. Nach einem schweren Unfall mit Knochenbrüchen müssen Tierhalter mit 1000 Euro Behandlungskosten rechnen. “Der teuerste Fall lag sogar bei knapp 3000 Euro”,

Die Nachfrage nach Krankenversicherungen für Tiere boomt. Das bestätigen die Versicherungsunternehmen. Einige Versicherungen bieten eine Operationsversicherung für Hunde und Katzen und eine Tierkrankenversicherung für Pferde an.


Haftpflicht schützt vor dem Ruin

Wichtiger als die Krankenversicherung ist jedoch eine Haftpflichtversicherung. Denn die Schäden, die Tiere anrichten, können für den Halter schnell den Ruin bedeuten. So verurteilte das Oberlandesgericht Celle 1995 (Az. 20 0 61/94) einen Hundebesitzer zu 20000 Euro Schmerzensgeld. Sein Vierbeiner hatte einem siebenjährigen Jungen ein Ohr abgebissen. Zum Schmerzensgeld kommen noch weitere Forderungen. “Die Krankenkassen dürfen sich alle Behandlungskosten vom Tierhalter zurückholen”, erläutert Udo Barske, Sprecher des AOK-Bundesverbandes in Bonn. “Das kann sehr teuer werden.”

Hund ohne Versicherungsschutz, das kann einen Ruinieren
Dennoch haben nur etwa zwei Millionen Privatleute nach Schätzungen der Versicherungswirtschaft eine Hundehalterhaftpflicht abgeschlossen. Die meisten der fünf Millionen Hunde in Deutschland laufen demnach ohne Versicherungsschutz durch die Gegend.

Katzen sind mitversichert.

Tier ist nicht gleich Tier, erst recht nicht für die Versicherungswirtschaft. Für Hamster, Kanarienvögel oder Hauskatzen, die als Kleintiere gelten, reicht bereits eine private Haftpflichtversicherung. Exoten wie Schlangen oder giftige Spinnen sollten ausdrücklich in den Vertrag mit aufgenommen werden. Dies gilt auf jeden Fall für Hunde, die als besonders gefährlich angesehen werden, etwa Bullterrier. Solche Kampfhunde versichern viele Anbieter nur auf Anfrage.

Für Hunde ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung erforderlich. Zwar sind auch sie, falls ein privater Haftpflichtvertrag besteht, vorübergehend kostenlos mitversichert. Dies jedoch nur mit geringen Summen und nur bis zum nächsten Zahltag der privaten Haftpflichtversicherung. Spätestens dann benötigt der Hund eine eigene Police.

Wer einen Kampfhund versichern will, hat deutlich weniger Anbieter zur Auswahl und muss mit einem saftigen Aufschlag von 30 oder 50 Prozent rechnen.

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Die Pferdehaftpflichtversicherung! Wissenswertes und Pferdehaftpflicht Vergleich!

Dezember 21, 2010 by · 2 Comments
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Ein muss für jeden Pferdehalter

Der Tierhalter haftet für den Schaden seines Pferdes in vollem Umfang und daher ist es absolut ratsam sich gegen dieses Risiko mit einer Pferdehaftpflicht abzusichern.

Im BGB § 833 ist folgendes geregelt: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Vergleichen und die Richtige Pferdehaftpflichtversicherung finden

Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“

Aufsicht und Nutzung des Pferdes durch Dritte

Die nicht gewerbliche, kurzfristige Hütung vom eigenen Pferd durch eine andere Person, sowie anderer Reiter (aber nicht bei allen Anbietern!) ist in der Pferdeversicherung mitversichert, da in erster Linie der Pferdehalter haftet. Bei den meisten Anbietern sind kurzfristige Auslandsaufenthalte in Europa, bei einzelnen Anbietern auch weltweit, für unterschiedliche Zeiträume mitversichert.
In den Tarifen der Pferdehaftpflichtversicherung sind normale Reitpferde bei ausschließlich privater Haltung versichert.

Deckungssumme im Schadensfall bei Pferden

Die Deckungssumme sollte hoch angesetzt werden. Einige Versicherungen gewähren beim zweiten Pferd Rabatt. Leistungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften und Prämien kostenlos, unabhängig und anonym Vergleichen! Jahresprämie ab 71,18 € Hier klicken Leistung Prüfen und Vergleichen!

Hundehaftpflicht! Die Hundeversicherung Wissenswertes und Hundehaftpflicht Vergleich!Hundesteuer

Dezember 21, 2010 by · Leave a Comment
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Die Hundehaftpflicht, Wissenswertes, Hundeversicherung, Hundehaftpflicht im  Vergleich und die Hundesteuer

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung /Hundehaftpflicht schützt den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können. Anspruchsgrundlage gegen den Tierhalter ist vor allem § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der besagt, dass ein Tierhalter für Schäden, die sein Tier anrichtet, haftbar gemacht werden kann.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung /Hundehaftpflicht ist vor allem für Halter von größeren Tieren (z. B. Hunde oder Pferde) von Bedeutung, da kleinere Haustiere in der Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen sind.

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Eine Hundehaftpflichtversicherung ein muss für jeden Hundehalter

Hunde , gleich wie lieb und wie groß sie sind, können große Schäden verursachen und in der Haftungspflicht ist immer der Halter. Bei Hunden kann es wirklich problematisch werden, wenn keine Hundehaftpflichtversicherung besteht. Man sollte sich ruhig einmal die übelsten Szenarien ausmalen, die durch einen Hund entstehen können und für die man als Hundehalter zur Kasse gebeten wird.

Wenn der niedliche kleine Hund mit matschigen Pfoten während des Spaziergangs am teuren weißen Kaschmirmantel einer Spaziergängerin hoch springt, ist der Halter in der Haftung und darf die Reinigung bezahlen.Es könnte ja auch schlimmer kommen: Hunde, die sich von der Leine losreißen, auf die Straße rennen und schwere Verkehrsunfälle auslösen, gibt es oft genug. Hunde, die in Nachbars Garten voller Begeisterung unter den frisch gepflanzten Rosen ihren kleinen Schatz vergraben, gibt es ebenfalls häufig.

Und es gilt, für jeden Schaden die der Hund anrichtet haftet der Hundehalter!

Die Liste der möglichen Schadensfälle könnte man endlos weiterführen, doch eigentlich kostet schon die Reinigung des Kaschmirmantels in etwa das, was eine Hundehaftpflichtversicherung in der Jahresprämie kosten würde.

Bei der Versicherung auf Kleinigkeiten achten

Sehr wichtig ist, dass man sein Augenmerk nicht nur auf die Höhe der Jahresprämie legt – diese liegt bei 60 bis 150 Euro pro Jahr – sondern auf die vielen Kleinigkeiten. Manche Gesellschaften bieten eine Selbstbeteiligung an, wodurch die Versicherung günstiger wird. Bei manchen Gesellschaften ist die Jahresprämie äußerst gering, dafür allerdings auch die Versicherungssumme im Schadensfall.

Wieder andere Gesellschaften erscheinen auf den ersten Blick als gute Entscheidung im Preis-Leistungs-Verhältnis. Dann sollte man aber auf jeden Fall auch das Kleingedruckte lesen, denn es kann durchaus sein, dass hier bestimmte Leistungen ausgeschlossen sind. Die Leistungen der einzelnen Gesellschaften kostenlos, unabhängig und anonym Vergleichen, Jahresprämie ab. 39,87€ Hier klicken und vergleichen.

Wissenswertes über die Hundesteuer,Hundesteuern,

Was wird besteuert?
Besteuert wird die Hundehaltung.

Wer zahlt die Hundesteuer?

Steuerpflichtig ist der Hundehalter, dessen Aufwand für die Hundehaltung von der Steuer getroffen werden soll.

Wie hoch ist die Hundesteuer?

Die landesrechtlichen Regelungen lassen nur eine begrenzte Variation der Abgabensätze zu. Der Steuersatz kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für Kampfhunde wesentlich erhöhen. Das Halten z.B. von Blindenführhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern ist nach Maßgabe der in Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen von der Steuer befreit.

Wie lautet die Rechtsgrundlage?

Rechtsgrundlage sind die landesgesetzlichen Hundesteuergesetze bzw. Kommunalabgabengesetze, die die Gemeinden zur Steuererhebung verpflichten oder zum Erlass entsprechender Steuersatzungen berechtigen.

Wer zahlt Hundesteuer?

Besitzt eine Familie einen Hund und sind dafür Hundesteuern zu zahlen, so spielt es für das Finanzamt keine Rolle, welchem Familienmitglied der Vierbeiner gehört. Die Hundesteuer schuldet immer der Wohnungseigentümer. (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 4 W 3575/96)

Wer erhebt diese Hundesteuer?

Hundesteuer wird von den Gemeinden erhoben. Mit ihr werden v.a. ordnungspolitische Ziele verfolgt. Diese Steuer soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen.

Wie hat sich die Hundesteuer entwickelt,  die Geschichte

In ost- und mitteldeutschen Quellen taucht um 1500 erstmals ein “Hundekorn” auf, das teilweise unter der Steuerbezeichnung “Bede” in Form von Kornabgaben (Roggen, Gerste, Hafer) erhoben wurde; es diente der Ablösung der Hundegestellungspflicht der Bauern im Rahmen von Jagdfrondiensten. Zu Hundefutter verbacken und später auch “Hundebrot” genannt, wurde diese Abgabe z.B. nach den Hildesheimer Stadtrechnungen von 1658/59 “zur Erhaltung gemeiner Stadtjagdgerechtigkeiten” verwendet.

Einführung der Hundeabgaben/Hundesteuer

Im 19. Jahrhundert sind in den deutschen Einzelstaaten moderne Hundeabgaben hauptsächlich aus polizeilichen Gründen eingeführt und teils als Luxussteuer (so in Preußen 1810 bis 1814, 1824 f.), teils als Nutzungsgebühr (so in Bayern 1876) ausgestattet worden. Im Allgemeinen haben von Anfang an die Gemeinden das Besteuerungs- und Ertragsrecht erhalten, doch wurde von einigen Ländern (z.B. Baden und Hessen-Darmstadt) noch lange ein staatlicher Anteil abverlangt. Aufgrund der landesrechtlichen Hundesteuer– und Gemeindeabgabengesetze der Weimarer Zeit zu den “örtlichen Abgaben” gezählt, fiel die Hundesteuer nach dem Bonner Grundgesetz von 1949 in die Kategorie der “Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis” (seit der Finanzreform 1969 “örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern”) und wurde als reine Gemeindesteuer geregelt.

Rechtsschutzversicherung!Vergleich Rechtschutzversicherung und Wissenswertes

Dezember 21, 2010 by · Leave a Comment
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Rechtsschutzversicherung, achten auf das Kleingedruckte

Will man beim Thema Rechtsschutzversicherungen einen Bedingungsvergleich machen, wird empfohlen, vor einem Abschluss die Inhalte verschiedener Versicherungsangebote zu prüfen.

Ist die Rechtsschutzversicherung  Wichtig

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten wie Anwalt und Gerichtskosten bei Streitangelegenheiten. Haftpflichtversicherungen übernehmen dagegen Schäden die man anderen zufügt, diese können Existenz bedrohlich sein.  Deshalb ist eine Haftpflichtversicherung immer einer Rechtsschutzversicherung vor zu ziehen.

Was macht die Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung setzt sich im Allgemeinen für die Interessenwahrnehmung eines Versicherungsnehmers ein. Sie trägt so die nötigen Kosten, die aus dieser Aufgabe resultieren können, bspw. für einen Anwalt oder Gerichtskosten. Grundsätzlich kann man eine Rechtsschutzversicherung für mehrere Rechtsgebiete anfordern. Das können sein Autorechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz bis hin zum Verwaltungsrechtsschutz.

Achtung bei den Ausschließungsklauseln

Wichtig für eine inhaltliche Prüfung sind zu dem Rechtsangelegenheiten, die eine Rechtsschutzversicherung ausschließt. Lesen Sie also das Kleingedruckte! Denn schon so mancher Rechtsschutzversicherte wurde herb enttäuscht, als seine Rechtsschutzversicherung die Übernahme von Anwalt und Gerichtskosten zurück wies.

Der Bedingungsvergleich zeigt häufig einen Leistungsausschluss in Kausalzusammenhängen. Das heißt, dass eine Rechtsschutzversicherung bspw. im Falle eines Krieges oft keinen Versicherungsschutz leistet, oder auch wenn Schäden etwa durch ein nukleares Unglück hervorgerufen werden. Inhalt und Ausschluss sind somit die wichtigsten Anhaltspunkte für eine Rechtsschutzversicherung im Bedingungsvergleich.

Kostenloser Vergleich Ihrer Rechtschutzversicherung

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Sie haben Fragen?

Stehe Ihnen gerne zu Verfügung.

Kfz Versicherung!Wissenswertes,Kfz Versicherung Vergleich

Dezember 21, 2010 by · Leave a Comment
Filed under: Allgemein 

Sparen Sie mehrere hundert Euro im Jahr, vergleichen Sie jetzt Ihre Kfz Versicherung!

Rechtliches Kfz Versicherung, Haftpflichtversicherung

Schadensersatzpflichtig ist im Regelfall der Fahrer, der den Schaden verursacht hat. Da es praktisch nicht möglich ist, alle Inhaber einer Fahrerlaubnis einer Versicherungspflicht zu unterziehen, greift der Gesetzgeber zu einem Trick: Speziell im Straßenverkehr haftet durch gesetzliche Anordnung (in Deutschland gemäß § 7 Straßenverkehrsgesetz) nicht nur der Fahrer für die von ihm verursachten Schäden, sondern auch der Halter des Fahrzeugs (siehe Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief), und zwar auch, ohne dass ihn ein eigenes Verschulden trifft. Es ist eine Ausnahme von dem allgemeinen Grundsatz, dass Schadensersatz nur bei eigenem Verschulden geleistet werden muss.

Versicherungspflicht bei Kraftfahrzeugen

Der Halter ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz zur Versicherung seines Kraftfahrzeugs verpflichtet. und muss eine Kfz Versicherung abschließen. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt (in Deutschland nach § 5 PflVG) ein Kontrahierungszwang, d.h. das Versicherungsunternehmen muss grundsätzlich einen Antrag auf Erteilung einer Kfz-Haftpflichtversicherung bestätigen und darf nur unter bestimmten Bedingungen das Zustandekommen eines Vertrages verweigern.

Folgende Schadensarten werden über die Kfz Versicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt:

  • Personenschäden (Heilungskosten bei Personenschäden / Renten bei Invalidität
  • Sachschäden (Reparaturen an anderen Fahrzeugen / Objekten (z.B. Leitplanke))
  • Vermögensschäden
  • immaterielle Schäden, beispielsweise Schmerzensgeld

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt auch diejenigen Ansprüche, die sich aus der Betriebsgefahr (verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung) ergeben.

Der betroffene Fahrzeugführer ist mitversichert.

Die Autohaftpflichtversicherung darf  eigenmächtig Schäden regulieren

Eine weitere Besonderheit ist die Regulierungsvollmacht der Kfz-Haftpflichtversicherung: Sie darf Schäden auch gegen den Willen des Versicherungsnehmers regulieren. Als Ausgleich hat der Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht im Schadensfall (wirksam allerdings nur für die Zukunft).

Für den Geschädigten ist von Bedeutung, dass er die Kfz-Haftpflichtversicherung direkt auf Schadensersatz in Geld (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz) in Anspruch nehmen kann. Er vermeidet hierdurch, seine Ansprüche gegen den Fahrer oder Halter geltend machen zu müssen und trotz juristischem Erfolg bei deren Zahlungsunfähigkeit leer auszugehen. Dennoch werden in der Regel in gerichtlichen Auseinandersetzungen die Versicherung, der Halter und der Fahrer gleichzeitig in Anspruch genommen. Dies hat prozesstaktische Gründe: Beispielsweise kann der als Anspruchsgegner verklagte Fahrer hierdurch nicht mehr als Zeuge auftreten.

Die Teilkaskoversicherung

ist eine Versicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Sie bietet einen zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung.

Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl
  • Raub
  • unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. Die Anerkennung eines Unwetterschadens bedarf der Bestätigung durch ein Wetteramt.
  • Zusammenstoß mit Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung ist. Hierbei ist zu beachten, dass dies nur für Haarwild nach dem BJagdG gilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat z. B. entschieden, dass ein Zusammenstoß mit einem Rentier in Finnland keinenKaskoschaden darstellt, da Rentiere nicht unter das BJagdG fallen (OLG Frankfurt/M. 25. Juni 2003 – 7 U 190/02: Haarwild/Begriff und Beweis des Zusammenstoßes).
  • Glasbruchschäden
  • Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss(Schmorschäden)
  • Marderbiss ohne Folgeschäden

Vollkasko

Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatz-Versicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt ebenfalls nur Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen und schließt die Teilkaskoversicherung mit ein. Dabei handelt es sich rechtlich nicht um zwei eigenständige Vertragsteile mit deren Bedingungen. Dies hat verschiedene positive Auswirkungen:

  • Der anteilige Beitrag zur Teilkasko wird durch einen eventuell vorhandenen Schadenfreiheitsrabatt ebenfalls reduziert. So konnte bis zur Kaskoreform 2003 z. B. bei einem hohen Schadenfreiheitsrabatt die Vollkaskoversicherung teilweise günstiger als eine reine Teilkasko sein. Dieses nannte man Organikbruch.
  • Schäden, die in den Bereich der Teilkaskoversicherung fallen, führen nicht zur Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes.

In der Vollkaskoversicherung sind in Ergänzung zur Teilkaskoversicherung folgende Schäden versichert:

  • Vandalismus: Mut- und/oder böswillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde
  • Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug
    • selbstverschuldete Unfälle
    • wenn der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist (Fahrerflucht)
    • wenn wegen fehlendem Versicherungsschutz keine Haftpflichtversicherung eintritt und der Unfallgegner zahlungsunfähig ist
      • (in der Schweiz gibt es für solche Fälle einen “Nationalen Garantiefonds”)
    • wenn der Schadenverursacher nicht haftbar zu machen ist (zum Beispiel bei Schäden durch nicht deliktfähige Kinder)
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Die Wohngebauedeversicherungen Vergleich und viel Geld sparen

Dezember 21, 2010 by · Leave a Comment
Filed under: Allgemein 

Hier hören Sie: Rechtliches zur Wohngebäudeversicherung (Text folgend)

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Die Wohngebauedeversicherung schützt den Gebäudeeigentümer vor Risiken, die sich aus Brand, Sturm und Leitungswasserschäden ergeben (versicherte Gefahren). Entsprechend dem Namen ist der Versicherungsgegenstand das Wohngebäude, ohne dessen Inhalt an beweglichen Sachen zu versichern (versicherte Sache). Ziel ist hierbei die Kostendeckung für Wiederaufbau oder Sanierung des Gebäudes sowie eine Absicherung gegen weitere Kosten (versicherte Kosten). Mit einem Wohngebauedeversicherungen Vergleich kann man viel Geld sparen.

Rechtliches

Eine Wohngebäudversicherung ist ein Versicherungsvertrag und bewegt sich somit rechtlich im Rahmen des BGB, HGB und dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Gegen Versicherungsprämie schließt der Kunde einen Vertrag bei einer Gesellschaft. Somit werden die individuellen Gesellschaftbedingungen Vertragsbestandteil. Diese Bedingungen unterteilen sich hierbei für gewöhnlich folgendermaßen:

  • Allgemeinen Wohngebäude Versicherungbedingungen (VGB)
  • Klauseln
  • Besondere Bedingungen für weitere Elementarrisiken in der Wohngebäudeversicherung (BEW oder BBEW)
  • individuelle Vereinbarungen
    Versicherte Sachen

    • Die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude (Beispiel: Musterstraße 99, 99999 Musterhausen)
    • Gebäudezubehör (Beispiel: Klingel- und Briefkastenanlagen, Müllboxen sowie Terrassen)
    • sonstiges Gebäudezubehör, soweit ausdrücklich vereinbart (Beispiel: Carports, Gewächs- u. Gartenhäuser, Hundehütten, Hof- und Gehwegbefestigungen)

    Einbaumöbel ( Einbauküchen ), die individuell für ein Gebäude gefertigt wurden Gebäudezubehör, soweit es sich im Gebäude befindet oder am Gebäude angebracht ist der Instandhaltung zu Wohnzwecken dient

    Weitere Gebäudebestandteile und Gebäudezubehör, sowie Wasser und Abwasserrohre außerhalb der Grundstücks werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert.

    Nicht versicherte Sachen

    Nicht versicherte Sachen sind nachträglich vom Mieter, auf dessen Koste eingefügte Sachen, für die dieser die Gefahr trägt, wie z. B. die Markise des Mieters. Leistung und Prämien vergleichen, anonym, unabhängig und kostenlos! Hier klicken und vergleichen Ihrer Wohngebäudeversicherung

Warum eine private Unfallversicherung? Unfallversicherung vergleich

Dezember 21, 2010 by · Leave a Comment
Filed under: Allgemein 

Hier hören Sie: Die Unfallversicherung(Auszüge aus dem Text unten folgend)

Unfallversicherung – Warum eine Private Unfallversicherung? Unfallversicherung vergleichen und erheblich Geld sparen!

Wann zahlt die gesetzliche Unfallversicherung: Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei einem Unfall während der Arbeit oder auf dem direkten Weg dorthin. Sie gilt also nur für Menschen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Hausfrauen und Selbstständige sind somit von der gesetzlichen Unfallversicherung ausgeschlossen.

Einer privaten Unfallversicherung ist es gleichgültig, wo sich der Unfall ereignet. Die Police greift, wenn ein Unfall eine Invalidität verursacht. Nach einem Unfall zahlen Versicherungsunternehmen eine einmalige Summe, deren Höhe sich nach der Höhe des Invaliditätsgrades richtet. Eine so genannte Gliedertaxe zeigt Ihnen ungefähr, welcher gesundheitliche Schaden wie viel Prozent der vereinbarten Versicherungssumme fällig werden lässt

Vor dem Abschluss einer Unfallversicherung Information einzuholen, erscheint (wie bei jeder anderen Police) als Voraussetzung dafür, auch wirklich den individuell passenden Versicherungsschutz zu bekomme. Aber warum überhaupt eine Unfallversicherung abschließen? Allein in Deutschland kommt es täglich zu mehr als 20.000 Unfällen, sei es bei der (Haus-)Arbeit, im Straßenverkehr, bei sportlichen Betätigungen, im Urlaub (usw.). Rein statistisch betrachtet ereignet sich der über-wiegende Teil aller Unfälle in der Freizeit, was heißt, dass ein bestehender gesetzlicher Versicherungsschutz in diesen Fällen grundlegend nicht greift. Dabei können im Besonderen die möglichen Folgen schwerer Unfälle im schlimmsten aller Fälle lebenslange Auswirkungen und Beeinträchtigungen nach sich ziehen.

Wo vor schützt eine Unfallversicherung!

Eine jedwede Unfallversicherung schützt selbstredend weder vor eventuellen Unfällen, noch mindert sie das Unfallrisiko selbst. Sie schützt dagegen als spezielle Vollkaskoversicherung vielmehr vor den potentiellen finanziellen Risiken, welche mit Unfällen oftmals einhergehen. Die Unfallversicherung sichert damit die eigene Arbeitskraft ab, das eigene sogenannte „Humankapital“, die immanente Grundlage eines jeden Arbeitslebens und Wirtschaftens.

Eine allgemeine Unfallversicherung Information zeigt hierbei die verfügbaren beziehungsweise möglichen Leistungen einer solchen Versicherungspolice: Dazu beispielshalber (vor-beugende) Präventionsmaßnahmen, die Übernahme von Heilbehandlungskosten, Rehabilitations maßnahmen, aber weiterhin auch Barleistungen wie etwa der finanzielle Ausgleich bei Gehaltseinbußen oder –ausfällen, die Zahlung bestimmter Renten, oder ebenso andere monetäre Leistungen.

Doch was gilt diesbezüglich als „Unfall“? Generell handelt es sich um einen Unfall, wenn ein Versicherungsnehmer durch ein von außerhalb kommendes und auf den Körper einwirkendes (Unfall-)Ereignis unfreiwillig Schäden oder Beeinträchtigungen erleidet. Demzufolge gelten eben auch Verrenkungen von Gliedmaßen oder Gelenken, sowie Zerrungen, Abrisse etc. von Muskeln, Bändern, Sehnen oder Kapseln als Unfälle (z.B. bei Sportunfällen), und werden in der Regel durch eine Unfallversicherung abgedeckt.

Unfallversicherung: Worauf Sie achten sollten

Gültigkeit: Der Schutz sollte weltweit und 24 Stunden am Tag gelten und nicht auf bestimmte Bereiche – wie bei der Autoinsassenversicherung – begrenzt sein.

Versicherungssumme: Eine pauschale Empfehlung ist schwer abzugeben, weil die Bedürfnisse der Versicherten zu verschieden sind. Versicherer empfehlen eine Faustregel, nach der Familienverdiener mit 30 Jahren das Sechsfache, mit 40 Jahren das Fünffache, mit 50 Jahren das Vierfache ihres Bruttojahreseinkommen absichern.

Ausschlüsse : Prüfen Sie mögliche Ausschlüsse. Zahlt der Versicherer auch, wenn Sie beispielsweise auf Medikamente angewiesen sind, die zu Bewusstseinsstörungen führen können?

Gliedertaxe: Der Versicherer sollte mindestens den Satz der Gliedertaxe des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft zahlen.

In meinem Beispiel ist es eine Grundsumme von100.000 €

Daneben gibt es in Ihrem Vertrag eine Gliedertaxe. Hier ist festgelegt wieviel jedes Körperteil bei völligem Verlust oder völliger Funktionseinschränkung Wert ist. Es gibt mittlerweile viele Gesellschaften, die eine erweiterte Gliedertaxe anbieten. Die einzelnen Körperteile werden dort höher bewertet als in gängigen Gliedertaxen. Ich gehe hier von einer Standardgliedertaxe aus. Die sieht nach den Muster-AUB des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) folgendermaßen aus.

  • Arm 70 %
  • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %
  • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %
  • Hand 55 %
  • Daumen 20 %
  • Zeigefinger 10 %
  • anderer Finger 5 %
  • Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 %
  • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %
  • Bein bis unterhalb des Knies 50 %
  • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %
  • Fuß 40 %
  • große Zehe 5 %
  • andere Zehe 2 %
  • Auge 50 %
  • Gehör auf einem Ohr 30 %
  • Geruchssinn 10 %
  • Geschmackssinn 5 %

Diese Werte gelten also, wenn ein Verlust oder eine völlige Funktionsbeeinträchtigung vorliegt. Bei einem Teilverlust oder einer teilweisen Funktionsbeeinträchtigung muss man daher vom entsprechenden Teiles dieses Prozentsatzes ausgehen.

Verlieren Sie also Ihr Bein durch einen Unfall erhalten Sie 70% von 100.000 € = 70.000 €.

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Sie haben Fragen? Schreiben Sie mir

Die Hausratversicherung

Dezember 21, 2010 by · Leave a Comment
Filed under: Allgemein 

Die Hausratversicherung

Eine Hausrat gehört zu den sogenannten Grundversicherungen, Sie schützt vor Schäden des eigenen Vermögens.

Vergleichen Sie Ihren Versicherungsbeitrag, auch hier gibt es ganz erhebliche unterschiede. Warum bezahlen Sie mir als nötig? Das meint auch Stiftung Warentest

Die Hausratversicherung bietet für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm,  Hagel, Einbruchdiebstahl,  Raub  und Vandalismus. Außerdem sind Kosten wie Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind diverse weitere Einschlüsse in den Vertrag möglich, wie z. B. der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden und Überspannungsschäden.

Die Hausratversicherung wurde 1942 erstmals als eigenständiger Versicherungszweig auf Grundlage des Tarifs VHB 42 angeboten. In den Jahren 1966, 1974, 1984, 1992, 1997, 2000 und 2004 erfolgten Überarbeitungen der Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen.Anschaulich gesprochen sind nahezu alle beweglichen Sachen im Haushalt des Versicherungsnehmers über die Hausratversicherung versichert. Dazu gehören beispielsweise Möbel, Haushaltselektronik, Kleidung und Nahrungsmittel. Sehr oft ist die Haftung der Versicherung begrenzt, so dass sich eine Unterversicherung im Schadensfall nachteilig auswirkt.

Das bedeutet, dass z. B. bei einem Hausrat im Wert von 80.000 Euro und einer Versicherungsdeckung von 50.000 Euro die Versicherung immer nur 5/8 vom Schaden, max. 50.000 Euro (Entschädigung = Schaden x Versicherungssumme/Versicherungswert) bezahlt. Nahezu alle Versicherer sind bereit, auf diese sogenannte „Einrede der Unterversicherung“ im Schadenfall generell zu verzichten, wenn der Kunde bereit ist, eine festgesetzte Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche – meist 650,- Euro/m² Wohnfläche – abzuschließen (Unterversicherungsverzicht). Diese garantiert dem Kunden den tatsächlichen Neuwert-Ersatz bis zur Höhe der Versicherungssumme, kann jedoch bei sehr großen Wohnungen auch schnell zu einer ebenfalls nicht erwünschten Überversicherung führen.

Als Versicherungsort gilt die im Versicherungsschein (Police) bezeichnete Wohnung des Kunden. Jedoch ist zusätzlich mittels einer Außenversicherung der in der Policegenannte Versicherungsort erweitert und damit persönlicher Hausrat, der sich beispielsweise vorübergehend (nicht dauerhaft) in einer Ferienwohnung befindet -im Rahmen des jeweiligen Versicherungsvertrages- versichert.

Die Prämie der Hausratversicherung bemisst sich nach der Höhe der Versicherungssumme, den individuellen Einschlüssen und der Lage der versicherten Räume (Einbruchdiebstahl/Sturm/Überschwemmungs-Tarifzone). Die Versicherungssumme wird von vielen Versicherern durch eine Faustformel über die Wohnfläche errechnet. Leistung der Versicherungsgesellschaften und Prämien auswählen. Vergleichen Sie jetzt, klicken Sie hier und sparen Sie kräftig!

Bei Fragen schreiben Sie mir.

Privathaftpflichtversicherung

Dezember 21, 2010 by · Leave a Comment
Filed under: Allgemein 

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Warum ist die Privatehaftpflichtversicherung so wichtig?

Es ist kein Einzelfall, dass manche Familien finanziell ruiniert wurden weil Sie keine Haftpflichtversicherung hatten.

Stellen Sie sich vor Sie steigen aus Ihrem Auto, schauen sich nicht um, ein Tanklaster muss Ihnen ausweichen, er überschlägt sich und das Benzin fließt in die Kanalisation, nicht auszudenken oder?… Der Schaden geht in die Millionen! …. Wer soll dass bezahlen?

Es sollte deshalb Jeder  eine Privatehaftpflichtversicherung haben! Ich kann Ihnen nur Raten bevor Sie z.B.eine Lebensversicherung oder Rechtschutzversicherung abschließen, verzichten Sie darauf und schlissen Sie statt dessen eine Privatehaftpflichtversicherung ab.

Doch es gibt bei selber Leistung erhebliche Beitragsunterschiede bei den Versicherungsanbietern. Vergleichen Sie hier und sparen Sie bares Geld!

Wann zahlt die Versicherung. Voraussetzung ist, dass der Schaden durch Fahrlässigkeit oder auch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist. Ferner ist Voraussetzung, dass die Ansprüche im privaten Bereich entstanden sind, also weder einem beruflichen Tun noch einem Vereinsmäßigen (Tätigkeit für den oder als Organ des Vereins) oder sonst (ehren-)amtlichen Risiko zuzuordnen sind.

Die Privathaftpflichtversicherung ist eine Form der Haftpflichtversicherung. Sie sichert den privaten Versicherungsnehmer und seine Familie einschließlich eventueller Hausangestellter (letztere soweit für den Haushalt tätig) vor Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen.

Da die Haftung gerade von Privatpersonen nach deutschem Recht grundsätzlich nicht begrenzt ist, liegt die Bedeutung einer Privathaftpflichtversicherung und der Anpassung ihrer Versicherungssummen für den Einzelnen auf der Hand. Die Privathaftpflichtversicherung ist, im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung keine Pflicht- sondern freiwillige Versicherung. Der Name leitet sich aus der gesetzlichen Verpflichtung zum Ersetzen eines entstandenen Schadens nach § 823 BGB ab. Vergleichen Sie die Leistungen und Prämien, kostenlos, anonym und unabhängig  Hier klicken vergleichen und Geld sparen

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung.

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