Hundehaftpflicht! Die Hundeversicherung Wissenswertes und Hundehaftpflicht Vergleich!Hundesteuer

Dezember 21, 2010 by
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Die Hundehaftpflicht, Wissenswertes, Hundeversicherung, Hundehaftpflicht im  Vergleich und die Hundesteuer

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung /Hundehaftpflicht schützt den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können. Anspruchsgrundlage gegen den Tierhalter ist vor allem § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der besagt, dass ein Tierhalter für Schäden, die sein Tier anrichtet, haftbar gemacht werden kann.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung /Hundehaftpflicht ist vor allem für Halter von größeren Tieren (z. B. Hunde oder Pferde) von Bedeutung, da kleinere Haustiere in der Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen sind.

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Eine Hundehaftpflichtversicherung ein muss für jeden Hundehalter

Hunde , gleich wie lieb und wie groß sie sind, können große Schäden verursachen und in der Haftungspflicht ist immer der Halter. Bei Hunden kann es wirklich problematisch werden, wenn keine Hundehaftpflichtversicherung besteht. Man sollte sich ruhig einmal die übelsten Szenarien ausmalen, die durch einen Hund entstehen können und für die man als Hundehalter zur Kasse gebeten wird.

Wenn der niedliche kleine Hund mit matschigen Pfoten während des Spaziergangs am teuren weißen Kaschmirmantel einer Spaziergängerin hoch springt, ist der Halter in der Haftung und darf die Reinigung bezahlen.Es könnte ja auch schlimmer kommen: Hunde, die sich von der Leine losreißen, auf die Straße rennen und schwere Verkehrsunfälle auslösen, gibt es oft genug. Hunde, die in Nachbars Garten voller Begeisterung unter den frisch gepflanzten Rosen ihren kleinen Schatz vergraben, gibt es ebenfalls häufig.

Und es gilt, für jeden Schaden die der Hund anrichtet haftet der Hundehalter!

Die Liste der möglichen Schadensfälle könnte man endlos weiterführen, doch eigentlich kostet schon die Reinigung des Kaschmirmantels in etwa das, was eine Hundehaftpflichtversicherung in der Jahresprämie kosten würde.

Bei der Versicherung auf Kleinigkeiten achten

Sehr wichtig ist, dass man sein Augenmerk nicht nur auf die Höhe der Jahresprämie legt – diese liegt bei 60 bis 150 Euro pro Jahr – sondern auf die vielen Kleinigkeiten. Manche Gesellschaften bieten eine Selbstbeteiligung an, wodurch die Versicherung günstiger wird. Bei manchen Gesellschaften ist die Jahresprämie äußerst gering, dafür allerdings auch die Versicherungssumme im Schadensfall.

Wieder andere Gesellschaften erscheinen auf den ersten Blick als gute Entscheidung im Preis-Leistungs-Verhältnis. Dann sollte man aber auf jeden Fall auch das Kleingedruckte lesen, denn es kann durchaus sein, dass hier bestimmte Leistungen ausgeschlossen sind. Die Leistungen der einzelnen Gesellschaften kostenlos, unabhängig und anonym Vergleichen, Jahresprämie ab. 39,87€ Hier klicken und vergleichen.

Wissenswertes über die Hundesteuer,Hundesteuern,

Was wird besteuert?
Besteuert wird die Hundehaltung.

Wer zahlt die Hundesteuer?

Steuerpflichtig ist der Hundehalter, dessen Aufwand für die Hundehaltung von der Steuer getroffen werden soll.

Wie hoch ist die Hundesteuer?

Die landesrechtlichen Regelungen lassen nur eine begrenzte Variation der Abgabensätze zu. Der Steuersatz kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für Kampfhunde wesentlich erhöhen. Das Halten z.B. von Blindenführhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern ist nach Maßgabe der in Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen von der Steuer befreit.

Wie lautet die Rechtsgrundlage?

Rechtsgrundlage sind die landesgesetzlichen Hundesteuergesetze bzw. Kommunalabgabengesetze, die die Gemeinden zur Steuererhebung verpflichten oder zum Erlass entsprechender Steuersatzungen berechtigen.

Wer zahlt Hundesteuer?

Besitzt eine Familie einen Hund und sind dafür Hundesteuern zu zahlen, so spielt es für das Finanzamt keine Rolle, welchem Familienmitglied der Vierbeiner gehört. Die Hundesteuer schuldet immer der Wohnungseigentümer. (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 4 W 3575/96)

Wer erhebt diese Hundesteuer?

Hundesteuer wird von den Gemeinden erhoben. Mit ihr werden v.a. ordnungspolitische Ziele verfolgt. Diese Steuer soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen.

Wie hat sich die Hundesteuer entwickelt,  die Geschichte

In ost- und mitteldeutschen Quellen taucht um 1500 erstmals ein “Hundekorn” auf, das teilweise unter der Steuerbezeichnung “Bede” in Form von Kornabgaben (Roggen, Gerste, Hafer) erhoben wurde; es diente der Ablösung der Hundegestellungspflicht der Bauern im Rahmen von Jagdfrondiensten. Zu Hundefutter verbacken und später auch “Hundebrot” genannt, wurde diese Abgabe z.B. nach den Hildesheimer Stadtrechnungen von 1658/59 “zur Erhaltung gemeiner Stadtjagdgerechtigkeiten” verwendet.

Einführung der Hundeabgaben/Hundesteuer

Im 19. Jahrhundert sind in den deutschen Einzelstaaten moderne Hundeabgaben hauptsächlich aus polizeilichen Gründen eingeführt und teils als Luxussteuer (so in Preußen 1810 bis 1814, 1824 f.), teils als Nutzungsgebühr (so in Bayern 1876) ausgestattet worden. Im Allgemeinen haben von Anfang an die Gemeinden das Besteuerungs- und Ertragsrecht erhalten, doch wurde von einigen Ländern (z.B. Baden und Hessen-Darmstadt) noch lange ein staatlicher Anteil abverlangt. Aufgrund der landesrechtlichen Hundesteuer– und Gemeindeabgabengesetze der Weimarer Zeit zu den “örtlichen Abgaben” gezählt, fiel die Hundesteuer nach dem Bonner Grundgesetz von 1949 in die Kategorie der “Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis” (seit der Finanzreform 1969 “örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern”) und wurde als reine Gemeindesteuer geregelt.

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