Steuererklärung für das Jahr 2012 darauf sollten Sie achten

März 21, 2013 by · Leave a Comment
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Es gibt wieder einige gesetzliche Änderungen die sich auch auf die Steuererklärung 2012 auswirken!

Die Wichtigsten Änderungen für die Steuererklärung 2012 und worauf Sie achten sollten

Arbeitnehmer, Selbstständige und Unternehmer haben noch bis zum 31. Mai Zeit, um ihre Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben.

Nutzung von Handys und co die von der Firma zu Verfügung gestellt werden!
Wer vom Chef Smartphone, Notebook oder Tablet-Computer zur beruflichen und privaten Nutzung überlassen bekommt, muss keine Steuern und Sozialabgaben auf die geliehenen Arbeitsmittel zahlen. Sind die Geräte jedoch ein Geschenk an den Arbeitnehmer, fallen 25 Prozent Steuern auf den Kaufpreis an.

Bei Ehepaaren gemeinsam oder getrente Veranlagung!
Ehepaare müssen sich entscheiden, ob sie ihre Steuerschuld gemeinsam oder getrennt tragen wollen. Bei gemeinsamer Veranlagung werden Einnahmen und Ausgaben quasi in einen Topf geworfen und nach der Splitting-Tabelle gemeinsam versteuert. Paare, bei denen jeder Ehepartner seine eigene Steuererklärung abgeben möchte, kann für das Vorjahr nur noch eine Einzelveranlagung wählen. Dann können Kosten wie etwa Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen nicht mehr einem der Partner beliebig zugeordnet werden. Lediglich der Ehepartner, der diese Kosten getragen hat, darf sie auch absetzen. Allerdings können die Ehegatten beantragen, die Kosten hälftig auf beide Partner aufzuteilen. Zudem entfällt ab dem 1. Januar 2013 die Möglichkeit der ‘besonderen Veranlagung’ im Hochzeitsjahr. Bei der besonderen Veranlagung wurden die Ehegatten so behandelt, als wären sie nicht miteinander verheiratet.

Besondere Förderung für alleine erziehende!
Alleinerziehende werden vom Staat speziell gefördert, damit die Steuerlast moderat bleibt. Dies geschieht zum Beispiel über den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Dieser beträgt 1.380 Euro jährlich und erhält seine Gültigkeit über die Steuerklasse II. Voraussetzung ist, dass Sie Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag haben. Darüber hinaus muss das Kind in Ihrer Wohnung mit Haupt- und Nebenwohnsitz gemeldet sein. „Alleinerziehend“ wird dabei auch wörtlich genommen, denn in dem Haushalt darf kein anderer Erwachsener wohnen, mit Ausnahme eines Kindes über 18, für das ebenfalls ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Außerdem sollten Sie die Kosten für die Betreuung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr steuerlich geltend machen – denn auch dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Zu den Aufwendungen zählen die Kindergartengebühren, Kosten für Tagespflegeeinrichtungen, Babysitter und Tagesmutter. Wird das Kind daheim privat betreut, so kann auch dies steuerlich geltend gemacht werden: Wird hierfür eine Haushaltshilfe als Minijobber in Anspruch genommen, sind 12 Prozent der Kosten absetzbar – maximal aber 2.400 Euro. Erfolgt die Beaufsichtigung des Nachwuchses durch eine Serviceagentur, so sind davon 20 Prozent der Kosten absetzbar – maximal aber 600 Euro.

Studenten Steuererklärung?
Zwar müssen Studenten nicht zwangsläufig eine Steuererklärung abgeben. Allerdings wäre dies empfehlenswert, wenn neben dem Studium regelmäßig gearbeitet oder während der Semesterferien ein Ferienjob angenommen wird, bei dem mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet wird. Wer im Jahr mehr als 8.004 Euro verdient, ist sogar dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Allerdings ist auch ein Verdient über diesem Grundfreibetrag möglich, da Studenten die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro und den Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro geltend machen können.
Des Weiteren können Studenten die Kosten, die durch ihr Studium entstanden sind, später steuerlich geltend machen. Denn Studienkosten gelten als vorab entstandene Werbungskosten. Dazu zählen zum Beispiel Studien- und Unigebühren, oder die Miete für die Wohnung bzw. das WG-Zimmer. Zudem können auch Fahrtkosten zur Uni abgesetzt werden sowie Ausgaben für Laptop, Büromaterial und Fachbücher. Das heißt: Fleißig Belege sammeln!

Minijober was ist Neu?
Minijobber dürfen ab 2013 bis zu 50 Euro mehr verdienen, ohne Steuern zu zahlen – insgesamt nun bis zu 450 Euro im Monat. Allerdings gilt für Minijobs, die 2013 erstmals angetreten wurden, nun auch die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Arbeitgeber zahlen pauschal 15 Prozent vom Lohn in die Rentenversicherung, der Minijobber muss die Differenz zum allgemeinen Beitragssatz von 18,9 Prozent tragen – maximal 17,55 Euro für einen 450-Euro-Minijob. Minijobber in Privathaushalten zahlen mehr, weil Arbeitgeber hier nur pauschal fünf Prozent in die Rentenkasse einzahlen.
Wer seinen Minijob erst 2013 aufgenommen hat, kann sich vom Chef von der Versicherungspflicht befreien lassen. Das ist vor allem für Minijobber mit einem Hauptberuf sinnvoll. Für ‘alte’ Minijobber ändert sich nichts. Sollte der Arbeitgeber den Lohn von 400 Euro bis auf 450 Euro aufstocken, gilt jedoch das neue Recht.

Einkommenssteuervorauszahlung bei Selbständige!
Selbstständige müssen einmal im Quartal eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer bezahlen, die auf den Ergebnissen des Vorjahres beruht. Allerdings handelt es sich bei der Vorauszahlung nur um einen Richtwert, da die Einkünfte bei Selbstständigen naturgemäß stark schwanken. Der Gewinn muss dabei per Einnahme-Überschussrechnung oder Betriebsvermögensvergleich ermittelt werden.
Bestimmte Betriebsausgaben wie Büromaterial, Möbel und Maschinen können steuerlich geltend gemacht werden. Ausgaben über 410 Euro können dabei allerdings nicht in voller Höhe in einem Kalenderjahr abgerechnet werden, sondern müssen über die gesamte Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Für die Abschreibung und deren Dauer können Sie die AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums zu Hilfe nehmen.

Firmenwagen und CO
Eine besondere Versteuerung gilt für Gegenstände, die der Firma gehören, aber privat genutzt werden, wie zum Beispiel ein Firmenwagen. Dieser gilt als Betriebsvermögen, wenn er zu mind. 10 Prozent gewerblich genutzt wird. Dann können die laufenden Kosten und die Abschreibung des Fahrzeugs steuerlich geltend gemacht werden. Bei privater Nutzung des Wagens muss dieser Vorteil allerdings versteuert werden. Wird der Wagen in weniger als der Hälfte der Zeit privat genutzt, so können ein Fahrtenbuch geführt bzw. die Ein-Prozent-Methode genutzt werden.

Der Trick mit dem Oldtimer
In der eskalierenden Finanzkrise stürzten sich viele Sparer auf Sachwerte. So boomte auch der Markt für Oldtimer. Das brachte manchen Firmenchef oder Selbständigen auf die Idee, das edle Gefährt auch als Dienstwagen zu nutzen. Der Clou: zu versteuern ist der Dienstwagen-Vorteil nach der Ein-Prozent-Regel, das heißt, ein Prozent des Fahrzeug-Listenpreises zählt monatlich als steuerrelevantes Einkommen. Da die Listenpreise der alten Schätzchen jedoch nach heutigen Maßstäben sehr niedrig sind und der tatsächliche Verkaufswert des Oldtimers für die Steuerbehörden keine Rolle spielt, ist die Steuerbelastung im Vergleich zu modernen Autos sehr niedrig.

Elektroautos
Elektroautos im Förderprogramm: Die Kfz-Steuer für die Stromer entfällt nun für zehn statt wie bisher für fünf Jahre. Und wer ein Elektroauto mit Brennstoffzelle als Dienstwagen überlassen bekommt und somit den geldwerten Vorteil versteuern muss, darf die teure Brennstoffzelle aus dem Listenpreis herausrechnen. Dann fällt die pauschale Versteuerung nach der Ein-Prozent-Regel günstiger aus. Danach muss der Arbeitnehmer jährlich ein Prozent des Listenpreises seines Dienstwagens wie sein sonstiges Einkommen versteuern. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort kommen noch 0,03 Prozent vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs je Entfernungskilometer hinzu.

Wehrdienstleistende Sold steuerfrei
Auch weiterhin sind Wehrsold und Dienstgeld für freiwillig Wehrdienstleistende steuerfrei. Neu ist jedoch, dass Reservisten ihre Bezüge nicht mehr versteuern müssen. Außerdem sollen gezahlte Taschengelder und andere Zahlungen in den freiwilligen zivilen Diensten, vor allem im Jugendfreiwilligendienst, von der Steuer befreit sein.

Der unterschied Steuer bei Soldaten
Allerdings gilt die neue Steuerpflicht auf Zuschläge und Extrazahlungen nur für neue Soldaten. Wer vor dem Jahreswechsel seinen Wehrdienst angetreten hat, bleibt komplett steuerfrei. Wer erst 2013 seinen Dienst angetreten hat, kann sich über den Jahressteuerausgleich zu viel bezahlte Steuern zurückholen. Steuerfrei bleibt in jedem Fall der Grundfreibetrag von 8130 Euro im Jahr – besser bekannt als Existenzminimum. Die Summe erreichen jedoch die wenigsten freiwilligen Wehrdienstleistenden.

Ehrenamtliche Helfer
Im laufenden Jahr können ehrenamtliche Helfer in Vereinen und Organisationen 220 Euro mehr Aufwandsentschädigung erhalten, ohne steuerpflichtig zu werden. Insgesamt dürfen sie steuerfrei 720 Euro im Jahr für ihr Ehrenamt erhalten. Für Rettungssanitäter und ähnliche Ehrenamtliche steigt die abgabenfreie Grenze um 300 Euro auf 2400 Euro im Jahr. Auch für Vereine kann es sich daher lohnen, die Aufwandsentschädigungen anzupassen, wenn ein Teil der Bezahlung als Minijob erfolgt. Je besser sie das steuerfreie Maximum für Entschädigungen nutzen, umso geringer ist ihr Steueranteil für die Minijob-Bezahlung.

Steuerpflicht für Rentner
Derzeit machen die Finanzbehörden Jagd auf Ruheständler, die zwar steuerpflichtig sind, aber keine Steuererklärung abgegeben haben. Durch Datenabgleich mit der Rentenversicherung kommen die Ämter den Säumigen auf die Schliche, bereits 100.000 Rentner in Nordrhein-Westfalen haben deswegen Post vom Finanzamt erhalten. Es handle sich um Rentner, die bisher steuerlich nicht geführt wurden, bei denen ein Abgleich mit Daten der Rentenversicherungen aber ergab, dass sie eine Steuererklärung hätten abgeben müssen, berichtete die ‘Rheinische Post’ unter Berufung auf das Düsseldorfer Finanzministerium. Deshalb müssen die betroffenen Rentner jetzt nachträglich eine Steuererklärung abgeben.
Wer 2013 in Rente geht, muss einen größeren Teil seiner Rentenbezüge versteuern. Durch das Alterseinkünftegesetz aus dem Jahr 2004 steigt Jahr für Jahr der zu versteuernde Rentenanteil, bis 2040 volle 100 Prozent der Rente zu versteuern sind. Wenn keine weiteren Einkünfte dazu kommen, bleiben diese Rentenbeträge im Monat steuerfrei:
Steuerjahr 2012:
Jahresfreibetrag 15.770 Euro, entspricht monatlich 1.308 Euro
Steuerjahr 2013:
Jahresfreibetrag 15.190 Euro; entspricht monatlich 1.260 Euro

Aufbewahrungsfrist von steuerlichen Unterlagen
Die Aufbewahrungsfrist für steuerlich relevante Unterlagen reduziert sich von bisher zehn auf zukünftig acht Jahre. Betroffen sind in erster Linie Unternehmen, die Jahresabschlüsse, Buchungsbelege und bestimmte Zollunterlagen nun nicht mehr für zehn Jahre archivieren müssen. Gleiches gilt für Selbstständige, Freiberufler oder festangestellte Arbeitnehmer mit nebenberuflichen Honorartätigkeiten. Wer Belege und Unterlagen vor Ablauf der Frist schreddert oder verlegt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Steueränderungen 2013, Gesetzesänderungen 2013

Februar 19, 2013 by · Leave a Comment
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Das Ändert sich im Jahr 2013, das sind die Steueränderungen 2013 und die Gesetzesänderungen 2013

Einige Gesetzesänderungen für das Jahr 2013

Briefmarken werden teurer, die Praxisgebühr wird abgeschafft, Minijobber dürfen mehr verdienen, das Mietrecht wird verschärft. Nicht nur für Gutverdiener wird sich also im nächsten Jahr vieles ändern. Zahlreiche Reformen greifen bei Steuern, Förderungen, Altersvorsorge, Verbraucher- und Versicherungsschutz. Wie Sparer, Familien und Steuerzahler bei einigen Änderungen profitieren, sehen Sie in unserer Galerie.

Im nächsten Jahr können die Bürger von zahlreichen Entlastungen und Förderungen profitieren. Fast jeder kann 2013 Geld sparen: Die Sozialabgaben sinken, die Praxisgebühr fällt nach ewigem politischen Ringen weg und auch Steuerzahler und Familien werden bedacht. Das Porto für Briefmarken erhöht sich außerdem zum 1. Januar 2013 um 3 Cent auf 58 Cent. Alte Briefmarken werden nicht ungültig und können weiterhin genutzt werden. Auf die Briefe muss dann aber zusätzlich eine 3-Cent-Marke geklebt werden. Seit dem 1. Dezember sind in den Postfilialen und an den rund 5000 Briefmarkenautomaten die neuen 58 Cent- und drei Cent-Marken bereits erhältlich. Letztere können im 20er Pack oder auch als Einzelstücke gekauft werden. Alle Marken seien in ausreichender Anzahl vorrätig, sagte ein Postsprecher auf Anfrage.

Mietrecht

Auf Millionen von Mietern kommen Änderungen im Mietrecht zu. Die neuen Regelungen sollen – falls die Länder sich nicht querstellen – bis zum Frühjahr 2013 in Kraft treten. Der Mieterbund kritisiert die Gesetzesänderungen und warnt vor erheblichen Verschlechterungen.Bundesländer sollen künftig die Möglichkeit haben, Mieterhöhungen in Städten oder Stadtvierteln stärker zu begrenzen. Wohnungsmieten dürfen innerhalb von drei Jahren nur noch um maximal 15 Prozent steigen. Bisher lag die Obergrenze noch bei 20 Prozent.

Mieter müssen sich künftig wochenlang mit Lärm, Staub und Gerüsten vor dem Fenster abfinden. Denn die „Energetische Modernisierung“ von Gebäuden wird in Zukunft rechtlich gestärkt. Ziel der Sanierungsmaßnahmen sind neue Fenster, Heizungen oder bessere Fassadendämmungen. Ab nächstem Frühjahr wird es drei Monate lang mich mehr möglich sein, wegen dieser Bauarbeiten die Miete zu mindern. Mietern bleibt nur ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des übernächsten Monats. Nach Ablauf der drei Monate kann dann endlich die Miete gemindert werden. Je nach Umfang und Art der Baumaßnahmen, die eine Beeinträchtigung des Mietverhältnisses nach sich ziehen, kann die Mietminderung sogar bis zu 50 Prozent betragen.

Der Vermieter muss auch in Zukunft die Sanierung spätestens drei Monate vor Beginn der Maßnahmen ankündigen. Falls er sich nicht an diese Frist halten sollte, so werden Mieterhöhungen, die durch die Sanierung entstehen, erst sechs Monate später wirksam. Allerding muss der Vermieter nicht mehr im Detail Rechenschaft darüber ablegen, welche Energieeinsparungen durch den Umbau möglich sind. Sanierungsmaßnahmen ziehen in der Regel hohe Kosten nach sich. Davon darf der Vermieter ab nächstem Jahr elf Prozent pro Jahr auf die Miete draufschlagen. Der Mieterbund hat hierfür ein Beispiel ausgerechnet: Kostet die Modernisierung pro Quadratmeter 200 Euro, so zieht das eine Mieterhöhung für eine 70 m²-Wohnung in Höhe von ca. 130 Euro pro Monat nach sich. Die Krux dabei: Dieser Betrag lässt sich laut Mieterbund kaum über niedrigere Heizkosten finanzieren. Mieter können trotz Sanierungsarbeiten nicht auf eine Ersatzwohnung bestehen – außer, die Wohnung wäre durch die Bauarbeiten komplett nicht mehr bewohnbar.

Es ist auch schon jetzt möglich, Mietern zu kündigen, die ihre Miete schuldig bleiben. Doch ab nächstem Jahr soll ein neuer Kündigungsgrund eingeführt werden: Künftig darf der Vermieter auch dann fristlos kündigen, wenn ein Mieter seine Kaution nicht bezahlt oder mit ihr in Höhe von zwei Monatsmieten im Verzug ist. Muss der Vermieter eine Wohnung räumen lassen, so muss er die Gegenstände aus der Wohnung künftig nicht mehr einlagern und spart sich dadurch viel Papierkram und Geld. Allerdings muss der Vermieter das Gericht einschalten, da ein Richter den Mieter dazu auffordern muss, einen bestimmten Geldbetrag auf ein Konto bei Gericht einzuzahlen.

Neue Regelung bei Kennzeichnung von Lebensmittel

Am heutigen Freitag tritt eine neue EU-Regelung in Kraft: Es dürfen nur noch solche Produkte mit gesundheitsbezogenen Aussagen beworben werden, wenn die Wirkungsweise auch tatsächlich nachgewiesen wurde. Hierfür müssen die Unternehmen ihre Angaben zu gesundheitsfördernden Zusätzen bei der EU-Kommission einreichen und prüfen lassen. Dies betrifft vor allem Aussagen wie „Stärkt die Abwehrkräfte“, „Unterstützt die Verdauung“, „Vermindert Haarausfall“, „Hilft beim Wachstum“, „Verbesserung der Lernfähigkeit“. Können die Hersteller nicht nachweisen, dass das Immunsystem tatsächlich gestärkt und die Denkfähigkeit gesteigert werden, so dürfen diese Sprüche auch nicht mehr auf der Verpackung oder in der Werbung enthalten sein. Kunden werden auf diese Weise vor Fehleinkäufen geschützt.

Praxisgebühr wird abgeschafft

Die Praxisgebühr wird ab Januar 2013 abgeschafft. Damit können Bürgerinnen und Bürger bis zu 80 Euro pro Jahr an Arztgebühr sparen, bundesweit summiert sich die Ersparnis auf etwa zwei Milliarden Euro. Zugleich reduziert sich für Ärzte und Krankenkassen die Belastung durch Bürokratie. Die Gesetzlichen Krankenkassen erhalten hierfür aus dem Gesundheitsfonds dauerhaft einen vollständigen Ausgleich.

Änderungen für Minijober

Minijobber können ab Januar monatlich bis zu 450 Euro steuerfrei verdienen.

Neu ist außerdem, dass Minijobber rentenversicherungspflichtig werden. Der Arbeitgeber führt dazu 3,9 Prozent der Minijob-Einkünfte an die gesetzliche Rentenversicherung ab. Das sind bei einem vollen 450-Euro-Job monatlich 17,55 Euro. Dieser Eigenbeitrag wird zusätzlich zu den 15 Prozent gezahlt, die der Arbeitgeber aufbringen muss. Geringfügig Beschäftigte erwerben dadurch Versicherungsschutz mit allen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, etwa Erwerbsminderungsrente, Reha-Maßnahmen und Riester-Förderung. Die spätere Rente erhöht sich bei einem 450-Euro-Job um etwa 4,50 Euro monatlich. Der Versicherungspflicht kann allerdings individuell widersprochen werden.

Für Midijobber, also die Beschäftigten in der so genannten Gleitzone, steigt die Verdienstspanne auf 450 bis 850 Euro. Gleitzone bedeutet, dass die Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung gleitend von einem ermäßigten auf das reguläre Niveau ansteigen. Zudem müssen die Beschäftigten verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Änderungen Zeit und Leiharbeiter Holz-Kunststoff

Zeit- und Leiharbeiter in der Holz- und Kunststoffverarbeitenden Industrie dürfen sich über mehr Geld freuen. Die Zuschläge werden gestaffelt gewährt: Nach der 6. Einsatzwoche bekommen Zeit- und Leiharbeiter sieben Prozent mehr. Nach neun Monaten gibt es einen Zuschlag von 31 Prozent. Mit den Zuschlägen soll laut Branchenverband IGZ die bislang bestehende Tariflücke zwischen Zeitarbeitern und der Stammbelegschaft ausgeglichen werden.

Erhöhung Hartz 4

Deutschland rund sechs Millionen Hartz-IV-Empfänger dürfen sich ab nächstem Jahr auf fünf bis acht Euro pro Monat mehr freuen: Der Regelsatz steigt (für Singles) von 374 auf 382 Euro, was einem Plus von 2,1 Prozent entspricht. Partner bekommen künftig acht Euro mehr (345 Euro). Für Kinder bis sechs Jahre erhöht sich der Regelsatz um fünf Euro auf 224 Euro, für Kinder von 7 bis 14 Jahren gibt es künftig sechs Euro mehr (255 Euro). Auch für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren werden sechs Euro mehr ausbezahlt (289 Euro).

Wichtige Änderungen bei Rundfunkgebühren

Zum 1. Januar 2013 wandelt sich die bisherige Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag. Ab dann gilt: Eine Wohnung, ein Beitrag – unabhängig von der Zahl der Empfangsgeräte bzw. der Zahl der Rundfunkteilnehmer. Haushalte müssen dann generell 17,98 Euro an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) überweisen. Bislang kostete das Komplettpaket, bestehend aus Fernseher, Radio und Computer, genauso viel. Verzichtete der Haushalt auf den Fernseher, reduzierte sich die Gebühr allerdings auf 5,76 Euro. Dies ist ab Januar nicht mehr der Fall. Empfänger von Sozialleistungen und Menschen mit Handicap können weiterhin Beitragsbefreiung beantragen. Haushalte, die bislang mehrfach Rundfunkgebühren überwiesen haben und nun weniger zahlen, sollten sich an die GEZ wenden und mitteilen, welcher Rundfunkteilnehmer künftig die Gebühr übernimmt.

Selbstständige und Freiberufler, die in einer Privatwohnung arbeiten, zahlen künftig nur den Pauschalbeitrag von 17,98 Euro. Für den betrieblich genutzten Pkw kommen weitere 5,99 Euro hinzu, ebenso für die eigene Werkstatt oder das separate Büro. Bei größeren Unternehmen ist der Rundfunkbeitrag gestaffelt. Er orientiert sich an der Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der Kraftfahrzeuge.

Silbermünzen ab 2014 voller Mwst. Satz

Wer sein Geld bislang in Silbermünzen angelegt hat, der wird es sich in Zukunft anders überlegen. Eigentlich sollte die Gesetzesänderung bereits 2013 geschehen, allerdings wurde sie nun doch auf 2014 verschoben: Ab dann wird auf den Erwerb von Silbermünzen der volle Mehrwertsteuersatz (19 Prozent) fällig. Bislang zahlte man nur 7 Prozent. Gold bleibt als Kapitalanlage hingegen weiterhin rentabel: Es wird auch weiterhin von der Mehrwertsteuer befreit sein.

Die Bahn bekommt Konkurrenz

Züge, Autos und Billig-Airlines bekommen Konkurrenz: Fernlinienbusse werden ab nächstem Jahr auf den Straßen freie Fahrt bekommen. Auflage für die Fernbusse: Sie dürfen nur in einem Abstand von mindestens 50 Kilometern bei einer Haltestelle stoppen.

Änderungen beim Führerschein

Zwar nicht direkt zum Jahresbeginn, aber zum 19.01.2013 tritt die „3. EG-Richtlinie über den Führerschein vom Dezember 2006“ in Kraft. Diese besagt, dass alle Führerscheine, die vor diesem Datum ausgegeben wurden, ihre bisherige Gültigkeit behalten. Alle kommenden Änderungen betreffen nur nach diesem Datum erstelle Führerscheine – und damit auch solche Führerscheine, die wegen Verlust oder Umtausch erneuert werden müssen! Die Änderungen sind sehr umfangreich… Künftig werden alle Führerscheine auf 15 Jahre befristet sein. Allerdings ist bislang unklar, wie die Verlängerung nach Ablauf dieser Frist aussehen soll. Eventuell müssen dann in regelmäßigen Abständen ärztliche und augenärztliche Nachweise erbracht werden.

Fahrzeuge, die bis zu 45 km/h fahren (also meistens Zweiräder) werden künftig der Klasse „AM“ zugeordnet. Dafür muss man dann an einer umfassenden Verkehrsausbildung teilnehmen, was bisher nicht so war. Die Motorradklasse „A“ kann ab nächstem Jahr auch nur noch von Personen erworben werden, die das 24. Lebensjahr vollendet haben.

Des Weiteren wurde die sogenannte „Anhängerregelung“ wesentlich vereinfacht: Ab nächstem Jahr darf wie gehabt ein Anhänger mit einem Gewicht von bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse mitgeführt werden. Wer künftig bis zu 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse (aus der Kombination der beiden Fahrzeuge) mit sich führen möchte, benötigt dafür nur noch die Fahrerlaubnisklasse „B“. Von 3.500 kg bis 4.250 kg zulässiger Gesamtmasse in der Kombination aus Auto und Hänger muss eine gesonderte Fahrerschulung in einer Fahrschule absolviert werden. Bei der Führerscheinklasse „BE“ wird die zulässige Gesamtmasse des Anhängers auf 3.500 kg begrenzt. Wer mehr ziehen möchte, benötigt ab nächstem Jahr dafür die Klasse „C1e“.

Neue Regelung für Punkte

Verkehrssündern wurde bislang bei 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen. Nun sieht die neue Regelung vor, dass dies schon bei 8 Punkten geschehen soll. Doch keine Panik: Die Punktezahl je Delikt wird gleichzeitig reduziert und sie werden in neue Kategorien eingeteilt. Anstatt von sieben Kategorien wird es nur noch zwei geben: „grob“ und „schwerwiegend“. Grobe Verstöße werden in Zukunft mit nur einem Punkt bestraft (bisher: 1 bis 3 Punkte); schwerwiegende Delikte werden mit 2 Punkten geahndet (aktuell: 3 bis 7). Bei 4 Punkten gibt es eine Ermahnung, bei 6 eine Vorwarnung. Die Vergehen verjähren einzeln und alte Punkte werden nicht „wiederbelebt“, wenn man einen neuen Verstoß begeht. Delikte mit einem Punkt verjähren nach zwei Jahren; Delikte mit zwei Punkten nach drei Jahren. Derzeit ist davon auszugehen, dass man Punkte nicht durch eine Nachschulung abbauen können wird. Es ist auch noch unklar, wie die ca. 50 Millionen „alten“ Punkte in das neue System übertragen werden können.

Elektronische Lohnsteuerkarte

Das Jahr 2013 ist auch der Startschuss für die elektronische Lohnsteuerkarte. Das Verfahren nennt sich „Elektronische Lohn Steuer Abzugs Merkmale“ (ELStAM). Damit wird die bisherige Lohnsteuerkarte in Papierform ersetzt. Ab nächstem Jahr bekommt der Arbeitgeber zusammen mit der Steuer-ID und dem Geburtsdatum des Arbeitnehmers die Steuerklasse, Kirchensteuer, den Kinderfreibetrag und Freibetrag, etc. elektronisch übermittelt. Die Steuer-ID wird bereits seit 2008 an alle Arbeitnehmer versendet und ist ab der Geburt des Steuerpflichtigen bis an sein Lebensende gültig.

Lohnsteuerfreibetrag

Lohnsteuer-Freibeträge dürfen künftig auf zwei Kalenderjahre verlängert werden. Dafür muss allerdings ein Antrag gestellt werden. Damit wird ein jährlicher Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung beim Finanzamt obsolet.

Grundfreibetrag

In Sachen Steuern wird sich 2013 also einiges tun: Der steuerliche Grundfreibetrag wird um 126 Euro auf 8.130 Euro pro Jahr steigen. Im Monat bringt diese Änderung höchstens zwei Euro mehr.

Veranlagungsformen

Die Aufstellung beginnt mit den Änderungen bei den Steuern und Abgaben. Bereits im ‘Steuervereinfachungsgesetz 2011’ wurde festgelegt, dass die steuerlichen Veranlagungsformen bei Ehegatten zum 1. Januar 2013 von sieben auf vier Varianten reduziert werden. Neben der Zusammenveranlagung mit Ehegatten-Splitting gibt es künftig drei Formen der Einzelveranlagung: ein Ehegatten-Splitting mit Grundtarif, ein Witwen-Splitting und eine Variante mit Sonder-Splitting für Geschiedene im Trennungsjahr. Bei der neuen Einzelveranlagung werden künftig die Einkünfte für jeden Ehegatten getrennt ermittelt und die jeweils bezogenen Einkünfte dazu gerechnet. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen werden grundsätzlich demjenigen Ehegatten zugerechnet, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat.

Zwangsvollstreckungsgesetz „Bundessachufa“

Am 1. Januar 2013 tritt das Zwangsvollstreckungsänderungsgesetz in Kraft. Künftig werden es Gläubiger einfacher haben, im Rahmen einer Zwangsvollstreckung an Informationen über Schuldner zu kommen, um die Pfändung vollziehen zu können. Außerdem wird das Schuldnerverzeichnis zentralisiert und automatisiert. Damit werden alle Auskünfte über einen Schuldner (Vermögensverhältnisse und Veranlassung des Vollstreckungsorgans) in einem elektronischen Dokument erfasst und elektronisch beim jeweiligen Zentralen Vollstreckungsgericht hinterlegt werden. Was entsteht, ist eine „Bundesschufa“.

Übungsleiterfreibetrag

Ab 2013 wird der sogenannte Übungsleiterfreibetrag von 2.100 auf 2.400 Euro angehoben. Nebentätigkeiten als Trainer, Ausbilder, Erzieher, Betreuer und Künstler sind steuerbegünstigt, wenn sie für eine gemeinnützige Organisation geleistet werden oder mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Die Vergütungen sind künftig bis zu 2.400 Euro im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Über den Freibetrag hinaus darf der Verdienst 450 Euro im Monat betragen, ohne dass es auf die wöchentliche Arbeitszeit ankommt. Das bedeutet: Der nebenberufliche Trainer, Ausbilder oder Chorleiter kann bis zu 650 Euro im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei vereinnahmen. Bislang lag dieser Satz bei 575 Euro. Dies gilt sowohl bei einer geringfügigen abhängigen Beschäftigung als auch bei einer geringfügigen selbstständigen Tätigkeit.

Rentenanteil absetzbar

Bisher waren 48 Prozent des Arbeitnehmeranteils zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich absetzbar. Dieser Rahmen wird nun auf 52 Prozent erhöht. Laut Angaben des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine wurden die Beträge bereits in den Vorsorgepauschalen bei der Lohnsteuerberechnung eingearbeitet.

Steuerbegünstigung Elektroautos

Als Anreiz für Käufer von E-Autos werden die bestehenden Steuervergünstigungen ausgeweitet: Elektrofahrzeuge rollen künftig zehn statt fünf Jahre Kfz-steuerfrei. Gelten soll die Neuregelung für Autos mit reinem Elektroantrieb oder mit Brennstoffzelle für Zulassungen zwischen 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2015. Wagen mit Zulassung von 2016 bis 2020 sollen wie bisher fünf Jahre steuerfrei sein. Die Bundesregierung hat das Ziel von einer Million E-Autos bis 2020.

Nächstes Jahr wird eine Regelung zum Nachteilsausgleich für die private Nutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen und Hybridelektrofahrzeugen eingeführt. Das Problem besteht derzeit darin, dass die Bewertung der geldwerten Vorteile aus der privaten Kfz-Nutzung nach der 1 Prozent-Regelung E-Fahrzeuge benachteiligt, weil sie noch besonders teuer sind. Daher soll der Listenpreis künftig um die Sonderausstattung für den Fahrzeug-Akku gemindert werden. Dies gilt auch für die Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines Dienstfahrzeugs für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz (derzeit: 0,03 Prozent-Regelung): Wird ein Fahrtenbuch geführt, so muss hier ein zusätzlich gezahltes Entgelt für den Akku von den Gesamtkosten abgezogen werden, um die Abschreibung entsprechend zu mindern.

Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst Steuerbefreiung

Ab 2013 wird für Einnahmen aus dem Freiwilligen Wehrdienst keine Steuerbefreiung mehr gewährt. Allerdings ist der Gesetzgeber den freiwillig Wehrdienstleistenden entgegengekommen: Da die ersten 6 Monate des Dienstes gesetzlich als Probezeit gelten, wird diese ab nächstem Jahr einer Ausbildung gleichgestellt und der Ausbildungsphase zugeordnet. In dieser Phase besteht ein Kindergeldanspruch.

Auch die Bezüge aus dem Bundesfreiwilligendienst werden ab nächstem Jahr der Steuerpflicht unterliegen. Allerdings besteht auch hier während der Probezeit ein Kindergeldanspruch.

Aufbewahrungsfristen

Hier wird der Bürokratieabbau tatsächlich einmal gelebt: Die Aufbewahrungsfristen für Unterlagen, die dem Steuerrecht unterliegen, werden von 10 auf 8 Jahre verkürzt. In 2015 werden die Fristen dann in einem weiteren Schritt auf 7 Jahre verkürzt. Auch im Handelsgesetzbuch werden die Aufbewahrungsfristen entsprechend verkürzt. Unternehmen können sich also freuen: Dadurch Der Umfang der insgesamt in einem Unternehmen aufzubewahrenden Unterlagen verringert sich damit deutlich.

Rentenversicherung

Zum 1. Januar 2013 sinkt der Beitragssatz der Gesetzlichen Rentenversicherung um 0,7 Prozentpunkte von 19,6 auf 18,9 Prozent. Das ist der niedrigste Beitragssatz der Gesetzlichen Rentenversicherung seit 1995. Bürger und Unternehmen teilen sich die Entlastung je zur Hälfte, die Entlastung pro Jahr beträgt mehr als sechs Milliarden Euro. Für einen Durchschnittsverdiener bedeutet die Entlastung laut Rentenversicherung eine Ersparnis von rund acht Euro im Monat.

Gleichstellung Mann und Frau bei Versicherungsverträgen

Ab dem 21.12.2012 sind Frauen und Männer in allen privaten Versicherungsverträgen gleichgestellt. Bei Frauen werden überwiegen Unfall- und Risikolebensversicherungen teurer. Männer hingegen greifen bei Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung tiefer in die Tasche.

Höhere Sozialabgaben

Beschäftigte mit hohem Einkommen müssen mit höheren Sozialabgaben ab 2013 rechnen. Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen in allen Bereichen der Sozialversicherung. Grund für die Erhöhung sind gestiegene Brutto-Arbeitseinkommen in Deutschland. Für die Beitragsbemessungsgrenzen 2013 ist die Lohn- und Gehaltsentwicklung 2011 maßgebend. Aufgrund der guten Konjunktur stiegen die Löhne im Vergleich zum Jahr 2010 im Westen um durchschnittlich 3,07 Prozent und in den neuen Ländern um 2,95 Prozent. Analog dazu werden die Rechengrößen für die Sozialversicherung nach oben geschraubt. Dies gilt im kommenden Jahr auch für die neuen Bundesländer, die im Jahr 2012 keine Erhöhung zu verzeichnen hatten. Es ergeben sich zahlreiche Änderungen… Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt ab Januar in den alten Bundesländern um 200 Euro. Der beitragspflichtige Höchstbetrag liegt dann bei 5.800 Euro pro Monat (Jahresgrenze 69.600 Euro). In Ostdeutschland klettern die Werte um 100 Euro auf 4.900 Euro bzw. 58.800 Euro

Unabhängig von der Beitragsbemessungsgrenze existiert die Versicherungspflichtgrenze, also die Einkommensgrenze bis zu der Arbeitnehmer der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen. Ab 2013 müssen sich Beschäftigte bis zu einem Monatseinkommen von 4.350 Euro (Jahresbrutto: 52.200 Euro) gesetzlich versichern, bislang lag dieser Satz bei 4.237,50 Euro. Weiterhin gilt: Wer in diesem und auch im Folgejahr Einkünfte über der Beitragsbemessungsgrenze erzielt, der darf – unter Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen – in eine private Krankenkasse wechseln.

Höhere Beitragslasten für Gutverdiener warten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier gilt eine bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze, so dass Arbeitnehmer mit hohem Gehalt auch im Osten mit höheren Lasten rechnen müssen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird von derzeit 3.825 Euro auf 3.937,50 Euro im Monat angehoben. Das entspricht einem Jahreseinkommen von 47.250 Euro. Bleiben die Beitragssätze 2013 stabil, beträgt der maximale Arbeitnehmeranteil (aktuell 8,2 Prozent) zur Krankenversicherung ab kommendem Jahr 322,88 Euro. Außerdem führen alle gesetzlichen Krankenkassen flächendeckend die Gesundheitskarte ein.

Des Weiteren sollen alle Bürger von ihrer Krankenkasse gefragt werden, ob sie Organspender werden möchten.

Künstlersozialversicherung

Die Künstlersozialversicherung wird ab nächstem Jahr teurer: Der Beitragssatz erhöht sich um 0,2 Prozent auf 4,1 Prozent. Die Abgabe ist von Unternehmen zusätzlich zu den Honoraren an freischaffende Künstler und Publizisten zu zahlen.

Einführung Lebensleistungsrente

Noch nicht terminlich fixiert, aber fest beschlossen, ist die Einführung einer sogenannten Lebensleistungsrente. Sie soll noch in dieser Legislaturperiode kommen, also spätestens bis zur Bundestagswahl im Herbst 2013. Dazu möchte die Bundesregierung die Bewertung der Beitragszeiten für Frauen, die Kinder erzogen oder Pflegeleistungen erbracht haben sowie für Erwerbsgeminderte und Menschen mit geringem Einkommen verbessern. Die finanzielle Aufwertung wird aus Steuermitteln finanziert. Voraussetzung für die Verbesserung ist, dass mindestens 40 Jahre Beitragsjahre zur gesetzlichen Rentenversicherung vorliegen und der Antragsteller privat vorgesorgt hat, etwa mit der Riester-Rente.

 

 

Betreuungsgeld

Familien erhalten Wahlfreiheit, ob sie ihr Kind zuhause erziehen oder in eine Tageseinrichtung geben. In beiden Fällen zahlt der Staat Zuschüsse. Neben dem nachhaltigen Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen sollen auch die Eltern von ein- und zweijährigen Kindern gefördert werden, die von staatlichen Betreuungsangeboten keinen oder kaum Gebrauch machen. Sie erhalten ab August 2013 ein Betreuungsgeld von monatlich 100 Euro. Ab dem 1. August 2014 sollen dann 150 Euro pro Monat gezahlt werden. Einen zusätzlichen Bonus von 15 Euro erhält, wer das Betreuungsgeld für die private Altersvorsorge nutzt. Der Gesetzgeber eröffnet mit dem Betreuungsgeld eine kontinuierliche Förderung in den ersten drei Lebensjahren. Zunächst erhalten Eltern bis zu 14 Monate Elterngeld, anschließend kann man bis zu 22 Monate Betreuungsgeld beantragen.

Pflegeversicherung

Ab dem 1. Januar 2013 werden statt 1,95 Prozent nunmehr 2,05 Prozent zur gesetzlichen Pflegeversicherung fällig. Bei Kinderlosen steigt der Beitragssatz auf 2,3 Prozent. Dies soll den Pflegekassen Mehreinnahmen in Höhe von 1,1 bis 1,2 Milliarden Euro jährlich bescheren. Patienten mit Demenz oder einer geistigen Behinderung, die in keine Pflegestufe fallen und daheim von Angehörigen betreut werden, können ab nächstem Jahr ein Pflegegeld von 120 Euro für die Betreuung oder Sachleistungen von bis zu 225 Euro bekommen. Auch Menschen in den Pflegestufen II und III können sich über mehr Geld freuen.

Für sogenannte Pflege-WGs gibt es pro bedürftigem Bewohner 200 Euro extra. Bei Gründung solch einer WG wird es zeitlich befristet eine Förderung von Umbauten von 2.500 Euro pro Kopf geben – maximal jedoch nur 10.000 Euro.

Die Pflegezusatzversicherung wird ab 2013 einkommensunabhängig gefördert. Bislang waren solche Zusatzpolicen im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgabe absetzbar. Allerdings nur dann, wenn der zulässige Höchstbetrag nicht bereits durch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft war. Da dies bei vielen Beschäftigten aber der Fall war, zahlt nun der Staat einen Zuschuss von fünf Euro pro Monat beziehungsweise 60 Euro im Jahr, sofern der Versicherungsbeitrag mindestens zehn Euro monatlich beträgt.

Rürup Rente steigende Förderung

Ab 2013 steigt die steuerliche Förderung für sogenannte Rürup-Renten. Absetzbar sind ab kommendem Jahr 76 Prozent der Einzahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro für Ledige und 40.000 für Verheiratete. Das bedeutet, dass Ledige Vorsorgebeiträge von bis zu 15.200 Euro und Verheiratete von bis zu 30.400 Euro als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen können. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent erzielen Ledige einen Steuervorteil von 6.384 Euro.

Das angesparte Vermögen einer Riester-Rente soll ab nächstem Jahr im Falle einer Privatinsolvenz besser geschützt werden. Außerdem werden nächstes Jahr eine Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes sowie der steuerlich begünstigten Absicherung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit diskutiert.

Offene Immobilienfonds

Die Halter von offenen Immobilienfonds müssen sich ab nächstem Jahr auf einige Änderungen gefasst machen: Bis Ende dieses Jahres sind Einlagen aus offenen Fonds noch täglich kündbar – ab Januar gilt für Neuanleger eine Ersthaltefrist von 24 Monaten. Bestandsanleger müssen dann eine Kündigungsfrist von 12 Monaten einhalten. Anleger können ab 2013 im Rahmen von Freibeträgen bis zu 30.000 Euro pro Halbjahr verkaufen – das sind immerhin 60.000 Euro pro Jahr, über die man weiterhin frei mit offenen Immobilienfonds verfügen kann. Außerdem sollen die Fonds mit mehr Eigenkapital stabilisiert werden.

Große Umstellung des Zahlungsverkehrs SEBA

SEPA steht für „Single European Payment Area“ und benennt den einheitlichen Europäischen Zahlungsraum. Konkret bedeutet SEPA, dass es die Lastschrift, wie sie die Deutschen kennen, in ihrer heutigen Form nicht mehr geben wird. Alle Einzugsermächtigungen müssen damit neu und schriftlich eingeholt werden. Damit einhergehend ändern sich auch die Widerspruchsfristen. In einem weiteren Schritt werden ab 2014 alle Kontonummern und Bankleitzahlen dann durch IBAN und BIC ersetzt. Klingt nach viel Veränderung und einer großen Umstellung – und das wird es auch sein.

Schornsteinfeger in EU frei wählbar

Ab nächstem Jahr können Schornsteinfeger aus der gesamten EU, Norwegen, Island, Lichtenstein und der Schweiz ihre Dienste anbieten. Hierzu müssen sie nur ihre Qualifikationen von der zuständigen Handwerkskammer überprüfen lassen. Auch auf Hausbesitzer kommt eine wichtige Neuregelung zu: Sie müssen künftig ihren bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger über die Durchführung von Arbeiten an ihrer Feuerstätte benachrichtigen – und zwar immer. Wer nicht bis spätestens zwei Wochen nach dem Termin seiner Informationspflicht nachkommt, muss ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro entrichten.

 

Strompreiserhöhung, was kann ich Tun?

März 15, 2012 by · Leave a Comment
Filed under: Allgemein 

Strompreise und Gaspreise steigen stetig, was kann man dagegen tun?

Die Strompreise steigen stetig, fast täglich kommen Tariferhöhungen und beim Gas sieht es nicht viel besser aus.

Und das wird noch nicht das Ende sein: Experten sind sich einig, dass mit dem Ende der Wirtschaftskrise auch die Energiepreise noch einen Schub bekommen. Was kann man gegen Preiserhöhungen tun?

Habe die wichtigsten Möglichkeiten hier zusammengefasst was man gegen die Strompreiserhöhung und Gaspreiserhöhung tun kann.

Verpulvern Sie nicht Ihr Geld- Handeln Sie!

Sonderkündigungsrecht

Preiserhöhungen muss man als Verbraucher nicht einfach hinnehmen. Gesetzlich vorgeschrieben ist das “Sonderkündigungsrecht” des Verbrauchers, falls der Vertragspartner, in diesem Falle der Energieversorger den Preis erhöht.

Dieses Sonderkündigungsrecht heißt so, weil sich der Verbraucher hierbei nicht an die normalen Kündigungsfristen des Vertrages halten muss. Doch das geht nicht ewig: Auch das Sonderkündigungsrecht ist an Fristen gekoppelt, normalerweise sind es vier Wochen. Wie sollte man jetzt reagieren?

Einspruch bei Gaspreis- und Strompreiserhöhungen

Gesetzlich vorgeschrieben ist das Sonderkündigungsrecht, falls der Energieversorger die Preise erhöht. Allerdings sind hier die Fristen einzuhalten, in der Regel sind es vier Wochen nach Erhalt des Preiserhöhungschreibens.

Doch Sie müssen das nicht einfach hinnehmen, die Energiekonzerne sind verpflichtet die Gas oder Strompreiserhöhung zu begründen. Sie können natürlich gegen die Preiserhöhung Klagen und einen Prozess anstreben, doch Hand aufs Herz, wollen Sie sich das wirklich antun?

Die einfachste Lösung, wechseln Sie den Stromanbieter! Doch Vorsicht!

Die Wichtigsten Fallstricke finden Sie hier!

Dabei gibt es einiges zu beachten, seien Sie vorsichtig bei Vorauszahlungen, achten Sie auf die Vertragsgestaltung.

Paketpreis

Auch bei dem so genanten Paketkauf heißt es Augen auf, oft sind die Preise bei mehr Verbrauch erheblich höher und die meint liche Einsparung schwindet schnell dahin.Auch ist es keine Seltenheit, dass bei Unterschreitung der vereinbarten Menge trotz dem der volle Paketpreis bezahlt werden muss.

Bonus

Der Bonus kann auch so seine Tücken haben, wenn der Vertrag vor der vereinbarten Laufzeit von Ihnen zum Beispiel durch Preiserhöhung Ihres Energieliferanten gekündigt wird, kann der Bonus entfallen, und bei einem sehr hohen Bonus heißt das für Sie, dass die vermeintliche Einsparung nicht mehr vorhanden ist und Sie eventuell sogar Mehr bezahlen müssen als vor Ihrem Wechsel. Auch wird der Bonus immer mit der ersten Jahresrechnung verrechnet, läuft der Vertrag zwei Jahre wird der Bonus auf die zwei Jahre verteilt.

Stop der Strompreiserhöung auch der Umwelt zuliebe!

Vergleichen Sie und finden Sie den günstigsten Stromanbieter. Beachten Sie jedoch die oben angeführten Punkte. Hier geht es zum Stromrechner

Das selbe gilt natürlich auch beim Gas, auch hier kann man viel Geld sparen, doch Vorsicht bei der Tarifauswahl. Bitte die Punkte beachten Hier geht es zum Gasrechner

Wünschen Sie eine persönliche Beratung?  Auch gerne per Telefon dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Hier erfahren Sie mehr. Unabhängige Energieberater

Steueraenderung in 2012

Januar 2, 2012 by · Leave a Comment
Filed under: Allgemein 

Alle Steueränderungen in 2012


Wie jedes Jahr auf’s Neue, so gibt es auch dieses Jahr wieder Steueränderungen in 2012. Habe für Sie alle Steueränderungen und Änderungen bei den Finanzen mit Hinweisen aufgelistet.

Die Politiker versprechen meistens Vollmundig dass die Steueränderungen für die Steuerzahler überwiegend Vorteile bringen. So ist es natürlich auch nicht bei den Steueränderungen in 2012.

Jedoch überwiegen bei der Steueränderung in 2012 die Vorteile

Die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch noch 2012

Auch 2012 wird die elektronische Lohnsteuerkarte nicht kommen: Ihr Start verschiebt sich wegen technischer Probleme auf 2013. Die Lohnsteuerkarte von 2010 behält damit auch noch im nächsten Jahr ihre Gültigkeit.

Sollten sich Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte etwa wegen einer Heirat oder der Geburt eines Kindes ändern, muss der Steuerzahler eine Änderung beim Finanzamt beantragen. Nur so ist sichergestellt, dass auch die korrekten Freibeträge berechnet werden.

Höhere Werbungskosten

Ab Jahresbeginn steigt die Werbungskostenpauschale rückwirkend zum 1. Januar 2011 von 920 Euro auf 1000 Euro. Jeder Arbeitnehmer hat damit die Möglichkeit, 80 Euro mehr an jenen Kosten steuerlich geltend zu machen, die im Zusammenhang mit seiner Arbeit entstehen. Dafür müssen keine Belege gesammelt werden. Wer aber mehr Werbungskosten absetzen möchte, sollte auf jeden Fall Belege einreichen.

Während die Bundesregierung behauptet, dass von dieser Änderung 1,5 Millionen Bundesbürger profitierten, glaube ich das nicht, schließlich steigt der Freibetrag nur um 80 Euro. Wer außer geringen Fahrtkosten vielleicht noch Gewerkschaftsbeiträge – sonst aber nichts weiter – abzusetzen hat, kann sich das Sammeln von Belegen sparen. Wer sich aber zum Beispiel Fachliteratur kauft, sollte sich unbedingt einen Beleg ausstellen. Wichtig ist, dass auf dem Beleg genau ersichtlich ist, was gekauft wurde.”

Neue Fahrtkostenberechnung

Bei den Fahrtkosten müssen sich die Arbeitnehmer künftig entscheiden, ob sie diese anhand einer Kilometerpauschale oder anhand der tatsächlichen Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel abrechnen möchten. Wer bisher abwechselnd mit dem eigenen Auto und mit der Bahn zur Arbeit gefahren ist, musste für jeden Tag genau aufzeigen, welches Verkehrsmittel er gewählt hat. Dieser Aufwand entfällt mit der neuen Regelung. Allerdings gilt es dabei zu beachten, dass die Kosten für die Bahn nur bis zu einer Höhe von 4500 Euro abgesetzt werden können. Für die Kilometerpauschale gilt diese Grenze nicht.

Wichtig ist wie man Abrechnet: letztlich kann dies jeder selbst entscheiden. Es ist egal, ob ich wirklich jeden Tag mit dem Auto zur Arbeit fahre, ich kann trotzdem für jeden Arbeitstag die Kilometerpauschale in Anspruch nehmen.” Deshalb sollte man sich genau überlegen, mit welchem Modell man seine Fahrtkosten abrechnen möchte. Für Fernpendler lohne sich die Kilometerpauschale wahrscheinlich mehr als für innerstädtische Pendler.

Doch Vorsicht, wenn Sie sich Entschieden können Sie nicht mehr zurück wechseln.

Später in Rente

Ab 1. Januar sinkt der Beitrag zur Rentenversicherung leicht von 19,9 Prozent auf 19,6 Prozent. Außerdem wird im Zuge der Rente mit 67 das Renteneintrittsalter ab 2012 stufenweise pro Jahrgang um einen Monat steigen. Zunächst sind all diejenigen betroffen, die 1947 geboren wurden. Sie dürfen erst mit 65 Jahren und einem Monat in Rente gehen, ohne Abschläge fürchten zu müssen. Der Jahrgang 1948 muss zwei Monate, der Jahrgang 1949 schon drei Monate dranhängen, und so weiter. Wer 1964 oder später geboren ist, bekommt seine Rente ohne Abzüge erst mit 67 Jahren.

Studenten: Unter 25 dürfen sie unbegrenzt hinzuverdienen.

Die lieben Kinder


Die Kosten für Kinderbetreuung können künftig leichter geltend gemacht werden, da nicht mehr relevant ist, ob die Betreuung aus beruflichen Gründen in Anspruch genommen wird. Dies musste bislang immer nachgewiesen werden. Ab Januar gilt: Zwei Drittel der Betreuungskosten werden grundsätzlich anerkannt, allerdings nur als Sonderausgaben, ich rate dazu, unbedingt den Gebührenbescheid oder die Quittungen bei privater Beschäftigung aufzubewahren. Wichtig ist auch, dass die Betreuungskosten unbar bezahlt werden, sonst werden sie nicht anerkannt.”

Studenten und Azubis unter 25 dürfen ab nächstem Jahr unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass der elterliche Anspruch auf Kindergeld verfällt. Bisher galt eine Grenze von 8004 Euro im Jahr. Die Regel betrifft aber nur junge Menschen, die auf den Abschluss ihrer ersten Berufsausbildung oder ihres ersten Studiums hinarbeiten. Sie dürfen aber keine volle Erwerbstätigkeit ausüben, die wöchentliche Arbeitszeit darf daher 20 Stunden nicht überschreiten. Für alle, die Vollzeit arbeiten und nebenher studieren, gilt diese Regelung nicht. Bei hören Einkommen gilt natürlich auch hier dass es dann der Versteuerung unterliegt.

Mietkosten absetzen

Wer eine Wohnung vermietet und die damit zusammenhängenden Kosten absetzen möchte, muss künftig darauf achten, dass die Miete mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Miete entspricht. Liegt die Höhe darunter, können die Kosten nur anteilig geltend gemacht werden. Verlange ich zum Beispiel nur 50 Prozent der ortsüblichen Miete, kann ich auch nur 50 Prozent der Kosten absetzen, darauf sollten Sie unbedingt achten. Diese Regelung betrifft nicht nur Wohnungseigentümer, die ihre Verwandten zu günstigen Konditionen zur Miete wohnen lassen, sondern auch Vermieter, die die Miete seit langem nicht erhöht haben.

Krankheitskosten geltend machen

Bei der Absetzbarkeit der Krankheitskosten galt bislang ein Urteil des Bundesfinanzhofs, nachdem auch eine nachträgliche Bestätigung über die Notwendigkeit der Behandlungen zulässig war. Wer künftig Krankheitskosten (zum Beispiel Ausgaben für Kuren) absetzen möchte, muss dem Finanzamt im Vorfeld ein amtsärztliches Attest einreichen, mit dem die Notwendigkeit der Behandlung bestätigt wird.

Höhere Hartz-IV-Leistungen

Ab Januar steigt der Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende um zehn Euro auf 374 Euro. In Paar-Haushalten steigt der Satz um jeweils neun Euro auf 337 Euro. Kleinkinder bis fünf Jahre werden mit einem Plus von vier Euro bedacht, ihr Satz steigt damit auf 219 Euro. Bei älteren Kindern bleiben die Regelsätze unverändert. Die Erhöhungen orientieren sich an der Entwicklung von Löhnen und Preisen. Insgesamt gibt der Staat damit etwa 570 Millionen Euro mehr aus als noch im Jahr zuvor.

Lebensversicherung senkt die Garantie Verzinsung

Das Bundesfinanzministerium hat die Versicherungsgesellschaften angewiesen, den Garantiezins für kapitalbildende Lebensversicherungen ab dem 01. Januar 2012 von derzeit 2,25 auf nur noch 1,75 Prozent zu senken. Das wäre vierte Zinssenkung seit dem Jahr 2000 als der Garantiezins noch bei 4,0 Prozent lag.

Mit der regelmäßigen Anpassung des Garantiezinses an die marktübliche Verzinsung will das Finanzministerium verhindern, dass kleine Versicherungsgesellschaften Kunden durch zu hohe Zinsversprechen ködern und sich damit im Wettbewerb übernehmen.

Damit sinkt ab kommendem Jahr erneut die Attraktivität von Kapitallebensversicherungen.

Ob die unter Versicherungsexperten in dieser Höhe unerwartete Zinssenkung im Interesse der Verbraucher ist, wie von offizieller Seite behauptet wird, bleibt fraglich. Ganz sicher ist sie jedoch im Interesse des Bundesfinanzministeriums, das musste Milliarden für die maroden Banken aufbringen, und möchte dadurch das Risiko minimieren.

PKV die Private Krankenversicherung und Ihre Beitragserhoehungen

Dezember 28, 2011 by · Leave a Comment
Filed under: Allgemein 
Wie Sie Ihre Beiträge in der PKV, Privaten Krankenversicherung senken können!!
Die durchschnittlichen Beitrags-Erhöhungen der PKV, Private Krankenversicherung, sollen laut Morgen und Morgen zwar bei 4,4 Prozent liegen, zahlreiche Verbraucher müssen in einzelnen Tarifen der PKV jedoch ein Plus zwischen 40 und 60 Prozent hinnehmen.

Die Gesellschaften der PKV (Privaten Krankenversicherungen) begründen die Beitragserhöhungen mit gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen, dem demographischen Wandel und dem medizinischen Fortschritt, doch der wirkliche Grund ist ein anderer – nämlich ein hausgemachtes Problem der Privaten Krankenversicherungen. Im laufe des Artikels werde ich noch näher darauf eingehen.

Tausende der privat Krankenversicherten sind verzweifelt, weil sie nicht mehr wissen, wie sie ab Januar ihre gestiegenen Beiträge bezahlen sollen Doch es gibt Möglichkeiten die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung zu senken.


VERZWEIFELTE VERSICHERTE WISSEN KEINEN AUSWEG


Die Schreiben mit den Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung sind raus und gelten für die Versicherten ab 1. Januar 2012. Zahlreiche Versicherte sind verzweifelt und wollen sich wehren. Verbraucherschützer raten nichts überstürzen und dem kann ich nur beipflichten.

Der Verbraucher hat drei Optionen:

den Gesellschaftswechsel,

die Umstellung in den Basistarif

und den Wechsel innerhalb der bestehenden Versicherung.

Wechselt der Versicherte zu einer anderen Gesellschaft, verliert er seine kompletten Altersrückstellungen oder kann, wenn er seine Police nach dem 01.01.2009 abgeschlossenen hat, nur einen Teil der selbigen mitnehmen. So verschenkt er bares Geld. Auch der Basistarif ist keine wirkliche Alternative.

Der Basistarif ist keine Lösung

Entgegen der allgemeinen Annahme ist dieser in keinem Fall günstig. Beim Höchstsatz zahlt der Versicherte etwa 575 Euro. In der Theorie soll sich der Basistarif am Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren. In der Realität jedoch liegt er teilweise deutlich unter dem gesetzlichen Leistungskatalog.

Da gibt es innerhalb der Gesellschaft für weniger Geld, viel bessere Tarife mit einem höheren Leistungsniveau.

Darüber hinaus besteht für Ärzte keine Behandlungspflicht von Basistarifpatienten. Viele verweigern die Aufnahme, da sie nur einen geringen Satz mit der privaten Krankenversicherung abrechnen können oder sie berechnen einen höheren Satz und der Versicherte bekommt die Differenz in Rechnung gestellt. Sowohl der Wechsel in eine andere Gesellschaft als auch in den Basistarif ist ein Verlustgeschäft.

Warum steigen die Beiträge der PKV, Privaten Krankenversicherung ?


Die Beiträge steigen nicht, weil die Bevölkerung älter wird oder der medizinische Fortschritt so schnell von statten geht, sondern weil die Versicherungsgesellschaften ganze Tarifgruppen schließen. Deshalb habe ich mich entschlossen speziell diesem Thema zu widmen um Auswege aus diesem Teufelskreis zu zeigen. Hier erfahren wie Sie Ihre Beiträge senken können.

Am Ende eines jeden Jahres ziehen die Privaten Krankenversicherungs-Gesellschaften Bilanz: Sie rechnen die Ausgaben gegen die Beitragseinnahmen. Das Ergebnis ist in der Regel eine Unterdeckung, also ein Fehlbetrag zur Kostendeckung.

Für diese Kalkulation werden unterschiedliche Grundlagen herangezogen: Die Sterbetafel, die Auskunft über die Lebenserwartung der Deutschen gibt, die Gesundheitskosten aus dem laufenden Jahr und die voraussichtliche Inanspruchnahme von Leistungen im Folgejahr. Die Gesundheitskosten werden jedoch durch einen entscheidenden Faktor beeinflusst: die geschlossenen Tarifgruppen.

Die Private Krankenversicherung schließt Tarife !

Private Krankenversicherungstarife werden nach einiger Zeit für Neukunden gesperrt, so dass keine jüngeren Versicherten mehr in die Tarifgemeinschaft aufgenommen werden.

Versicherungsnehmer, die in solch einem geschlossenen Tarif sind, werden mit zunehmendem Alter öfter krank. Das führt bei den Gesellschaften zu höheren Kosten beispielsweise für Arztbesuche, Arznei- und Heilmittel – Kosten, die vom Kunden über seine Beiträge ausgeglichen werden müssen.

Weil der geschlossene Tarif nicht durch Neukunden „verjüngt“ wird, dreht sich die Preisspirale jedes Jahr weiter nach oben. Einen Schutz vor regelmäßigen Beitragserhöhungen haben Versicherte nicht.

Doch es gibt einen Ausweg. Sie haben mehr Möglichkeiten als Sie glauben, alle weiteren Informationen wie Sie Ihre Beiträge in der Privaten Krankenversicherung senken können erfahren Sie hier: http://www.pkv-beitrag-senken.de/

Rente,Altersrente, Altersvorsorge! Was haben wir tatsächlich zu erwarten?

Februar 21, 2011 by · Leave a Comment
Filed under: Allgemein 

Was gibt es an Rente, Altersrente? Wie ist es um unsere Altersvorsorge bestellt?

Die Politiker sprechen nicht gerne über die Wahrheit, es wird vertuscht, schön geredet und vollmundige Versprechungen gemacht. So ist es auch mit der Altersvorsorge mit unserer Rente oder der Gesundheitsreform.

Heute wollen wir uns mal ansehen wie es um die Altersrente und Altersvorsorge tatsächlich bestellt ist. Es wird uns vorgegaugelt ,dass die Rente sicher ist, und fast jeder in der Lage ist eine Zusatzrente aufzubauen, in dem er die Angebote auf dem Versicherungsmarkt nutzt. Doch was die Versicherungen dann tatsächlich bei Fälligkeit ausschütten lässt viele verzweifeln.

Doch schauen wir uns erstmal das Video an, wie unsere staatliche Rente überhaupt aufgebaut ist und wie es um den “Generationenvertrag” bestellt ist!

So jetzt sind wir ein bisschen schlauer und können uns selbst ausrechen wie es um den “Generationenvertrag” tatsächlich steht.

Doch alles ist ja halb so Wild, es gibt da ja tolle Möglichkeiten durch Produkte die sich Politiker und die Versicherungswirtschaft ausgedacht haben, eine Zusatzrente aufzubauen. Es ist immer wieder beängstigend festzustellen wie Wirtschaft ( in dem Fall Versicherungswirtschaft) und Politik eng zusammenarbeiten und man nicht mehr unterscheiden kann wer nun eigentlich die Gesetze entwickelt und vorgeschlagen hat. Fest steht dass oftmals die Unternehmen sehr stark von Entscheidungen der Politik profitieren. Ob Versicherung, Energiekonzerne oder Pharmaindustrie.

Schauen wir uns mal anhand des folgenden Videos die Rechenkünste der Versicherungen an!

Widmen wir uns den Fakten

Die Grundsicherung: Wer mit seinem gesetzlichen Ruhegeld später nicht auf mindestens 627 € netto nach heutiger Kaufkraft kommt (Inflation), der muss erst sein Erspartes oder Ererbtes aufbrauchen, bevor er die Grundsicherung beantragen kann.

Laut einer Umfrage befürchten 73% der Deutschen dass Altersarmut eines der größten Probleme  des Landes sein wird, und das zurecht.

Tiefen Frust empfinden daher die Einzahler, die bereits heute auf Ihrem Rentenbescheid lesen, dass sie unter Sozialhilfeniveau enden werden, wenn sich Ihr Verdienst nicht noch ganz erheblich verbessert. Es sind nicht nur die Geringverdiener betroffen, auch Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen können betroffen sein, wenn Sie mehrere Jahre Selbständig, in Teilzeit jobben oder längere Zeit arbeitslos waren.

Die Bundesregierung bestätigt

Die Bundesregierung hat kürzlich auf eine Anfrage hin bestätigt, dass ein Durchschnittsverdiener im Westen – mit einem Monatsgehalt von heute rund 2.450 Euro brutto – 27 Jahre in die Rente eingezahlt haben muss, um im Alter auf ein Niveau der Grundsicherung von 627 Euro Rente im Monat zu kommen. Ist das nicht erschreckend?

Jetzt kommt der Hohn!

Wer demnach den geforderten Mindestlohn von 7,50 Euro brutto pro Stunde verdient, müsste sage und schreibe 51 jahre Beiträge in die Rentenkasse ein bezahlen, nur um auf eine Rente auf Sozialhilfeniveau zu kommen!

Es kommt noch schlimmer!

Das sind jetzt schon beunruhigende Zahlen, doch es kommt noch schlimmer, denn führ Leute die nach dem Jahre 2030 in Rente gehen, liegt das Nettorentenniveau laut Sachverständigenrat noch ein Sechstel niedriger als heute. Zudem steigt das Renteneintrittsalter ab 2011 sukzessive auf 67 Jahre. Wer also früher in Rente geht, muss weiter Abschläge hinnehmen.

Es ist keine Hysterie, wenn man über Altersarmut redet, sie ist bereits heute mehr und mehr Realität.

Deshalb ist es wichtiger denn je sich mit diesem Thema so früh wie möglich zu beschäftigen. Denkmalimmobilien Bestandsimmobilien

Hier noch ein Hinweis wie Sie sofort in diesem Jahr noch mehrere Hundert Euro einsparen können!

Wechseln Sie Ihren Stromanbieter wenn Sie es noch nicht getan haben. Hier mein Tipp

Vergleichen Sie Ihre Sachversicherungen, es kostet nichts und Sie können viel Geld sparen. Hier mein Tipp

Energieberater Haupt oder Nebenberuflich

Januar 6, 2011 by · Leave a Comment
Filed under: Allgemein 

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Stromkosten sparen durch guenstigen Stromanbieter Oekostrom

Januar 4, 2011 by · Leave a Comment
Filed under: Allgemein 

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Mein ehemaliger Stromanbieter war EW Isernhagen (gehört zu Avacon). Mein jährlicher Verbrauch lag bei  7480 kWh. Dafür  bezahlte ich im Jahr 2009  1.900,41 €

Bei meinem jetzigen Stromanbieter mit umweltfreundlichem Ökostrom zahle ich nur noch  1.488,52 €

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Warum ist Ökostrom aus Wasserkraft besonders Umweltfreundlich?

Zum Beispiel in Niederbayern. In der so genannten ”Dreiflüssestadt” Passau, direkt an der Grenze zu Österreich, ist es absolut naheliegend sich mit Erneuerbaren Energien wie Ökostrom und zu beschäftigen.

Hier fließen die Flüsse Donau, Inn und Ilz zusammen. Wasserkraft als regenerative Quelle für die Stromerzeugung hat hier Tradition und wird schon seit Jahrzehnten genutzt.

Allein am Inn, einem der größten Flüsse Niederbayerns befinden sich rund 20 Wasserkraftwerke.

Wer den steten Lauf des Wassers und seine Energie täglich vor Augen hat, für den ist klar: Mit Kerntechnik (auch Atomkraft genannt) und der Verbrennung von Braun- und Steinkohle (so genannte Kohleverstromung)  sollte man sich Schritt für Schritt entfernen.

Die Risiken der Atomenergie ist nun mal vorhanden, wie die letzten Ereignisse in Japan gezeigt haben. Dazu kommt dass  die CO2 -Belastung durch Kohlekraftwerke den gefährlichen Klimawandel beschleunigt. Wasserkraft als zuverlässige Energiequelle hingegen ist da die ideale Ergänzung zu neuen Technologien wie Windenergie oder Strom aus Sonneneinstrahlung.

Ist es nicht absurd, dass wir Strom und Wärme für unsere Haushalte, für unsere Büros und Firmen aus Großanlagen der Energiekonzerne bekommen, während Experten dringend zu einer lokalen Stromerzeugung und dem Ausbau regenerativer Technologien raten.

Wir wollen genau das ändern, wir wollen etwas bewegen. Der Wechsel zu Ökostrom ist eine ganz einfache Sache. Jeder kann es machen – und jeder bewirkt damit etwas! In unseren Angeboten ist zum Teil Naturstrom günstiger als Atomstrom.

Hier erhalten Sie Ihre Energieberechnung

Tipps zum Strom sparen!

Lampen/Licht

Nutzen Sie das Tageslicht so lang wie möglich.

Tauschen Sie Ihre Glühbirnen durch Energiesparlampen aus.
Schalten Sie in unbenutzten Räumen das Licht aus.
Reinigen Sie regelmäßig Ihre Lampen.
Genießen Sie ein gemütliches Abendessen bei Kerzenschein.

TV/Elektrogeräte

Nutzen Sie schaltbare Steckerleisten, um Ihre Elektrogeräte wie TV und DVD-Player nicht dauerhaft im Standby-Betrieb laufen zu lassen.
Ziehen Sie die Stecker von Geräten mit Trafo komplett aus der
Steckdose.
Verzichten Sie – wenn möglich - auf Stromfresser wie Klimageräte und Klimaanlagen.
Bei einem Staubsauger reicht eine Wattleistung von 900 Watt vollkommen aus.

Kühlschränke/Truhen

Ein neuer Kühlschrank verbraucht bis zu 40 % weniger Energie als ein altes Gerät. Beim Neukauf empfehlen wir Geräte der Energieeffizienzklasse A, A+ oder A++.

Stellen Sie Ihren Kühlschrank nicht neben Heizung, Herd,
Geschirrspüler oder Waschmaschine.

Vermeiden Sie direkte Sonneneinstrahlung.

Der optimale Platz für Ihren Gefrierschrank ist ein kühler und trockener Raum.
Entfernen Sie auf den Wärmetauschern auf der Rückseite des Kühlschranks regelmäßig den Staub.
Tauen Sie Ihre Kühl- und Gefriergeräte regelmäßig ab.

Stellen Sie den Kühlschrank nicht zu kalt ein. Auch mit 7°C sind Ihre Lebensmittel ausreichend gekühlt.

Stellen Sie bei längerer Abwesenheit den Kühlschrank ab.

Gefrieren Sie nur abgekühlte und gut verpackte Speisen ein.

Kochen/Herd

Verwenden Sie immer den kleinstmöglichen Topf, und stellen Sie ihn auf die passende Platte.
Kochen Sie stets mit einem passenden Deckel auf dem Topf.
Ein Schnellkochtopf spart Zeit und Strom.
Kochen Sie mit möglichst wenig Flüssigkeit.

Schalten Sie die Kochplatte und den Backofen etwa zehn Minuten vor Ende der Gardauer ab, um auch die Nachtwärme zu nutzen.
Kochen Sie Ihre Frühstückseier im Eierkocher. Das ist 50% günstiger als die Zubereitung auf dem Herd. Sparen Sie Strom, suchen Sie einen günstigen Ökostrom Anbieter, die Umwelt und Ihr Geldbeutel wird es Ihnen danken
.

Weitere Informationen erhalten Sie unter  www.energieberater-sparoptimierung24.de

2011 haben wir bis zu 94 Euro weniger

Januar 2, 2011 by · Leave a Comment
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2011 bis zu 94 Euro weniger zu Verfuegung

Wir Deutschen werden im kommenden Jahr im Schnitt wohl weniger Geld im Portemonnaie haben. Steuerlich werden wir zwar etwas entlastet, da Aufwendungen für die Altersvorsorge besser abgezogen werden können.

Durch höhere Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse und für die Arbeitslosenversicherung wird der Einzelne von uns  2011 wohl weniger in seine Lohntüte vorfinden.

Doch diese Effekte werden durch die höheren Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse und für die Arbeitslosenversicherung aufgehoben – vor allem für die unteren und mittleren Einkommen. Unterm Strich werden wir Bundesbürger bis zu 94 Euro weniger Netto in der Tasche haben, berechnet der Bund der Steuerzahler.

Zusätzliche Belastungen kommen auf uns Verbraucher zudem durch steigende Kosten für Energie und Flugreisen hinzu. Auch für Tickets in Verkehrsverbünden muss ab 1. Januar in einigen Regionen mehr gezahlt werden.

Auch wenn Konjunkturforscher davon ausgehen, dass die Kaufkraft von uns Konsumenten durch steigende Einkommen insgesamt wächst, wird der Einzelne von uns 2011 wohl weniger in seine Lohntüte vorfinden. Experten des Steuerzahlerbundes rechneten aus, dass eine Familie mit einem Kind bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2500 Euro im Jahr fast 94 Euro weniger in der Tasche haben wird. Bei einem Bruttoverdienst von 3000 Euro sind das noch rund 80 Euro weniger, bei einem Spitzeneinkommen von 8000 Euro hingegen nur knapp 17 Euro. Wer nur 1000 Euro Brutto verdient, hat aber immer noch eine Mehrbelastung von 48 Euro.

Auch Singles werden weniger zur Verfügung haben. Für einen Alleinstehenden ohne Kinder rechnen die Experten bei einem Bruttoeinkommen von 2500 Euro mit einem Minus von 56 Euro. Bei 3500 Euro wären das sogar 62 Euro weniger. Wer 8000 Euro brutto verdient, hat aber nur noch eine jährliche Mehrbelastung von etwas mehr als einem Euro.

Zum Jahreswechsel bekommen wir Bundesbürger die Sparpolitik der Bundesregierung und die gesetzliche Schuldenbremse zu spüren. So steigt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 2,8 auf 3,0 Prozent. Bei 2500 Euro Monatseinkommen muss der Beschäftigte 2,50 Euro mehr bezahlen, seine Firma ebenfalls. Für die 50 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich der Beitragssatz von 14,9 auf 15,5 Prozent. Der Anstieg belastet Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit jeweils 0,3 Prozentpunkten zusätzlich.

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Dezember 22, 2010 by · Leave a Comment
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Motorradversicherung und Motorradsteuer

In den meisten Fällen wird das Motorrad nicht ganzjährig zugelassen, sondern für einen bestimmten Zeitraum des Jahres. Als Halter kann man sein Motorrad entweder jedes mal An- und Abmelden oder einmalig ein Saisonkennzeichen beantragen. Bei der Beantragung wird der jährliche Nutzungszeitraum festgelegt und gilt für alle Folgejahre ebenso, wenn nicht eine entsprechende Änderung vorgenommen wird.

Eine Motorradversicherung hierfür zu finden ist natürlich nicht schwer, denn es gibt zahlreiche Anbieter. Auch der Versicherungsvergleich ist schnell und einfach über das Internet durchzuführen. Doch hierbei muss gesagt werden, dass nicht der günstigste Anbieter auch immer den besten Versicherungsschutz bietet.

Unterschied Motorrad zur KFZ Versicherung

Die Motorradversicherung kann mit der Kraftfahrzeugversicherung verglichen werden. Der einzige Unterschied besteht in der Typenklasse, die es bei Motorrädern nicht gibt. Die Berechnung des Versicherungstarifs richtet sich also hauptsächlich auf die Leistung in kw, der Regionalklasse und der Schadensfreiheitklasse. Um den bestmöglichen Versicherungsschutz zu finden, ist es ratsam, sich für ein Versicherungsunternhemen zu entscheiden, welches verschiedene Möglichkeiten in seinen Tarifen anbieten.

Augen auf bei den Rabattstaffeln

Auf diese Weise ist es möglich, die Motorradversicherung seinen individuellen, persönlichen Bedürfnissen anzupassen. Auch auf die Rabattstafel bei dem jeweiligen Versicherungsunternehmen sollte geachtet werden, denn es gibt Anbieter mit “kurzer” (bis SF 10, 30%) und “langer” Rabattstafel (bis SF 25, 25%).
Doch es gibt noch weitere Eckdaten auf die man beim Abschluss einer Motorradversicherung achten sollte. Vielfach wird auch ein Zweitfahrzeugtarif für das Motorrad angeboten, bei dem die Einstufung der Schadensfreiheitklasse nach dem PKW erfolgt.

Zusatz bei der Motorradversicherung

Zusätzlich sollte man sich überlegen, ob das Motorrad innerhalb der Teilkaskoversicherung gegen den Totaldiebstahl abgesichert werden soll. Die Prämie vermindert sich natürlich erheblich, wenn der Totaldiebstahl ausgeschlossen wird. Bekleidung und Helm können zudem durch die Motorradversicherung ebenfalls versichert werden.
Wenn man diese Punkte berücksichtigt, so findet man sicherlich eine kostengünstige Motorradversicherung, die auf die persönlichen Bedürfnisse ausgerichtet ist und einen optimalen Versicherungsschutz bietet. Hier können Sie Leistung und Tarife vergleichen, diese erfolgt Anonym und unabhängig!

Hinweis zur: Kfz Steuer Motorrad, Motorradsteuersatz, Motorradsteuer

Zulassungspflichtige Motorräder werden nach geltendem Recht jährlich mit 1,84 EUR je angefangene 25 ccm Hubraum besteuert. Eine Steuerbemessung nach dem Emissionsverhalten – wie Pkw und für Lkw über 3,5 t Gesamtgewicht – gilt derzeit nicht. Dieser Steuersatz gilt seit 1955 unverändert. Zu entrichten ist die Steuer im Voraus. Bei Zuteilung von Saisonkennzeichen, deren Betriebszeitraum jeweils auf einen nach vollen Monaten bemessenen zusammenhängenden Zeitraum eines jeden Jahres befristet ist, wird die Steuer tageweise berechnet.

Zur Ausgestaltung und dem Einführungszeitpunkt einer ggf. emissionsorientiert, gestaffelten Kraftfahrzeugsteuer für Motorräder sind noch keine Entscheidungen getroffen oder absehbar. Grundlage für eine solche Besteuerung wäre zunächst eine strengere EU-Abgasvorschrift für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, zu der es bislang keine Einigung auf europäischer Ebene gibt.

Bitte Beachten!
Für die Beurteilung der Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen sind grundsätzlich die Feststellungen der Verkehrsbehörden verbindlich. Bei Zweifelsfragen zum Abgasverhalten empfiehlt sich daher eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit der KFZ-Zulassungsstelle.

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