Die Hausratversicherung

Dezember 21, 2010 by
Filed under: Allgemein 

Die Hausratversicherung

Eine Hausrat gehört zu den sogenannten Grundversicherungen, Sie schützt vor Schäden des eigenen Vermögens.

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Die Hausratversicherung bietet für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm,  Hagel, Einbruchdiebstahl,  Raub  und Vandalismus. Außerdem sind Kosten wie Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind diverse weitere Einschlüsse in den Vertrag möglich, wie z. B. der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden und Überspannungsschäden.

Die Hausratversicherung wurde 1942 erstmals als eigenständiger Versicherungszweig auf Grundlage des Tarifs VHB 42 angeboten. In den Jahren 1966, 1974, 1984, 1992, 1997, 2000 und 2004 erfolgten Überarbeitungen der Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen.Anschaulich gesprochen sind nahezu alle beweglichen Sachen im Haushalt des Versicherungsnehmers über die Hausratversicherung versichert. Dazu gehören beispielsweise Möbel, Haushaltselektronik, Kleidung und Nahrungsmittel. Sehr oft ist die Haftung der Versicherung begrenzt, so dass sich eine Unterversicherung im Schadensfall nachteilig auswirkt.

Das bedeutet, dass z. B. bei einem Hausrat im Wert von 80.000 Euro und einer Versicherungsdeckung von 50.000 Euro die Versicherung immer nur 5/8 vom Schaden, max. 50.000 Euro (Entschädigung = Schaden x Versicherungssumme/Versicherungswert) bezahlt. Nahezu alle Versicherer sind bereit, auf diese sogenannte „Einrede der Unterversicherung“ im Schadenfall generell zu verzichten, wenn der Kunde bereit ist, eine festgesetzte Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche – meist 650,- Euro/m² Wohnfläche – abzuschließen (Unterversicherungsverzicht). Diese garantiert dem Kunden den tatsächlichen Neuwert-Ersatz bis zur Höhe der Versicherungssumme, kann jedoch bei sehr großen Wohnungen auch schnell zu einer ebenfalls nicht erwünschten Überversicherung führen.

Als Versicherungsort gilt die im Versicherungsschein (Police) bezeichnete Wohnung des Kunden. Jedoch ist zusätzlich mittels einer Außenversicherung der in der Policegenannte Versicherungsort erweitert und damit persönlicher Hausrat, der sich beispielsweise vorübergehend (nicht dauerhaft) in einer Ferienwohnung befindet -im Rahmen des jeweiligen Versicherungsvertrages- versichert.

Die Prämie der Hausratversicherung bemisst sich nach der Höhe der Versicherungssumme, den individuellen Einschlüssen und der Lage der versicherten Räume (Einbruchdiebstahl/Sturm/Überschwemmungs-Tarifzone). Die Versicherungssumme wird von vielen Versicherern durch eine Faustformel über die Wohnfläche errechnet. Leistung der Versicherungsgesellschaften und Prämien auswählen. Vergleichen Sie jetzt, klicken Sie hier und sparen Sie kräftig!

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