Steueraenderung in 2012

Januar 2, 2012 by · Leave a Comment
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Alle Steueränderungen in 2012


Wie jedes Jahr auf’s Neue, so gibt es auch dieses Jahr wieder Steueränderungen in 2012. Habe für Sie alle Steueränderungen und Änderungen bei den Finanzen mit Hinweisen aufgelistet.

Die Politiker versprechen meistens Vollmundig dass die Steueränderungen für die Steuerzahler überwiegend Vorteile bringen. So ist es natürlich auch nicht bei den Steueränderungen in 2012.

Jedoch überwiegen bei der Steueränderung in 2012 die Vorteile

Die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch noch 2012

Auch 2012 wird die elektronische Lohnsteuerkarte nicht kommen: Ihr Start verschiebt sich wegen technischer Probleme auf 2013. Die Lohnsteuerkarte von 2010 behält damit auch noch im nächsten Jahr ihre Gültigkeit.

Sollten sich Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte etwa wegen einer Heirat oder der Geburt eines Kindes ändern, muss der Steuerzahler eine Änderung beim Finanzamt beantragen. Nur so ist sichergestellt, dass auch die korrekten Freibeträge berechnet werden.

Höhere Werbungskosten

Ab Jahresbeginn steigt die Werbungskostenpauschale rückwirkend zum 1. Januar 2011 von 920 Euro auf 1000 Euro. Jeder Arbeitnehmer hat damit die Möglichkeit, 80 Euro mehr an jenen Kosten steuerlich geltend zu machen, die im Zusammenhang mit seiner Arbeit entstehen. Dafür müssen keine Belege gesammelt werden. Wer aber mehr Werbungskosten absetzen möchte, sollte auf jeden Fall Belege einreichen.

Während die Bundesregierung behauptet, dass von dieser Änderung 1,5 Millionen Bundesbürger profitierten, glaube ich das nicht, schließlich steigt der Freibetrag nur um 80 Euro. Wer außer geringen Fahrtkosten vielleicht noch Gewerkschaftsbeiträge – sonst aber nichts weiter – abzusetzen hat, kann sich das Sammeln von Belegen sparen. Wer sich aber zum Beispiel Fachliteratur kauft, sollte sich unbedingt einen Beleg ausstellen. Wichtig ist, dass auf dem Beleg genau ersichtlich ist, was gekauft wurde.”

Neue Fahrtkostenberechnung

Bei den Fahrtkosten müssen sich die Arbeitnehmer künftig entscheiden, ob sie diese anhand einer Kilometerpauschale oder anhand der tatsächlichen Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel abrechnen möchten. Wer bisher abwechselnd mit dem eigenen Auto und mit der Bahn zur Arbeit gefahren ist, musste für jeden Tag genau aufzeigen, welches Verkehrsmittel er gewählt hat. Dieser Aufwand entfällt mit der neuen Regelung. Allerdings gilt es dabei zu beachten, dass die Kosten für die Bahn nur bis zu einer Höhe von 4500 Euro abgesetzt werden können. Für die Kilometerpauschale gilt diese Grenze nicht.

Wichtig ist wie man Abrechnet: letztlich kann dies jeder selbst entscheiden. Es ist egal, ob ich wirklich jeden Tag mit dem Auto zur Arbeit fahre, ich kann trotzdem für jeden Arbeitstag die Kilometerpauschale in Anspruch nehmen.” Deshalb sollte man sich genau überlegen, mit welchem Modell man seine Fahrtkosten abrechnen möchte. Für Fernpendler lohne sich die Kilometerpauschale wahrscheinlich mehr als für innerstädtische Pendler.

Doch Vorsicht, wenn Sie sich Entschieden können Sie nicht mehr zurück wechseln.

Später in Rente

Ab 1. Januar sinkt der Beitrag zur Rentenversicherung leicht von 19,9 Prozent auf 19,6 Prozent. Außerdem wird im Zuge der Rente mit 67 das Renteneintrittsalter ab 2012 stufenweise pro Jahrgang um einen Monat steigen. Zunächst sind all diejenigen betroffen, die 1947 geboren wurden. Sie dürfen erst mit 65 Jahren und einem Monat in Rente gehen, ohne Abschläge fürchten zu müssen. Der Jahrgang 1948 muss zwei Monate, der Jahrgang 1949 schon drei Monate dranhängen, und so weiter. Wer 1964 oder später geboren ist, bekommt seine Rente ohne Abzüge erst mit 67 Jahren.

Studenten: Unter 25 dürfen sie unbegrenzt hinzuverdienen.

Die lieben Kinder


Die Kosten für Kinderbetreuung können künftig leichter geltend gemacht werden, da nicht mehr relevant ist, ob die Betreuung aus beruflichen Gründen in Anspruch genommen wird. Dies musste bislang immer nachgewiesen werden. Ab Januar gilt: Zwei Drittel der Betreuungskosten werden grundsätzlich anerkannt, allerdings nur als Sonderausgaben, ich rate dazu, unbedingt den Gebührenbescheid oder die Quittungen bei privater Beschäftigung aufzubewahren. Wichtig ist auch, dass die Betreuungskosten unbar bezahlt werden, sonst werden sie nicht anerkannt.”

Studenten und Azubis unter 25 dürfen ab nächstem Jahr unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass der elterliche Anspruch auf Kindergeld verfällt. Bisher galt eine Grenze von 8004 Euro im Jahr. Die Regel betrifft aber nur junge Menschen, die auf den Abschluss ihrer ersten Berufsausbildung oder ihres ersten Studiums hinarbeiten. Sie dürfen aber keine volle Erwerbstätigkeit ausüben, die wöchentliche Arbeitszeit darf daher 20 Stunden nicht überschreiten. Für alle, die Vollzeit arbeiten und nebenher studieren, gilt diese Regelung nicht. Bei hören Einkommen gilt natürlich auch hier dass es dann der Versteuerung unterliegt.

Mietkosten absetzen

Wer eine Wohnung vermietet und die damit zusammenhängenden Kosten absetzen möchte, muss künftig darauf achten, dass die Miete mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Miete entspricht. Liegt die Höhe darunter, können die Kosten nur anteilig geltend gemacht werden. Verlange ich zum Beispiel nur 50 Prozent der ortsüblichen Miete, kann ich auch nur 50 Prozent der Kosten absetzen, darauf sollten Sie unbedingt achten. Diese Regelung betrifft nicht nur Wohnungseigentümer, die ihre Verwandten zu günstigen Konditionen zur Miete wohnen lassen, sondern auch Vermieter, die die Miete seit langem nicht erhöht haben.

Krankheitskosten geltend machen

Bei der Absetzbarkeit der Krankheitskosten galt bislang ein Urteil des Bundesfinanzhofs, nachdem auch eine nachträgliche Bestätigung über die Notwendigkeit der Behandlungen zulässig war. Wer künftig Krankheitskosten (zum Beispiel Ausgaben für Kuren) absetzen möchte, muss dem Finanzamt im Vorfeld ein amtsärztliches Attest einreichen, mit dem die Notwendigkeit der Behandlung bestätigt wird.

Höhere Hartz-IV-Leistungen

Ab Januar steigt der Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende um zehn Euro auf 374 Euro. In Paar-Haushalten steigt der Satz um jeweils neun Euro auf 337 Euro. Kleinkinder bis fünf Jahre werden mit einem Plus von vier Euro bedacht, ihr Satz steigt damit auf 219 Euro. Bei älteren Kindern bleiben die Regelsätze unverändert. Die Erhöhungen orientieren sich an der Entwicklung von Löhnen und Preisen. Insgesamt gibt der Staat damit etwa 570 Millionen Euro mehr aus als noch im Jahr zuvor.

Lebensversicherung senkt die Garantie Verzinsung

Das Bundesfinanzministerium hat die Versicherungsgesellschaften angewiesen, den Garantiezins für kapitalbildende Lebensversicherungen ab dem 01. Januar 2012 von derzeit 2,25 auf nur noch 1,75 Prozent zu senken. Das wäre vierte Zinssenkung seit dem Jahr 2000 als der Garantiezins noch bei 4,0 Prozent lag.

Mit der regelmäßigen Anpassung des Garantiezinses an die marktübliche Verzinsung will das Finanzministerium verhindern, dass kleine Versicherungsgesellschaften Kunden durch zu hohe Zinsversprechen ködern und sich damit im Wettbewerb übernehmen.

Damit sinkt ab kommendem Jahr erneut die Attraktivität von Kapitallebensversicherungen.

Ob die unter Versicherungsexperten in dieser Höhe unerwartete Zinssenkung im Interesse der Verbraucher ist, wie von offizieller Seite behauptet wird, bleibt fraglich. Ganz sicher ist sie jedoch im Interesse des Bundesfinanzministeriums, das musste Milliarden für die maroden Banken aufbringen, und möchte dadurch das Risiko minimieren.