Steuersenken, Steuersparen! Über 100 Steuertips und Steuertricks 2011/2012

November 12, 2010 by
Filed under: Allgemein 

Die Steuertipps, Steuertricks, Steuerinformationen 2011 / 2012 sind in folgende Themen aufgeteilt:

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Viel Geld sparen durch Tipps,Tricks,Informationen und Steuersparen

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  • Haus und Haushalt von Tipp 1 – 7
  • Krankheitskosten,Kur Tipp 8 – 14
  • Heirat,Scheidung,Unterhalt Tipp 15 – 25
  • Steuerberatungskosten,Tipp 26 – 27
  • Versicherungen,Tipp 28
  • Riester,Rürup,Rente,Vorsorge,Tipp 29 – 34
  • Kinder,Tipp 35 – 39
  • Elterngeld,Tipp 40 – 42
  • Arbeitsweg, Dienstreisen, Arbeitsmittel, Fortbildung, Arbeitszimmer, Doppelte Haushaltsführung Tipp 43 – 71
  • Gehaltserhöhung,Altersvorsorge,Tipp 72 – 79
  • Werbungskosten,Tipp 80 – 90
  • Rechtliches,Einspruch,Tipp 91 – 100
  • Sonstiges: Eltern als Vermieter,Bargeschenke,Tipps Immobilienbesitzer,Erben,Selbständige,Arbeitnehmer
  • Wichtig! Sachversicherungsvergleich, und viel Sparen, klicken
  • Stromanbieter Prüfen und erheblich Sparen, klicken

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Neu!! Die Steueränderungen und Ihre Anwendung für 2011

Elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt Papier-Lohnsteuerkarte

Die Papier-Lohnsteuerkarte hat ausgedient, ein Versand durch die Stadt oder Gemeinde erfolgt für 2011 nicht mehr. Sie wird von der elektronischen Lohnsteuerkarte abgelöst, deren Einführung ein bedeutender Meilenstein auf dem Weg zu einer individuellen, papierlosen und sicheren Kommunikation zwischen Bürger, Unternehmen und Finanzverwaltung darstellt. Die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragenen Besteuerungsgrundlagen wie z.B. Familienstand und Kinderzahl werden von der Finanzverwaltung künftig zentral und einheitlich in einer bundesweiten Datenbank verwaltet und automatisiert gepflegt. Der Arbeitgeber kann ab dem Jahr 2012 unter Nachweis seiner entsprechenden Berechtigung die elektronische Lohnsteuerkarte abrufen und so den jeweils aktuell zutreffenden Lohnsteuerabzug vornehmen.

Da das Jahr 2011 als Übergangsjahr dient, in dem die Systemumstellung vorbereitet wird, behält die Lohnsteuerkarte 2010 ihre Gültigkeit auch für das Jahr 2011. Dies gilt auch für sämtliche, auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragenen Freibeträge z. B. für Kinder und Werbungskosten. Es folgt eine Tabelle woraus zu entnehmen ist wer Anspruch auf Freibeträge beanspruchen kann! Bei der Einkommensteuer gibt es folgende Freibeträge:

  • Grundfreibetrag: Der Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer erhoben wird. Im Veranlagungszeitraum (VZ) 2009 beträgt er 7.834 Euro/15.668 Euro (Ledige/Verheiratete). Ab dem VZ 2010 steigt der Grundfreibetrag auf 8.004 Euro/16.008 Euro (Ledige/Verheiratete) (§ 32a EStG)
  • Freibetrag bei der Veräußerung von Unternehmen(steilen): § 16 Absatz 4 EStG
  • Kinderfreibetrag: § 32 Abs. 6 EStG
  • Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf: § 32 Abs. 6 EStG
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: § 24b EStG
  • Altersentlastungsbetrag: § 24a EStG
  • Freibetrag zur Berücksichtigung eines Sonderbedarfs bei volljährigen Kindern in Berufsausbildung: § 33a Absatz 2 EStG
  • Freibetrag für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: § 14 EStG
  • Übungsleiterfreibetrag: § 3 Nr. 26 EStG
  • Allgemeiner Freibetrag für ehrenamtliche Tätigkeiten: § 3 Nr. 26a EStG
  • Rabattfreibetrag: § 8 Absatz 3 EStG
  • Versorgungsfreibetrag: § 19 Absatz 2 EStG
  • Zukunftssicherungsfreibetrag: § 3 Nr. 62, 63, 64 EStG

Wer für 2011 Änderungen auf seiner Lohnsteuerkarte vornehmen lassen möchte oder wer erstmalig in 2011 eine Lohnsteuerkarte benötigt, muss sich an das für ihn zuständige Finanzamt wenden. Dort werden die Änderungen eingetragen und Ersatzbescheinigungen anstelle einer Lohnsteuerkarte ausgestellt. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers in 2011 legen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die vom bisherigen Arbeitgeber ausgehändigte Lohnsteuerkarte 2010 oder die Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 dem neuen Arbeitgeber vor. Für ledige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ab dem Kalenderjahr 2011 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen, kann der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse I ohne Vorlage einer Lohnsteuerkarte 2010 oder Ersatzbescheinigung vornehmen. Anzugeben sind lediglich die steuerliche Identifikationsnummer, der Tag der Geburt und ggf. die rechtliche Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft.

Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer

Wer für seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit ein häusliches Arbeitszimmer nutzt, kann – auch wenn dieses nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet – die Aufwendungen hierfür wieder bis zur Höhe von 1.250 Euro als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen, wenn ihm für diese Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2007.

Handwerkerleistungen/ Haushaltsnahe Dienstleistungen

Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wird nach § 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) auf Antrag eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 1.200 Euro gewährt. Begünstigt sind generell nur die Arbeitskosten. Um Doppelförderungen zu vermeiden, werden haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG nur noch begünstigt, soweit sie nicht bereits öffentlich gefördert werden. Wurde für eine Dienstleistung bereits eine öffentliche Förderung in Anspruch genommen, ist die Dienstleistung von der Steuerermäßigung ausgeschlossen.

Höherer Steuerfreibetrag für ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer und Pflegschaften

Ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer und Pfleger können ab 2011 für ihre Aufwandsentschädigungen eine Steuerbefreiung von bis zu 2.100 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen. Bisher waren es bis zu 500 Euro.

Altersvorsorge besser absetzbar

Auch 2011 erhöht sich der Steuervorteil für die Altersvorsorge z.B. für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. 2011 werden 72 Prozent der Gesamtbeiträge, höchstens jedoch 72 Prozent von 20.000 Euro je Steuerpflichtigen, steuerfrei gestellt und damit 2 Prozentpunkte mehr als noch im Vorjahr. Dies hat zur Folge, dass jetzt 44 Prozent der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steuermindernd berücksichtigt werden.

Keine Pflichtveranlagung bei geringen Arbeitslöhnen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte (ab 2011: oder auf der Ersatzbescheinigung) eingetragen wurde, werden von der Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung befreit, wenn der Arbeitslohn im Kalenderjahr insgesamt 10.200 Euro bzw. 19.400 Euro bei Verheirateten nicht übersteigt. Unabhängig von einem Freibetrag entsteht bei diesen Arbeitslöhnen grundsätzlich keine Einkommensteuerschuld. Die Neuregelung gilt bereits ab dem Jahr 2009. Sie entlastet Arbeitnehmer und Verwaltung von unnötigem bürokratischem Aufwand.

Altersvorsorgezulage unabhängig vom steuerrechtlichen Status

Ab 2010 können alle in inländischen Alterssicherungssystemen pflichtversicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – selbst wenn sie im Ausland leben – unabhängig von ihrem konkreten steuerrechtlichen Status die „Riester“-Förderung durch staatliche Zulagen in Anspruch nehmen.

„Riester“-Förderung weiterhin für Arbeitslosengeld II – Empfänger

Empfänger von Arbeitslosengeld II behalten trotz Wegfalls der Rentenversicherungspflicht ihren Anspruch auf die „Riester“-Förderung. Nach dem Jahressteuergesetz 2010 sind auch diejenigen Personen in den Kreis der unmittelbar zulageberechtigten Personen einbezogen,

  • die eine Anrechnungszeit wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten und
  • unmittelbar vor der Arbeitslosigkeit einer der unmittelbar zulageberechtigten Personengruppen angehörten.

Verbesserte Rahmenbedingungen zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Die steuerliche Förderung der Teilhabe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am wirtschaftlichen Erfolg ihrer Unternehmen wurde weiter verbessert. Nach der Neuregelung können Arbeitnehmer Anteile an ihren Unternehmen bzw. an einem Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen auch dann steuerbegünstigt erhalten, wenn die Mitarbeiterkapitalbeteiligungen durch Entgeltumwandlung finanziert werden. Durch das rückwirkende Inkrafttreten der Regelung zum 1. Januar 2009 wird erreicht, dass auch für 2009 die Entgeltumwandlung bei der steuerlichen Förderung möglich ist.

Mehr Gleichstellung für eingetragene Lebenspartnerschaften

Durch das Jahressteuergesetz 2010 wurden die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft den Ehegatten im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht vollständig gleichgestellt. Sie werden nun der Steuerklasse I zugeordnet und erhalten so, neben dem jeweiligen Ehegattenfreibetrag, auch den günstigeren Steuertarif für Ehegatten. Dies gilt für alle noch nicht bestandskräftig veranlagten Fälle rückwirkend ab dem 1. August 2001. Damit gelten künftig folgende Erbschaftsteuersätze für eingetragene Lebenspartner:

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs (§ 10 ErbStG) bis einschließlich … Euro Prozentsatz
75.000 7
300.000 11
600.000 15
6.000.000 19
13.000.000 23
26.000.000 27
über 26.000.000 30

Auch im Grunderwerbsteuerrecht wurden die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft den Ehegatten gleichgestellt. Dies ist für die Steuerbefreiungen nach § 3 des Grunderwerbsteuergesetzes von Bedeutung. Demnach kann auch ein Lebenspartner u. a. ein Grundstück grunderwerbsteuerfrei auf seinen Lebenspartner übertragen. Die Neuregelung gilt für alle Erwerbsvorgänge, die nach dem Tag der Verkündung des Jahressteuergesetzes 2010 am 13. Dezember 2010 verwirklicht werden.

Elektronische Umsatzsteuererklärung

Umsatzsteuerpflichtige müssen ihre Erklärungen für Veranlagungszeiträume nach dem 31. Dezember 2010 künftig elektronisch an das zuständige Finanzamt übermitteln. Von der damit verbundenen Verringerung des Verwaltungsaufwands profitieren Steuerpflichtige und Verwaltung gleichermaßen.

Mit diesen Tipps Im Haus und Haushalt Steuernsparen!

Steuerzahler profitieren, wenn sie Handwerker und Dienstleister beauftragen. Der Fiskus fördert qualifizierte Handwerkerleistungen (z.B. Fliesen legen, Wohnung streichen, Kücheneinbau, Fernsehreparatur) und haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Hausmeister, Gartenpflege, Kinderbetreuung) jeweils mit einem Steuerbonus. Abziehbar sind Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht aber Materialkosten.

Denkmalimmobilien

Steuerzahler können 12 Jahre lang kräftig Steuern sparen 8 Jahre 9 %  und 4 Jahre lang 7% durch hohe Steuervorteile und durch hohe Abschreibung. Weiter Informationen

Bestandsimmobilie

Die Abschreibung beträgt 2% Linear 50 Jahre lang. Bei Bestandsimmobilien die vor 1925 erbaut wurden 2,5%, 40 Jahr. Die Immobilie hat den Vorteil dass Sie keiner Inflation (Geldentwertung) unterliegt und besonders in Krisenzeiten wird verstärkt das Geld in Sachwerte angelegt. Zudem wird durch die Steuervorteile und Miteinnahmen der größte Teil des Abtrages bezahlt. Weitere Informationen

Tipp 1: Steuerpflichtige können seit Anfang dieses Jahres für Handwerkertätigkeiten höhere Abzugsbeträge geltend machen: Der bisherige Höchstbetrag von 600 Euro verdoppelt sich auf 1200 Euro. Profitieren können Mieter und Eigenheimbesitzer. Insgesamt sind damit Handwerkerleistungen von bis zu 6000 Euro begünstigt.

Tipp 2: Für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Gartenarbeit oder Kinderbetreuung verbessert sich der maximale Abzugsbetrag sogar auf 4000 Euro. Insgesamt sind Aufwendungen von bis zu 20 000 Euro begünstigt.

Tipp 3: Steuerzahler sind nicht verpflichtet, die Rechnungen des Dienstleisters und den Kontoauszug der Bank der Steuererklärung beizufügen. Die Unterlagen müssen nur noch auf Verlangen beim Finanzamt eingereicht werden. Barzahlungen bleiben aber weiter tabu.

Tipp 4: Da Experten einen kapitalen Fehler bei der Gesetzesänderung 2009 entdeckt haben, raten sie, den erhöhten Steuerabzug für Handwerkerleistungen – maximal 1200 Euro – bereits in der Steuererklärung 2008 geltend zu machen. Die Verdopplung des Höchstbetrags gilt schon für 2008.

Tipp 5: Der Steuervorteil gilt auch für Haushalte, die innerhalb der EU liegen, sowie für selbst genutzte Ferienwohnungen. Allerdings wird der Bonus für sämtliche Wohnungen insgesamt nur einmal bis zur Höchstgrenze gewährt.

Das Finanzamt ersetzt auch Ausgaben für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung, die durch Katastrophen wie Brand, Unwetter oder Hochwasser zerstört wurden. Der Fiskus erkennt hier Kosten – bis auf einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens – unbegrenzt an. Wie hoch dieser Eigenanteil ist, richtet sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl.

Haushaltsnahe Dienstleistungen
Haushaltstätigkeiten/Pflegeleistungen
begünstigt: Rechnungen bis 20 000 Euro
abziehbar: 20 Prozent der Kosten, maximal 4000 Euro
Minijob
begünstigt: Rechnungen bis 2550 Euro
abziehbar: 20 Prozent der Kosten, maximal 510 Euro
Handwerkerleistungen
begünstigt: Rechnungen bis 6000 Euro
abziehbar: 20 Prozent der Kosten, maximal 1200 Euro
Quelle: FCOUS-MONEY

Hausrat steuerlich geltend machen

Tipp 7: Die Wiederbeschaffungskosten müssen angemessen sein; Luxusgegenstände sind tabu. Der Fiskus ersetzt nur Dinge, die üblicherweise zur Einrichtung gehören und im Haushalt nötig sind. Aufwendungen für die Beseitigung von Asbest- und Formaldehydbelastungen wie den Austausch belasteter Möbel erkennt der Fiskus auch an.

Krankheitskosten und Kuraufenthalt richtig steuern

Von der Krankenkasse nicht erstattete Aufwendungen gelten nach Abzug des Selbstbehalts als außergewöhnliche Belastungen. Steuerzahler können den Fiskus daran beteiligen, wenn sie die Aufwendungen belegen können. Dabei erkennt das Finanzamt Rechnungen oder Nachweise über Zuzahlungen an, für die Apotheken Quittungshefte bereithalten. Kosten für rezeptfreie Medikamente wirken steuermindernd, wenn ein Arzt das Präparat verordnet hat. In vielen Fällen müssen Steuerpflichtige aber nachweisen, dass die Aufwendungen medizinisch notwendig sind.

Tipp 8: Bürger müssen die Aufwendungen in dem Jahr steuerlich geltend machen, in dem die Rechnungen bezahlt wurden. Dies gilt selbst dann, wenn die Aufwendungen durch Krankheit oder Arztbesuch bereits im Vorjahr entstanden sind.

Tipp 9: Wer anstehende Ausgaben für Medikamente, Brillen, Massagen, Klinikaufenthalte oder Zahnbehandlungen in diesem Jahr bezahlt, kann über den Grenzwert kommen. Es kann sich aber auch lohnen, durch Stundung die Bezahlung ins nächste Jahr zu verschieben. Ziel sollte immer sein, möglichst viele außergewöhnliche Belastungen in ein Jahr zu legen, um den zumutbaren Eigenanteil zu überschreiten. Wer eine Ratenzahlung vereinbart hat, sollte prüfen, ob er die Zahlung nicht komplett in einem Jahr leistet, damit sich der Steuervorteil voll auswirkt.

Tipp 10: Der Fiskus erkennt medizinische Leistungen wie Massage, Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Heißluft, Fango oder auch eine Sprachtherapie an, wenn sie ärztlich verordnet sind. Nicht absetzbar sind dagegen Sauna, Fitnesstraining, Schwimmen und Bodybuilding.

Tipp 11: Will der Arzt rezeptfreie Präparate nicht auf Kassenrezept verschreiben, sollten Steuerzahler prüfen, ob sich diese auf Privatrezept verordnen lassen. Es kann zwar sein, dass sie für das Ausstellen des Privatrezepts ein Honorar zahlen müssen. Aber auch dieser Betrag ist absetzbar.

Tipp 12: Kranke und Behinderte können neben allgemeinen Pauschalen auch Gegenstände wie Brillen, Kontaktlinsen, Pflegemittel, Hörgeräte, Schuheinlagen und Prothesen stets absetzen. Gesunde benötigen ein amtsärztliches Attest oder eine Bescheinung der Krankenkasse, dass die Gegenstände medizinisch notwendig sind. Beispiele: wirbelsäulengerechtes Bett, Entspannungssessel, Rollstuhl, Treppenlift oder orthopädische Stühle. Eigenbeitrag leisten

Gesamtbetrag Bis 15 340 Euro Bis 51 130 Euro Über 51 130 der Einkünfte in Euro
Single 5 6 7
Ehepaar ohne Kinder 4 5 6
Ehepaar bis zwei Kinder 2 3 4
Ehepaar ab drei Kindern 1 1 2
Angaben in Prozent Quelle: FOCUS-MONEY

Kuraufenthalt Aufwendungen für eine Heilkur erkennt der Fiskus als außergewöhnliche Belastung an, wenn der Amtsarzt oder eine gesetzliche Krankenkasse bescheinigten, dass die Kur notwendig ist.

Tipp 13: Das Attest muss bereits vor Kurantritt vorliegen. Springt die Kasse nicht für die Kosten ein, kann der Steuerpflichtige neben Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung dem Fiskus in Rechnung stellen – soweit sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Das Finanzamt zieht aber 20 Prozent der Summe für ersparte Unterhaltskosten ab. Wichtig: Der Fiskus übernimmt anteilig nicht ärztlich nicht überwachte Bade- oder Klimakuren.

Tipp 14: Attestiert der Arzt, dass der Besuch eines nahen Angehörigen zur Heilung der Krankheit beiträgt, erkennt das Finanzamt auch die Kosten für dessen Besuchsfahrten an.

Heirat, Scheidung und Unterhaltskosten

Auch Scheidungskosten gehören zu den steuerlich absetzbaren außergewöhnlichen Belastungen.

Tipp 15: Der Fiskus übernimmt anteilig alle unvermeidlichen Prozess- und Anwaltskosten für die Scheidung und den Versorgungsausgleich, soweit sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Andere Kosten – etwa Ausgaben wegen der Vermögensauseinandersetzung, eines Umzugs oder der Einrichtung einer neuen Wohnung – ersetzt der Fiskus dagegen nicht. Ebenfalls nicht mehr abziehbar sind die Kosten für die Regelung zum Sorge- und Umgangsrecht bei gemeinsamen Kindern.

Tipp 16: Hat einer der Partner die Kosten der Scheidung allein getragen, müssen beide Ex-Gatten die Übernahme der Scheidungskosten notariell beurkunden. Ansonsten berücksichtigt das Finanzamt nur einen Teil der Aufwendungen. Unterhalt Wer dem geschiedenen oder getrennt lebenden Gatten regelmäßig Unterhalt leistet, kann Zahlungen bis zu 13 085 Euro pro Jahr als Sonderausgaben absetzen. Der Ex-Partner muss aber zustimmen, da er das erhaltene Geld im Gegenzug versteuern muss (Anlage U).

Tipp 17: Stimmt der Ex-Partner nicht zu, sind die Zahlungen alternativ auch bis zur Höhe von 7680 Euro pro Jahr als außergewöhnliche Belastungen absetzbar.

Tipp 18: Da der Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug in der Regel höher ist als der Abzug als außergewöhnliche Belastungen, kann die Beteiligung des Ex-Gatten am Steuerbonus für ihn ein Anreiz zur Zustimmung sein.

Tipp 19: Wer Unterhaltsleistungen an den Ex-Partner mit einer Einmal- oder Kapitalzahlung abfinden will, kann die Zahlung im Rahmen des Realsplittings steuerlich absetzen. Die Abfindung ist aber nicht über den Höchstbetrag von 13 805 Euro der Sonderausgaben hinaus als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Es kann sich daher lohnen, die Abfindung über mehrere Jahre verteilt auszuzahlen, um den Höchstbetrag mehrfach in Anspruch nehmen zu können.

Tipp 20: Zu den typischen Unterhaltsaufwendungen gehören auch Kosten für Kleidung, Wohnung und Verpflegung. Ebenfalls abziehbar sind Versicherungsbeiträge (z. B. Krankenversicherung). Heirat Wer 2009 heiratet, rettet den Splitting-Vorteil für das gesamte Jahr. Der Splitting-Vorteil wirkt sich für Eheleute positiv aus, wenn die Einkünfte beider Partner unterschiedlich hoch sind. Beziehen beide ein etwa gleiches Einkommen, geht der Steuervorteil gegen null. Profitieren können daher besonders Paare, bei denen ein Partner Alleinverdiener ist oder zumindest einen Großteil der Einkünfte verdient.

Tipp 21: Den Vorteil gibt es für das gesamte Jahr der Heirat, also auch, wenn das Paar erst Ende Dezember heiratet. Damit erhalten Frischvermählte einen ordentlichen Teil ihrer bereits bezahlten Steuern zurück.

Tipp 22: Ehepaare können zwischen gemeinsamer, getrennter und im Jahr der Heirat noch der besonderen Veranlagung wählen. Beide Eheleute geben im ersten Fall eine gemeinsame Erklärung ab, im zweiten und dritten Fall macht jeder eine eigene. Bei etwa gleich hohen Einkommen führt die Einzelveranlagung häufig zum besseren Ergebnis als die Zusammenveranlagung. Im Jahr der Trennung können Paare das Wahlrecht zum letzten Mal nutzen.

Tipp 23: Wer im Trennungsjahr einen ernsthaft gemeinten Versöhnungsversuch startet, rettet den Splitting-Vorteil für ein weiteres Jahr. Drei bis vier Wochen lang zusammenzuziehen genügt (BFH, Az. VI R 268/94). Spenden, Steuerberater und Versicherungen Wohltäter können einheitlich kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Spenden von bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags ihrer Einkünfte als Sonderausgaben absetzen. Überschreiten Spenden diesen Höchstbetrag, können sie allerdings nicht mehr in den vorangegangenen Veranlagungszeitraum zurückgetragen, sondern müssen im Rahmen der Höchstbeträge in spätere Jahre vorgetragen werden. Der Vortrag ist allerdings unbegrenzt möglich.

Tipp 24: Als Beleg für Spende und Zuwendung verlangt das Finanzamt eine Zuwendungsbestätigung von Verein oder Stiftung. Kontoauszug oder Überweisungsbeleg reichen, wenn Spenden „zur Linderung der Not und zur Hilfe in Katastrophenfällen” auf spezielle Sonderkonten fließen.

Tipp 25: Den vereinfachten Nachweis akzeptiert der Fiskus seit 2007 zudem bei Spenden bis 200 Euro, wenn der Überweisungsträger einer Organisation genutzt wird. Steuerberatungskosten Die Frage, ob private Steuerberatungskosten generell nicht mehr als Sonderausgaben absetzbar sind, steht beim Bundesfinanzhof auf dem Prüfstand (BFH, Az. X R 10/08). Steuerpflichtige können derzeit nur noch beruflich verursachte Beratungskosten als Werbungskosten abziehen.

Tipp 26: Dazu zählen Mitgliedsbeiträge für Lohnsteuerhilfevereine, Fahrtkosten zum Beratungsgespräch sowie Kosten für Steuerfachliteratur und PC-Steuerprogramme.

Tipp 27: Aus Vereinfachungsgründen verzichten die Beamten bei Rechnungen bis 100 Euro auf eine Aufteilung, ob diese privat oder beruflich veranlasst gewesen sind (gemischt veranlasste Steuerberatungskosten laut BMF-Schreiben vom 21.12.2007, Az. IV B 2-S2144/07/0002). Versicherungen Steuerzahler können nicht alle Versicherungen mit Erfolg als Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) in der Steuererklärung unterbringen. Nicht zum Abzug führen insbesondere Sachversicherungen wie etwa Hausrat-, Kfz-Kasko und Rechtschutzversicherungen.

Tipp 28: Steuerpflichtige können Beiträge zu Unfall- oder Haftpflichtversicherungen aber als Werbungskosten deklarieren. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Versicherung neben privaten auch berufliche Risiken abdeckt. Steuerzahler sollten sich jedoch den beruflichen Anteil von der Versicherungsgesellschaft bescheinigen lassen. Mit diesem Dreh lassen sich ebenso Beiträge für eine Rechtsschutzversicherung absetzen. Vorteil zudem: Werbungskosten sind – anders als Sonderausgaben – in voller Höhe absetzbar. Riester-Rente, Rürup-Rente und Vorsorgeaufwendungen Riester-Rente Wer bis zum Jahresende 2009 einen Riester-Vertrag abschließt, kassiert die Zulage für das gesamte Jahr. Die volle Zulage erhalten Arbeitnehmer aber nur, wenn sie vier Prozent des Brutto-Vorjahreseinkommens einzahlen. 2008 ist die letzte Stufe der Riester-Förderung in Kraft getreten. Die Grundzulage beträgt nun 154 Euro, für jedes Kind erhalten Eltern 185 Euro und für alle ab 2008 geborenen Kinder sogar 300 Euro. Für junge Leute bis zum Alter von 25 Jahren lässt der Staat zudem eine Extraprämie in Höhe von 200 Euro springen.

Tipp 29: Steuerzahler sollten ihre Riester-Beiträge immer auch in der Steuererklärung als Sonderausgaben angeben (Steuerhauptformular Seite 3, Anlage AV). Grund: Nur dann kann das Finanzamt eine Günstigerprüfung durchführen. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, wird die Differenz erstattet. Wichtig ist es auch, stets die Altersvorsorgezulage zu beantragen, selbst wenn der Sonderausgabenabzug günstiger sein sollte – ansonsten geht dieser Teil der Förderung verloren.

Tipp 30: Zudem kann es sich lohnen, mehr als den Mindesteigenbeitrag zu sparen. Denn Anleger können Prämien bis zu 2100 Euro steuerlich absetzen.

Tipp 31: Auch Minijobber haben die Möglichkeit, aus den Pauschalbeiträgen des Arbeitgebers vollwertige Pflichtbeiträge zu machen und sich so den direkten Förderanspruch der Riester-Rente zu sichern. Hierfür müssen sie aber auf die Versicherungsfreiheit verzichten und den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers aufstocken. Was der Staat spendiert

Riester-Förderung Ab 2008
Sonderausgabenabzug bis zu 2100
Grundzulage 154
Kinderzulage je Kind 185/3001)
Mindesteigenbeitrag 4 %2)
höchstens 21003)
mindestens aber 60
Angaben in Euro 1)für ab 2008 geborene Kinder
2)des Vorjahreseinkommens abzügl. Zulagen 3)inkl. Zulagen

Rürup-Rente Selbstständige und Freiberufler sollten den Abschluss einer Rürup-Rente in Erwägung ziehen. Diese kann mit einer Einmalzahlung starten.

Tipp 32: Für bereits bestehende Verträge kann eine Zuzahlung sinnvoll sein, um den Steuerbonus voll auszuschöpfen. Einmalzahlungen sind für Ältere vorteilhaft, denen nicht mehr viel Zeit für den Aufbau einer nennenswerten Zusatzrente bleibt. Allerdings ist dann der Zugiff auf das angesparte Vermögen versperrt. Vorsorgeaufwendungen Versicherungsbeiträge sind als Sonderausgaben absetzbar. Zu unterscheiden sind Altersvorsorgeaufwendungen und andere Vorsorgeaufwendungen. Es gelten unterschiedliche Berechnungen und Höchstbeträge. Zu den Altersvorsorgeaufwendungen gehören Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und Rürup-Renten. Für das Jahr 2009 erkennt der Fiskus 68 Prozent der Prämien, maximal 13 600 Euro (Ehepaare 27 200 Euro), als Abzugsbetrag an. Weit weniger Abzug gestattet er für alle anderen Versicherungsbeiträge. Arbeitnehmer, Beamte und Rentner dürfen für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und Risikolebensversicherung nur bis zu 1500 Euro abziehen, Selbstständige, die ihre Krankenversicherungsbeiträge selbst aufbringen, insgesamt bis zu 2400 Euro.

Tipp 33: Auch wenn Lebens- und Rentenversicherungen mit Vertragsabschluss nach dem 1.1.2005 steuerlich nicht mehr absetzbar sind, können Steuerpflichtige dennoch Beitragsteile zu einer eingeschlossenen Berufsunfähigkeits- oder Unfallzusatzversicherung im Rahmen der anderen Vorsorgeaufwendungen geltend machen.

Tipp 34: Wegen der Günstigerprüfung empfiehlt es sich, weiterhin alle Versicherungsbeiträge geltend zu machen, die zu den abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen gehören. Das Finanzamt prüft von Amts wegen in den Jahren 2005 bis 2019 im Rahmen der Steuererklärung, ob die neue oder die alte Regelung des Jahres 2004 günstiger ist. Der Fiskus berücksichtigt dann das günstigere Ergebnis. Mit Kindern Steuernsparen Kindergeld Für jedes Kind erhalten Eltern Kindergeld (für die beiden ersten Kinder 164 Euro, für das dritte Kind 180 Euro, ab dem vierten 190 Euro). Das gilt auch für Volljährige in Ausbildung – maximal bis zum 25. Lebensjahr.

Tipp 35: Wer weder Ausbildungs- noch Studienplatz hat, sollte sich beim Arbeitsamt ausbildungssuchend melden. Auch wer sein Bemühen um einen Ausbildungsplatz belegt, etwa mit einem ablehnenden ZVS-Bescheid, ist kindergeldberechtigt.

Tipp 36: Für Volljährige gibt es kein Kindergeld, wenn ihr Einkommen mehr als 7680 Euro pro Jahr beträgt. Werbungskosten, etwa Aufwendungen für Fahrten, Fachliteratur oder Studiengebühren drücken das Einkommen unter die Grenze. Auch Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung sind abziehbar. Wird das Limit überschritten, sollte man gegen den Kindergeldbescheid Einspruch einlegen und auf ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verweisen (Az. 2 BvR 1874/08). Die Richter müssen klären, ob das Alles-oder-nichts-Prinzip des Einkommensgrenzbetrags rechtens ist. Kinderbetreuungskosten Betreuungskosten sind absetzbar. Der Umfang hängt davon ab, ob Eltern als Doppel- oder Alleinverdiener gelten.

Tipp 37: Auch wenn Verwandte das Kind betreuen, sind die Kosten abziehbar. Wichtig sind klare Vereinbarungen, die einem Fremdvergleich standhalten. Erfolgt die Betreuung unentgeltlich, sind Fahrtkosten abziehbar. Als Nachweis dient eine Rechnung über Nebenkosten.

Tipp 38: Doppelverdiener haben bessere Absetzmöglichkeiten. Gut zu wissen, dass ein Minijob als Erwerbstätigkeit gilt. Selbst wenn ein Elternteil in Ausbildung ist, gelten die Regeln für Doppelverdiener.

Tipp 39: Clevere vereinbaren statt einer Gehaltserhöhung einen Kindergartenzuschuss. Denn Leistungen des Arbeitgebers zur Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Elterngeld Wer nach der Geburt eines Kindes eine Jobpause einlegt, erhält seit 2007 Elterngeld (67 Prozent des wegfallenden Nettolohns, maximal 1800 Euro).

Tipp 40: Ehepaare können bei geschickter Steuerklassen-Wahl das Elterngeld optimieren. Wechselt der betreuende Elternteil in Steuerklasse III, steigt das Nettoeinkommen und damit das Elterngeld. Das BVerfG muss allerdings noch klären, ob die Gestaltung zulässig ist (Az. B 10 E EG 4/08). Wer auf Nummer sicher gehen will, wählt die Steuerklassenkombination IV/IV. Alleinerziehende Alleinerziehende profitieren von einem Entlastungsbetrag (1308 Euro), wenn sie nicht mit einer anderen erwachsenen Person in einer Haushaltsgemeinschaft leben.

Tipp 41: Wichtig ist der Unterschied zwischen Haushalts- und reiner Wohngemeinschaft. Wer ein gemeinsames Wirtschaften widerlegen kann, rettet den Freibetrag. Schulgeld Schulgeld für kostenpflichtige Privatschulen ist zu 30 Prozent steuerlich absetzbar (maximal 5000 Euro).

Tipp 42: Auch an den Kosten ausländischer Schulen muss sich der Fiskus beteiligen. Das bis 2007 geltende Abzugsverbot widerspricht EU-Recht.

Berufliche Sparchancen – Arbeitsweg, Dienstreisen, Arbeitsmittel

Arbeitsweg Für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können Steuerzahler pauschal 30 Cent je Entfernungskilometer absetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat erst kürzlich klargestellt, dass der Abzug ab dem ersten Kilometer gilt.

Tipp 43: Die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel – egal ob Pkw, öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrrad. Auch bei Fahrgemeinschaften kann jeder Mitfahrer die Pauschale geltend machen.

Tipp 44: Entscheidend für die Entfernung zwischen Wohnsitz und Büro ist die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Strecke wird jedoch akzeptiert, wenn sie verkehrsgünstiger ist.

Tipp 45: Maßgeblich ist die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage (ohne Urlaubs- und Krankheitstage). Das Finanzamt erkennt ohne Einzelnachweis in der Regel bei einer 5-Tage-Woche 220 bis 230 Fahrten, bei einer 6-Tage-Woche 260 bis 280 Fahrten an.

Tipp 46: Grundsätzlich akzeptiert das Finanzamt Fahrtkosten bis maximal 4500 Euro. Die Begrenzung gilt jedoch nicht bei Fahrten mit dem Pkw. Als Nachweis sollten Pendler den Kilometerstand am Anfang und am Ende des Jahres dokumentieren. Dienstreisen Für sonstige berufliche Fahrten können Arbeitnehmer (wenn der Chef die Auslagen nicht erstattet) und Selbstständige 30 Cent pro gefahrenen Kilometer absetzen.

Tipp 47: Wer andere Kollegen im Auto mitnimmt, darf pro Person zusätzlich zwei Cent geltend machen.

Tipp 48: Statt der Kilometerpauschale können Steuerzahler auch den höheren, mit einer Vollkostenrechnung ermittelten Kilometer-Kostensatz absetzen. Für einen Zeitraum von zwölf Monaten werden alle anfallenden Kosten rund um das Autos summiert und der Betrag durch die gefahrenen Kilometer geteilt.

Tipp 49: Neben Fahrt- und Übernachtungskosten mindern Verpflegungsmehraufwendungen die Steuerlast (Abwesenheitsdauer 8 bis 14 Stunden: 6 Euro; 14 bis 24 Stunden: 12 Euro; 24 Stunden: 24 Euro). Arbeitsmittel Der Fiskus muss sich an nachgewiesenen Kosten für berufliche Anschaffungen beteiligen. Aufwendungen bis 410 Euro (ohne Mehrwertsteuer) sind sofort absetzbar. Liegt der Preis darüber, müssen Gegenstände monatsgenau über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden.

Tipp 50: Einige Finanzämter erkennen Aufwendungen für Arbeitsmittel bis 110 Euro ohne Nachweis als Werbungskosten an. Allerdings sollten Steuerzahler auch dann angeben, was sie angeschafft haben, etwa Schreibwaren oder Fachliteratur. UTENSILIEN ABSETZENAlles oder nichts: ● Büromaterial: Stifte,Papier,Aktenordner, Textmarker, Folien, Papierkorb, Büroklammern ● Büromöbel: Schreibtisch, Schreibtischlampe, Regal, Bücherschrank, Bürostuhl, Teppich, Bilder, Sideboard ● Bürogeräte: Diktiergerät, Zeichengerät, Fax, Telefon, Computer,Schreibmaschine, Taschenrechner ● Computerzubehör: Monitor, Drucker, Scanner, Kabel, Computertisch ● Literatur: Fachbücher, Fachzeitschriften, Software Computer Wer seinen Computer mindestens zu 90 Prozent beruflich nutzt, kann sämtliche Kosten voll mit dem Fiskus teilen.

Tipp 51: Gute Karten hat, wer dem Finanzamt den Umfang der beruflichen und privaten Nutzung glaubhaft darlegen kann. Als Nachweis können etwa konkrete Aufzeichnungen über die Art und Dauer der Computerarbeit dienen.

Tipp 52: Wer das Finanzamt nicht davon überzeugen kann, dass er den Computer mindestens zu 90 Prozent beruflich nutzt, geht nicht leer aus. Denn bei Computern gilt das Aufteilungsverbot ausnahmsweise nicht. Die Kosten sind in Höhe des beruflichen Nutzungsanteils abziehbar. Passt das Berufsbild grundsätzlich zu Computerarbeit, akzeptiert der Fiskus ohne Nachweis einen Nutzungsanteil von 50 Prozent.

Berufliche Sparchancen – Telefon, Fortbildung, Umzug

Telefonkosten Nutzen Arbeitnehmer und Selbstständige ihren Privatanschluss auch beruflich, können sie den Fiskus an den Kosten beteiligen.

Tipp 53: Ohne den beruflichen Anteil nachweisen zu müssen, können Steuerzahler 20 Prozent der monatlichen Telefonrechnung, maximal 20 Euro, als Werbungskosten geltend machen. Die Voraussetzungen sind gering: Es müssen „erfahrungsgemäß beruflich veranlasste Telefonkosten anfallen”.

Tipp 54: Betragen die beruflichen Gebühren mehr als 20 Prozent der Privatrechnung, empfiehlt sich der Einzelnachweis. Der Fiskus verlangt lediglich Aufzeichnungen für einen dreimonatigen Zeitraum. Der so ermittelte geschäftliche Anteil an den Gesprächskosten wird dann für das ganze Jahr übernommen. Fortbildungskosten Ausgaben für berufliche Fortbildungen, auch Umschulungen und Zweitausbildungen, erkennt der Fiskus voll als Werbungskosten an. Abziehbar sind etwa Kursgebühren, Fachliteratur und Reisekosten.

Tipp 55: Wer sich mit anderen Teilnehmern der Fortbildungsmaßnahme zum gemeinsamen Lernen trifft, kann die anfallenden Reisekosten steuerlich absetzen. Als Nachweis sollten Betroffene, Ort, Datum und Namen der Teilnehmer liefern können.

Tipp 56: Der Fiskus unterscheidet zwischen Aus- und Fortbildung. Ein Erststudium gilt als Ausbildung. Folge: Die Kosten sind nur bis zu 4000 Euro als Sonderausgaben absetzbar. Sie verpuffen komplett, wenn keine steuerpflichtigen Einkünfte vorliegen. Noch für dieses Jahr wird dazu ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) erwartet. Betroffene sollten die Kosten voll als Werbungskosten geltend machen und mit Hinweis auf das BFH-Verfahren (Az. VI R 79/06) Einspruch gegen einen ablehnenden Bescheid einlegen. Arbeitszimmer Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind seit 2007 nur noch absetzbar, wenn sich dort der Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit befindet.

Tipp 57: Arbeitsraum ist nicht gleich Arbeitsraum: So sind die Kosten für Räume, die in Ausstattung und Funktion atypisch für ein Arbeitszimmer sind, auch weiterhin absetzbar. Beispiele: Werkstatt, Lagerraum, Ausstellungsraum, Verkaufsraum, Tonstudio, Atelier.

Tipp 58: Handelt es sich nicht um ein „häusliches” Arbeitszimmer, sondern um ein „außerhäusliches”, sind die Kosten voll abzugsfähig. Der Raum darf sogar im gleichen Gebäude wie die Privatwohnung sein. Wichtig ist, dass es keinen direkten Zugang von der Wohnung zum Arbeitszimmer gibt und diese nicht auf der gleichen Etage liegen. Umzugskosten Wer aus beruflichen Gründen die Wohnung wechselt, kann die Ausgaben mit dem Fiskus teilen.

Tipp 59: Ein beruflicher Umzug muss nicht zwingend mit einem Jobwechsel verbunden sein. Immer wenn sich die Fahrzeit um mindestens eine Stunde verkürzt, gilt der Umzug als beruflich veranlasst. Selbst private Motive sind dann unschädlich.

Tipp 60: Zusätzlich zu den tatsächlich nachgewiesenen Kosten – etwa für die Umzugsfirma, Reisen am Umzugstag oder zu Wohnungsbesichtigungen, vorübergehend doppelte Mietzahlungen oder Makler – können Betroffene dem Fiskus Umzugspauschalen für sonstige Auslagen in Rechnung stellen.

Tipp 61: Haben die Kinder wegen des Wohnungswechsels Probleme in der Schule, beteiligt sich der Fiskus auch an den Kosten für den Nachhilfeunterricht. Es sind allerdings Höchstbeträge zu beachten.Pauschalsätze für Umzüge

Seit 1.1.2008 Ab 1.1.2009 Ab 1.7.2009
Ehepaar 1171 1204 1256
Single 585 602 628
weitere Personen 258 265 277
Nachhilfeunterricht 1473 1514 1584
alle Angaben in Euro

Berufliche Sparchancen – doppelte Haushaltsführung, Dienstwagen

Doppelte Haushaltsführung Wer am Arbeitsort einen Zweitwohnsitz hat, kann die damit verbundenen Kosten mit dem Fiskus teilen. Absetzbar sind etwa Fahrt- und Umzugskosten, für die ersten drei Monate Verpflegungsmehraufwendungen sowie die Miete.

Tipp 62: Grundsätzlich wird eine doppelte Haushaltsführung nur dann anerkannt, wenn der zweite Wohnsitz aus rein beruflichen Gründen besteht. Ausnahme Hochzeit: Heiraten zwei Personen, die an verschiedenen Orten leben und arbeiten, können sie eine der beiden Wohnungen zur Familienwohnung machen und die Zweitwohnung absetzen.

Tipp 63: Ehepaare können doppelt profitieren, indem sie den Fiskus gleichzeitig an der Miete für die Zweitwohnung und den Finanzierungskosten von Immobilieneigentum beteiligen. Das Modell: Die Ehefrau kauft am Arbeitsort ihres Partners eine Wohnung auf Kredit und vermietet diese an ihren Mann.

Tipp 64: Nicht nur Ehepaare, auch Unverheiratete und Alleinstehende können eine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Voraussetzung: Ihr Lebensmittelpunkt liegt am Heimatort und sie unterhalten dort einen „eigenen Hausstand”. Gute Karten hat, wer mindestens zweimal im Monat nach Hause fährt. Bewirtungskosten Werden Kunden oder Geschäftspartner bewirtet, sind 70 Prozent der Kosten als geschäftliche Bewirtungsaufwendungen abziehbar. Wer statt externer Kunden eigene Mitarbeiter einlädt, kann die Ausgaben grundsätzlich voll als betriebliche Bewirtungskosten abziehen.

Tipp 65: Was viele nicht wissen: Nicht nur Unternehmer, auch Arbeitnehmer können beruflich bedingte Einladungen von Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern mit dem Fiskus teilen. Voraussetzung: Die Aufwendungen werden nicht vom Arbeitgeber erstattet. So können etwa Vorgesetzte die bei beruflichen Veranstaltungen wie Einsatzbesprechungen oder Fortbildungen übernommenen Kosten für Speisen und Getränke ihrer Mitarbeiter voll absetzen. Lohnsteuerkarte Der monatliche Lohnsteuerabzug richtet sich nach den Daten auf der Lohnsteuerkarte. Diese erhalten Arbeitnehmer automatisch von den jeweiligen Gemeinden.

Tipp 66: Wer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hat, sollte sich auf der Lohnsteuerkarte Freibeträge eintragen lassen. So erhöhen Arbeitnehmer sofort ihren Nettolohn und müssen nicht bis zur Steuererstattung im Rahmen der Steuererklärung warten.

Tipp 67: Idealerweise wird der Antrag auf Eintragung eines Freibetrags sofort nach Erhalt der Lohnsteuerkarte gestellt. Dann ist die Nettolohnerhöhung bereits ab Januar oder Februar wirksam. Der Antrag für das laufende Jahr ist bis zum 30.11. möglich. Dann wirkt sich der Freibetrag voll auf den Lohnsteuerabzug im Dezember aus.

Tipp 68: Eheleute, die beide Arbeitnehmer sind, können zwischen den Steuerklassenkombinationen III/V oder IV/IV wählen. Verdienen beide Ehegatten etwa gleich viel, ist die Kombination IV/IV günstiger. Sind die Verdienste unterschiedlich hoch, sollte der besser verdienende Ehegatte die Steuerklasse III und der weniger verdienende Ehegatte die Steuerklasse V wählen (s. auch Tipp 25 bis 27).

Tipp 69: Die Lohnsteuerklassen-Kombination mit dem insgesamt geringsten Steuerabzug ist nicht immer die beste. Viele Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld oder Krankengeld richten sich nach dem Nettolohn. Ist absehbar, dass einer der beiden Partner künftig entsprechende Leistungen bezieht, sollte dieser rechtzeitig in die bessere Steuerklasse III wechseln (s. auch Tipp 40). Dienstwagen Egal, ob Arbeitnehmer oder Selbstständiger, wer einen Firmenwagen fährt, muss den privaten Nutzungsanteil versteuern.

Tipp 70: Clevere führen ein Fahrtenbuch und prüfen jährlich, was sich mehr auszahlt: Fahrtenbuch- oder Pauschalwertmethode. Was günstiger ist, hängt von der jeweiligen Höhe des privaten Nutzungsanteils ab. Wichtig: Arbeitnehmer können in der Einkommensteuererklärung die Methode frei wählen, egal ob der Arbeitgeber die Pauschalmethode oder die Fahrtenbuchmethode während des Jahres zu Grunde gelegt hat.

Tipp 71: Selbstständige fahren mit Leasing oft steuerlich günstiger. Sie haben einen Liquiditätsvorteil und können geleistete Sonderzahlungen und die Monatsraten sofort als Betriebsausgaben absetzen. Das bringt vor allem im ersten Jahr Steuerersparnisse. Pauschalwertmethode

1-Prozent-Methode
Listenpreis 40 000 Euro
1% davon x 12 Monate 4800 Euro
Steuer 2160 Euro
Quelle: FOCUS-MONEY
Fahrtenbuch-Methode Privatfahrten
wenige viele
Gesamtkilometer p.a. 25 000 km 25 000 km
davon Privatfahrten 6250 km (25%) 20 000 km (80%)
Kfz-Kosten 12 000 Euro 12 000 Euro
zu versteuern 3000 Euro 9600 Euro
Steuer 1350 Euro 4320 Euro
Quelle: FOCUS-MONEY

Berufliche Sparchancen – Gehaltserhöhung , Betriebliche Altersvorsorge

Gehaltserhöhung Von einer Gehaltserhöhung bleibt in der Regel netto viel weniger übrig als erhofft. Denn der Progressionseffekt schlägt gnadenlos zu. Daran ändern auch die kürzlich beschlossenen Steuererleichterungen (Konjunkturprogramm II) nichts.

Tipp 72: Statt auf Bares zu setzen, sollten Arbeitnehmer mit ihrem Chef steuer- und sozialabgabenfreie Sachgeschenke oder Zuschüsse für konkrete regelmäßige Ausgaben als Gehaltsbonus aushandeln. Das bringt netto meist deutlich mehr. Die Möglichkeiten sind vielfältig: So funktioniert das Modell etwa beim privaten Einlösen dienstlich erworbener Bonus-Flugmeilen, bei Benzingutscheinen (höchstens im Wert von 44 Euro pro Monat), Wein- und Buchpräsenten, Geldgeschenken zur Hochzeit, Bereitstellung eines Computers, Zuschüssen für einen Kindergartenplatz oder Fahrten zur Arbeitsstätte sowie Gewährung zinsgünstiger Darlehen durch den Arbeitgeber. Betriebliche Altersvorsorge Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, Teile ihre Gehalts steuer- und sozialabgabenfrei in eine betriebliche Altersvorsorge (zum Beispiel Direktversicherung) einzuzahlen. Dabei müssen sie jedoch Grenzen beachten: 2009 können bis zu 2592 Euro ohne Abzüge fließen.

Tipp 73: Besonders clevere Arbeitnehmer verwenden auch ihre vermögenswirksamen Leistungen (VL) für eine Betriebsrente und erhöhen so ihre Vorsorge ohne Nettoverlust. Denn dann sind die VL, anders als bei herkömmlichen Anlageformen (Fondssparplan oder Bausparvertrag), nicht steuer- und sozialabgabenpflichtig. Mehr einzahlen bei gleichem Nettogehalt

Herkömmliche VL-Anlage Verwendung der VL für Betriebsrente
Bruttoeinkommen 3000 3000
+ Arbeitgeberanteil VL 40 40
– Gesamtbetrag betriebliche
Altersversorgung 931)
= sozialversicherungs-
pflichtiges Brutto 3040 2947
Belastungen Arbeitnehmer
– Steuern 700 666
(inkl. Solidaritätszuschlag)
– Sozialabgaben2) 638 619
Nettogehalt pro Monat 1702 1662
Überweisung VL 40
Netto-Auszahlungsbetrag 1662 1662
Gesamtanlagebetrag 40 93
Angaben in Euro 1)40 Euro VL + 53 Euro Eigenanteil 2)21 %; Quelle: FOCUS-MONEY
Vermögen, Abgeltungsteuer und Werbungskosten

Kinder Geldgeschenke innerhalb der Familie bringen Steuervorteile. Neben dem Grundfreibetrag haben Kinder eigene Pauschalen. Übertragen Eltern Teile ihres Wertpapierdepots auf Kinder, kann die Familie bei geschickter Verteilung stattliche Kapitalerträge steuerfrei einstreichen.

Tipp 74: Das Limit von 7680 Euro sollte nicht überschritten werden, sonst geht das Kindergeld verloren. Zudem muss der Depotübertrag endgültig sein. Eltern müssen das Vermögen wie fremdes Geld verwalten. Eröffnen sie lediglich ein Unterkonto, geht der Vorteil verloren.

Tipp 75: Kapitalerträge sollten auch nicht über 5121 Euro im Jahr liegen, da die gesetzliche Krankenkasse die Kinder dann nicht mehr kostenlos mitversichert. Umschichten auf Sprösslinge

So viel Erträge sind für Kinder steuerfrei
Grundfreibetrag 7834
+ Sonderausgabenpauschale 36
+ Sparerpauschbetrag 801
steuerfrei insgesamt 8671
alle Angaben in Euro; Steuerjahr 2009

Abgeltungsteuer Seit Anfang des Jahres gilt die neue Abgeltungsteuer. Der Fiskus kassiert von Zinsen, Dividenden und anderen Kapitaleinnahmen einheitlich 25 Prozent Steuern, 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer. Werbungskosten werden nicht mehr steuermindernd anerkannt. Es gibt lediglich noch einen jährlichen Sparerpauschbetrag von 801 Euro für Ledige und das Doppelte für Verheiratete. Nur bis zu diesem Betrag bleiben Kapitalgewinne von der Steuer verschont.

Tipp 76: Damit Banken bei der Auszahlung von Zinsen und Dividenden auf die Steuer verzichten, müssen Anleger einen Freistellungsauftrag erteilen. Er gilt zeitlich unbefristet bis zu seinem Widerruf. Entsprechende Formulare hält jedes Kreditinstitut bereit. Bis zur Höhe von 801 Euro/1602 Euro (Single/Ehegatten) bleiben sie dann von der Abgeltungsteuer verschont. Bestehende Freistellungsaufträge gelten über den 1. Januar 2009 hinaus weiter.

Tipp 77: Wer Konten bei mehreren Banken hat, kann den Freibetrag nach Belieben aufteilen. Wer sich dabei verkalkuliert, kann die Freistellung jederzeit widerrufen oder ändern. Doch Vorsicht: Banken sind verpflichtet, dem Bundesamt für Finanzen die tatsächliche Höhe der Zinsen und Dividenden mitzuteilen. Der Fiskus erkennt auf Anhieb, wenn ein Freibetrag überzogen wurde.

Tipp 78: Wer keine Freistellung beantragt, kann Zinsen und Dividenden zusammen mit den Abzugssteuern in der Steuererklärung angeben. Die Abzugssteuer wird auf die Steuerschuld angerechnet. Zu viel gezahlte Steuern werden voll erstattet. Bestandsschutz Anleger sollten ihr Depot jetzt noch auf die Abgeltungsteuer ausrichten. Um den Bestandsschutz für vor 2009 angeschaffte Wertpapiere zu erhalten, bietet es sich an, Investments nach altem und neuem Steuerrecht getrennt voneinander zu verwahren.

Tipp 79: Ein Unterdepot reicht aus, um die Bestandstrennung vorzunehmen. Bei der Veräußerung von Wertpapieren gilt die Fifo-Methode (first in – first out). Da die zuerst angeschafften Wertpapiere steuerlich als zuerst veräußert gelten, kann der Bestandsschutz schnell verloren gehen, wenn ein Anleger vor dem 31. Dezember 2008 erworbene Papiere nach dem 1. Januar 2009 aufstockt oder Fondssparpläne bedient. Werbungskosten Anleger können in ihrer Steuererklärung 2008 zum letzten Mal Werbungskosten für ihre Geldanlage steuermindernd absetzen.

Tipp 80: Abziehbar sind Kosten für Fachliteratur, Börsenzeitschriften, PC-Programme, Computer oder Reisekosten für Fahrten zur Hauptversammlung. Depotgebühren, mit denen Anleger bis zum 31. Januar 2009 belastet werden, erkennt der Fiskus ebenfalls noch in der Erklärung 2008 an.

Tipp 81: Für 2009 gilt: Außer dem Sparerpauschbetrag (801 Euro für Singles/1602 Euro für Verheiratete) können keinerlei Werbungskosten die Abgeltungsteuer mindern. Beim Wertpapierverkauf bleiben allerdings die Anschaffungsnebenkosten vom Veräußerungserlös abziehbar. GEWINN ODER VERLUST?Beim Verkauf von Wertpapieren mindern Veräußerungs-, Anschaffungs- sowie Anschaffungsnebenkosten den Erlös. Veräußerungserlös -Veräußerungskosten (wie Provision, Maklercourtage, Bankspesen) – Anschaffungskosten -Anschaffungsnebenkosten (wie Provision, Bearbeitungsgebühren) = Veräußerungsgewinn oder -verlust

Immobilien als Verlustbringer

Abschreibung Für vermietete Immobilien können Vermieter die Gebäudeabschreibung steuerlich geltend machen. Seit 2006 gewährt der Fiskus nur noch die lineare Abschreibung von jährlich zwei Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten.

Tipp 82: Die Abschreibung bezieht sich auf die Anschaffungskosten des Gebäudes, nicht auf Grund und Boden. Clevere Käufer stellen von Anfang an die Weichen richtig und teilen bereits im Kaufvertrag den Preis auf Grundstück und Gebäude auf. In der Regel übernimmt das Finanzamt diese Angaben.

Tipp 83: Wird eine Wohnung selbst bewohnt und die andere vermietet, spielt die Aufteilung des Kaufpreises eine wichtige Rolle. So sollten die Anschaffungskosten für die Mietwohnung im notariellen Kaufvertrag möglichst hoch sein. Denn die eigengenutzte Wohnung spielt steuerlich keine Rolle.

Tipp 84: Aufwendungen für die Gartengestaltung zählen nicht zu den Herstellungskosten des Gebäudes. Der Garten gilt als selbstständiges Wirtschaftsgut, die Kosten sind über zehn Jahre abzuschreiben.

Tipp 85: Wer eine denkmalgeschützte Immobilie besitzt oder eine Eigentumswohnung in einem solchen Gebäude hat, kann für bestimmte Baumaßnahmen eine besondere Steuervergünstigung, die „Denkmal-AfA”, in Anspruch nehmen. Das gilt für Vermieter wie auch für Selbstnutzer. Finanzierungskosten Zu den Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung zählen Finanzierungskosten, etwa Zinsen, Kreditnebenkosten, Fahrtkosten zur Bank, Notar- und Grundbuchgebühren, Vorfälligkeitsentschädigung.

Tipp 86: Per Disagio können Vermieter in den ersten Jahren ihre Steuerlast drücken. Das Finanzamt akzeptiert seit 2004 ein Disagio bei mindestens fünfjähriger Zinsfestschreibung nur noch in Höhe von fünf Prozent der Darlehenssumme. Der darüber hinausgehende Betrag muss auf den Zeitraum der Zinsfestschreibung oder die Laufzeit des Darlehens verteilt werden.

Tipp 87: Auch wenn ein Teil des Gebäudes vermietet und ein Teil selbst genutzt wird, setzen clevere Vermieter die Zinsen voll ab. Voraussetzung: Die Finanzierungskosten können genau zugeordnet werden. Grundsätzlich empfehlenswert sind zwei separate Darlehen. Idealerweise stimmt die Darlehenssumme für die vermietete Wohnung exakt mit dem Kaufpreis laut Notarvertrag überein. Renovierungskosten Wird ein Gebäude renoviert, stellen die Kosten in der Regel Erhaltungsaufwand dar. Das heißt, sie sind voll absetzbar und müssen nicht wie Herstellungskosten über 50 Jahre abgeschrieben werden.

Tipp 88: Vermieter können größere Erhaltungsaufwendungen sofort in einem Betrag geltend machen oder gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilen. Vor allem bei hohen Kosten kann durch die Aufteilung ein höherer Steuervorteil erzielt werden. Familienbande Wer an Angehörige vermietet, muss die Regeln kennen. Beträgt die Miete mindestens 75 Prozent des ortsüblichen Wertes, muss das Finanzamt die Werbungskosten voll akzeptieren. Wird weniger verlangt, muss der Vermieter eine positive Ertragsprognose liefern, um die Kosten voll abzuziehen.

Tipp 89: Die Vermietung an Angehörige kann steuerlich trotzdem noch sehr interessant sein. Denn die Gestaltung funktioniert selbst dann, wenn Eltern an ihre Kinder vermieten und diesen die Miete finanzieren.

Tipp 90: Auch bei Überkreuzvermietungen sparen Immobilienbesitzer Steuern. Die Beteiligten brauchen für das Finanzamt jedoch sinnvolle wirtschaftliche Gründe, die für einen Immobilientausch sprechen. Wird nur wegen der Steuerersparnis wechselseitig vermietet, kann das Finanzamt Gestaltungsmissbrauch unterstellen.

Finanzamt – wehren Sie sich mit legalen Mitteln

Einspruch Steuerzahler dürfen dem Finanzamt nicht blind vertrauen. Jeder dritte Steuerbescheid ist falsch, schätzt der Bund der Steuerzahler. Gegen fehlerhafte Bescheide können Steuerzahler innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Aufgabe des Bescheids beider Post.

Tipp 91: Versäumt der Steuerzahler unverschuldet die Einspruchsfrist, kann er die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Als Entschuldigung lassen die Beamten meist Krankheit, Unfall oder Reisen gelten, nicht aber Arbeitsüberlastung.

Tipp 92: Nicht nur Fehler des Amtes lassen sich durch Einspruch ausbügeln. Auch wenn der Steuerzahler Belege vergessen hat oder nachträglich Sparchancen entdeckt, lohnt sich Widerstand per Einspruch.

Tipp 93: Das kostenfreie Verfahren kann mit einem simplen Schreiben per Post, Fax oder Telegramm in Gang gesetzt, die Begründung nachgereicht werden.

Tipp 94: Automatisch profitierten Steuerzahler, wenn sie sich per Einspruch an Verfahren anhängen, die bereits in gleicher Sache bei den Bundesgerichten oder beim Europäischen Gerichtshof verhandelt werden. Eine eigene Begründung brauchen sie dann nicht mitzuliefern. Es genügt der Hinweis auf den anhängigen Prozess. Geht das fremde Verfahren gut aus, gewinnen sie mit.

Tipp 95: Ergeben sich nach Ablauf der Einspruchsfrist wichtige neue Tatsachen – der Steuerpflichtige erhält etwa Steuerbescheinigungen von der Bank oder Spendenquittungen zu spät -, kann der Bürger den Bescheid nachträglich noch ändern lassen. Dafür hat er vier Jahre Zeit. Voraussetzung: Der Steuerzahler trägt keine Schuld am verspäteten Einreichen der Belege. Stundung Verlangt der Fiskus eine Steuernachzahlung, ist sie zunächst einmal fällig, auch wenn dagegen Einspruch oder Klage erhoben wird. Zahlt der Betroffene nicht, fordert die Behörde Säumniszuschläge – ein Prozent für jeden angefangenen Monat des offenen Betrags. Das Finanzamt kann die Steuer sogar zwangsweise eintreiben.

Tipp 96: Das können Steuerpflichtige verhindern, indem sie mit dem Einspruch gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Ist der Antrag erfolgreich, wird die Zahlung bis zur Entscheidung ausgesetzt. Doch Vorsicht: Wird er später abgelehnt, kassiert das Finanzamt 0,5 Prozent Zinsen für jeden vollen Monat, in dem die Steuerzahlung ausgesetzt wurde.

Tipp 97: Wer gerade finanziell in der Klemme steckt, weil er ohne Job ist oder mit der Firma schwere Verluste erlitten hat, kann einen Antrag auf Stundung stellen. Wichtig: Auch für gestundete Steuern fallen in der Regel 0,5 Prozent Zinsen pro Monat an.

Tipp 98: Das Finanzamt kann Stundungszinsen und Steuern ganz oder teilweise erlassen, wenn die Zahlung die wirtschaftliche Existenz ernsthaft gefährdet (BFH, Az. XR 134/98). Auch auf Säumniszuschläge kann der Fiskus verzichten, wenn jemand wegen Zahlungsunfähigkeit und Schulden Steuern nicht zahlen kann (BFH, Az. V R 2/04). Auskunft Laut Gesetz (§ 89 AO) sollen Finanzbeamte Helfer des Steuerzahlers sein. Danach sollen sie nicht nur Auskünfte erteilen, sondern von sich aus zu Steuer sparenden An-trägen anregen, wenn diese aus Versehen oder SUnkenntnis nicht gestellt wurden. In der Praxis kommt dies allerdings selten vor. Tipp 99: teuerpflichtige sollten Auskunft und Beratung von ihrem Sachbearbeiter verlangen. Zu einfachen Rechtsfragen muss der Beamte kostenlos antworten.

Tipp 99: Steuerpflichtige sollten Auskunft und Beratung von Ihrem Sachbearbeiter verlangen. Zu einfachen Rechtsfragen muss der Beamte kostenlos Antworten.

Tipp 100: Hat ein Steuerpflichtiger im Hinblick auf die steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse an der Klärung eines genau bestimmten Sachverhalts, kann er einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft stellen. Manko: Finanzämter können für verbindliche Auskünfte Gebühren berechnen. Die Auskunftsgebühr kann vorab verlangt werden und richtet sich nach dem Gegenstandswert, den der Steuerpflichtige selbst ermitteln muss. Kann der Wert nicht bestimmt werden, wird eine Zeitgebühr von 50 Euro je angefangene halbe Stunde, mindestens aber 100 Euro fällig. Eltern als Vermieter Eltern kaufen ein Studentenapartment für 100 000 Euro und finanzieren 80 000 Euro per Kredit. Die Tochter zahlt 300 Euro Miete an die Eltern.

Zu versteuerndes Einkommen Eltern 80 000
Einkommensteuer (Splittingtarif) 18 446
Mieteinnahmen 3600
Darlehenszinsen (5 %) 4000
Abschreibungen1) 1400
sonstige Nebenkosten2) 5000
Verlust -6800
zv Einkommen neu 73 200
Einkommensteuer neu (Splitting) 16 020
Steuerersparnis 2426
Angaben in Euro; Quelle: FOCUS-MONEY 1)2 % auf den Gebäudewert (70 000 Euro)
2)Nebenkosten, Möbel, Makler, Wohnungssuche

Gesetze die zum Teil schon 2008 und 2009 in Kraft getretten sind, die jedoch zum größten Teil Ihre Gültikei noch Heute haben.

Bare Geschenke einstreichen

Mit der richtigen Strategie sichern Steuerzahler sich noch in diesemJahr zahlreiche Präsente. Clevere nutzen ihe steuerlichen Spielräume Die schwarz-rote Koalition führt auch im neuen Jahr ihren harten Sparkurs fort. In Windeseile hat sie gleich mehrere Reformen auf den Weg gebracht, die 2008 zu unterschiedlichen Zeiten greifen und zahlreiche Belastungen für die Bürger bringen. Selten war es daher für Steuerzahler so wichtig, rechtzeitig die Weichen zu stellen, um den neuen Steuerfallen zu entgehen. „Unternehmer, Vermieter, Anleger und Arbeitnehmer sollten deshalb jetzt nochmals alle Möglichkeiten nutzen, um ihre Steuerlast zu drücken”, rät Mauritz von Wersebe, Steuerberater bei der Ecovis AG Steuerberatungsgesellschaft. Wer noch in diesem Jahr sein Aktionsprogramm startet, kann immenses Sparpotenzial heben. Mit 24 lukrativen Tipps können Schnellentschlossenen, satte Steuergeschenke einzustreichen.

Tipps für Immobilienbesitzer

Immobilie modernisieren Mit Modernisierungen senken Vermieter noch in diesem Jahr die Steuerlast. Dabei haben sie die Wahl: Kosten für die Sanierung der Immobilie sind in voller Höhe bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar. Die Summe kann aber auch gleichmäßig über zwei bis fünf Jahre verteilt als Werbungskosten abgezogen werden. Das rechnet sich, wenn die Summe der Einkünfte in diesem Jahr im Vergleich zu sonstigen Jahren eher spärlich ausfällt. Ist das Einkommen dieses Jahr dagegen hoch, lohnt der Sofortabzug. Denkmal kaufen Wer eine Denkmal-Investition im Auge hat, sollte zügig handeln. Derzeit gelten für vermietete oder geschäftlich genutzte Immobilien noch günstige Abschreibungssätze: In den ersten acht Jahren werden jeweils neun Prozent abgeschrieben, dann vier Jahre lang sieben Prozent. Die Aufwendungen für die Sanierung sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar. Auch Eigennutzer können profitieren. Sie können zehn Jahre lang jeweils neun Prozent der Sanierungskosten wie Sonderausgaben abziehen.Info,Angebot. Mietvertrag staffeln Clevere Vermieter vereinbaren für ihre Immobilien Mietverträge mit anfänglich niedrigen und später steigenden Mieten (Staffelmietvertrag). Damit sichern sie sich schon heute stetig wachsende Mieteinnahmen. Erbvorteil retten Eltern konnten ihren Kindern nur noch bis Ende 2007 Immobilien gegen Rente übertragen und hierdurch dauerhaft Steuervorteile sichern. Der Dreh: Erfolgt nach Übertragung der Vermögenswerte eine Versorgung der Eltern als Rente, drücken deren Zahlungen die Steuerprogression. Die Kinder können die „dauernde Last” als Sonderausgaben von der Einkommensteuer abziehen, im Gegenzug müssen Eltern sie versteuern. Familien, die das Modell mit Versorgungsleistungen derzeit bereits praktizieren, müssen nicht aktiv werden. Das vom Bundestag bereits verabschiedete Jahressteuergesetz 2008 sieht vor, diesen Bestandsschutz ohne zeitliches Limit zu gewähren. Für Neuverträge ab 1.1.2008 wird das Modell gekippt. Umverteilung planen Die geltenden Erbschaftsteuerregeln haben höchstens noch bis Mitte 2008 Bestand. Vielen Immobilienerben drohen höhere Steuern. Die Grundtendenz der Reform ist klar: Enge Familienangehörige werden begünstigt, entferntere Verwandte und sonstige Erben dagegen stärker belastet. Weit blickende Erblasser prüfen noch in diesem Jahr, ob sich schnelles Handeln auszahlt. Zwar werden die Freibeträge für Kinder und Verwandte angehoben. Nicht immer kompensiert das aber den Wegfall der günstigen Immobilienbewertung.

Tipps für alle Steuerzahler

Handwerker beauftragen Ein schneller Auftrag an Handwerker oder Dienstleister drückt noch die Steuerlast. Der Fiskus erstattet jeweils 20 Prozent der Kosten, maximal 600 Euro (greift auch für Pflegeleistungen). Dies gilt für Handwerkerarbeiten, also die Erneuerung eines Bodenbelags, Streichen von Innen- und Außenwänden, Modernisierung von Bädern. Die Förderung umfasst daneben haushaltsnahe Dienste wie Gartenarbeit, Kochen, Bügeln, Putzen, Schneeschippen, private Umzüge, Reparatur und Wartung von Heizungsanlagen sowie von Haushaltsgeräten wie TV, PC und Waschmaschine. Insgesamt, in allen drei Bereichen, sind höchstens 1800 Euro der nachgewiesenen Kosten direkt von der Steuerschuld abziehbar. Absetzbar sind nur Arbeits- und Fahrtkosten, keine Materialkosten. Die Zahlung darf nicht bar erfolgen, eine Rechnung muss vorliegen. Spendenvorteil nutzen Auch im Spendenrecht zeigt sich der Fiskus großzügiger. Die Möglichkeit, große Spenden steuerlich geltend zu machen, hat der Gesetzgeber rückwirkend zum 1.1.2007 ausgeweitet. So können private Spender einheitlich bis zur Höchstgrenze von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte Spenden als Sonderausgaben geltend machen. Wer jetzt noch hilft, spart also deutlich mehr. Je nach Spendenzweck konnten früher nur fünf oder zehn Prozent der Einkünfte abgezogen werden. Bei Kleinspenden bis 200 Euro reicht ein Überweisungsbeleg. Krankheitskosten geltend machen Krankheitskosten wie etwa Ausgaben für Medikamente, Brillen, Massagen, Kuren, Klinikaufenthalte oder ärztliche Behandlungen sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens muss der Steuerzahler selbst tragen – zwischen ein und sieben Prozent, abhängig von Familienstand, Kinderzahl und Einkommen. Mancher Steuerzahler kommt mit den Ausgaben etwa für Zahnersatz noch 2007 über den Grenzwert. Steuerberatung absetzen Steuerpflichtige sollten 2008 auch private Steuerberatungskosten geltend machen. Der Abzug ist zwar seit 2006 als Sonderausgaben generell nicht mehr möglich. Nur beruflich oder betrieblich verursachte Kosten erkennt der Fiskus als Werbungskosten oder Betriebsausgaben an. Dazu gehören Gebühren, die mit der Erzielung und Ermittlung von Einkünften zusammenhängen. Nicht abziehbare Honorare für Ausfüllen des Mantelbogens, Anlage Kind oder Unterhalt sollten Steuerzahler dennoch geltend machen. Dabei berufen sie sich auf die anhängigen Verfahren vor den Finanzgerichten Niedersachsen (Az. 10 K 103/07) und Baden-Württemberg (Az. 5 K 186/07). Die Gerichte prüfen, ob die Versagung des Sonderausgabenabzugs ab 2006 rechtmäßig ist. Per Einspruch halten Steuerzahler das Verfahren offen, wenn der Fiskus den Abzug ablehnt.

Vorteile rasch nutzen

Pendlerpauschale: 20 Kilometer fallen weg Besonders Arbeitnehmer sollten auf die Kürzung der Pendlerpauschale reagieren. Zahlreiche Gerichte halten die Streichung der Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer für verfassungswidrig. Lohnsteuerhilfevereine raten daher, auf der Lohnsteuerkarte 2008 die ursprüngliche Pauschalen eintragen zu lassen. Damit erzielt der Arbeitnehmer bereits ab Januar ein höheres monatliches Nettogehalt. Anleger richten ihren Blick bereits auf die ab 2009 greifende Abgeltungsteuer. Für Investoren gilt: Depots rechtzeitig durchforsten und in abgeltungsteuerfeste Produkte umschichten, die sie bis zum Rentenbeginn halten können. Strategisch handeln Firmenchefs sollten ebenfalls rasch handeln. So läuft zum Jahresende die Schonzeit für gut situierte Unternehmer und Freiberufler mit Einkünften von mehr als 250 000 Euro bei Singles und 500 000 Euro bei Verheirateten ab. Die Reichensteuer schlägt ab 1. Januar 2008 mit dem auf 45 Prozent erhöhten Einkommensteuersatz zu. Die Strategie lautet: Ausgaben ins neue Jahr verschieben, Einnahmen noch auf 2007 vorziehen. „Und auch die gekürzten Abschreibungssätze für neue und gebrauchte Anschaffungen zwingen zum schnellen Gestalten, um die günstige 30-prozentige degressive Abschreibung zu sichern”, sagt Experte von Wersebe. Zwar ist der Vorteil für 2007 nur minimal, Firmenchefs sichern sich damit aber noch die degressive Abschreibung für die nächsten Jahre.

Tipps für Arbeitnehmer

Freibeträge eintragen Steuerzahler sollten 2007 noch auf die Kürzung der Pendlerpauschale reagieren. Seit Jahresbeginn dürfen Berufspendler erst ab dem 21. Kilometer die Pauschale von 30 Cent pro Kilometer als Werbungskosten geltend machen. Zahlreiche Gerichte halten die Streichung der Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer für verfassungswidrig. Lohnsteuerhilfevereine raten daher, auf der Lohnsteuerkarte 2008 die ursprünglichen Pauschalen eintragen zu lassen. Je früher Pendler an die Ermäßigung denken, desto eher profitieren sie. Der Eintrag ist nur zulässig, wenn die voraussichtlichen Aufwendungen aus Werbungskosten 920 Euro, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen 600 Euro im Jahr übersteigen. Die Beamten gewähren trotz der gesetzlichen Kürzung der Pendlerpauschale die Fahrtkosten-Freibeträge in voller Höhe ab dem ersten Kilometer.Weitere Möglichkeiten Freibeträge einzutragen. Arbeitszimmer verlagern Clevere Mitarbeiter sprechen noch in diesem Jahr mit ihrem Chef, um sich den Steuerbonus für das häusliche Arbeitszimmer zu sichern. Trotz Streichung des Steuervorteils stehen die Chancen für Arbeitnehmer in vielen Fällen gut, anteilige Miet-, Heizungs- und Reinigungskosten für das Home-Office ohne Limits abzusetzen. Der Trick: Die Arbeit wird in die eigenen vier Wände verlagert. Liegt der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit zu Hause, kommt es laut Bundesfinanzhof (Az. VI R 21/03) nicht darauf an, wie viel Zeit der Angestellte im Büro und im Home-Office verbringt. Entscheidend ist, wo er den wesentlichen Teil seiner Aufgaben erledigt. Wichtig auch: Dem Mitarbeiter steht in der Zeit, in der er zu Hause arbeitet, kein anderer Arbeitsplatz in der Firma zur Verfügung. Riester-Rente abschließen Wer noch vor Jahresende einen Riester-Vertrag abschließt und den vollen Jahresbeitrag (drei Prozent des Brutto-Vorjahreseinkommens; ab 2008: vier Prozent) einzahlt, sichert sich die komplette Riester-Zulage. Grundzulage 2007: 114 Euro; ab 2008: 154 Euro. Kinderzulage 2007: 138 Euro; ab 2008: 185 Euro; bei Neugeborenen 300 Euro. Oder der Sparer streicht den Sonderausgabenabzug für die Steuer ein. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, wird die Differenz erstattet. Es kann sich lohnen, mehr als den Mindesteigenbeitrag zu sparen. Denn Anleger können Prämien bis zu 1575 Euro (ab 2008: 2100 Euro) steuerlich absetzen. Auch die Einzahlung in eine betriebliche Altersvorsorge (BAV) hilft, 2007 noch Abgaben zu sparen. Arbeitnehmer können bis zu 4320 Euro steuer- und sozialabgabenfrei sparen. Belege sammeln Berufliche Anschaffungen wie etwa Computer, Büromöbel oder Schreibwaren sind als Werbungskosten abziehbar. Wer noch in diesem Jahr einkauft, drückt die Steuerlast für 2008. Aufwendungen bis zu 410 Euro (ohne Mehrwertsteuer) sind sofort absetzbar. Teurere Anschaffungen sind über die jeweilige Nutzungsdauer abzuschreiben. Bei Computern etwa sind das drei Jahre. Anzeige In Bildung investieren Fortbildungskosten gelten als Werbungskosten. Wer 2008 seine Steuerlast drücken will, kann Kurse im Voraus bezahlen. Umgekehrt kann es günstiger sein, die Bezahlung von Ausbildungskosten auf 2008 zu verschieben. Denn die sind seit 2004 nur noch als Sonderausgaben im Jahr der Bezahlung bis zum Höchstbetrag von 4000 Euro absetzbar. So würde der Abzug bei allen ins Leere laufen, die 2008 keine steuerpflichtigen Einkünfte haben, weil sie etwa erst 2009 ins Berufsleben eintreten. Anders als bei Werbungskosten ist bei Sonderausgaben ein Verlustrücktrag oder Verlustvortrag nicht möglich. Allerdings steht die Neuregelung auf dem Prüfstand: Es kann sich daher lohnen, auch die Ausbildungskosten (Studium) als Werbungskosten unbegrenzt geltend zu machen. Gegen einen ablehnenden Bescheid des Finanzamts legen Steuerpflichtige mit Hinweis auf die beim Bundesfinanzhof anhängigen Verfahren (Az. VI R 79/06, VI R 6/07, VI R 14/07) Einspruch ein.

Tipps für Anleger

ZUM THEMA Abgeltungsteuer: Stückzinsen kaufen Mit festverzinslichen Anleihen können Anleger in diesem Jahr die Steuerlast noch kräftig senken. Gezahlte Stückzinsen stellen negative Einnahmen dar, die sie mit anderen steuerpflichtigen Erträgen verrechnen können. Wer die Anleihen mit Zinszahlungstermin zum Beginn des kommenden Jahres kauft, kann damit die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte wie Gehalt oder Tantieme spürbar drücken. Je höher die Steuerbelastung, desto höher auch die Ersparnis.Weiter Möglichkeiten um seine Steuerzahlungen erheblich zu drücken. Verluste verrechnen Aktienbesitzer, die 2007 Spekulationsgewinne aus dem Verkauf von Aktien versteuern müssen, sollten ihr Depot noch in diesem Jahr durchforsten. Verlustpapiere, die sie weniger als ein Jahr im Besitz halten, sollten sie aussortieren und verkaufen. Verluste dürfen mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden. Das gilt auch beim Verkauf unter Ehegatten. Vorsicht: Ein Verkauf an den letzten Börsentagen verlagert den Verlust oft nach 2008. Folge: Der Verlust ist erst 2008 realisiert und kann im Jahr 2007 nicht mehr mit entsprechenden Gewinnen verrechnet werden. Also rechtzeitig handeln. Kinder einbeziehen Sparer müssen seit Jahresbeginn noch genauer rechnen. Der Sparerfreibetrag wurde 2007 auf 750 Euro (Ehepaare 1500 Euro) reduziert. Damit können Bürger nur noch 801 Euro, Ehepaare 1602 Euro an Kapitalerträgen steuerfrei einnehmen (51 Euro Werbungskostenpauschale berücksichtigt). Übertragen Eltern Teile ihres Wertpapierdepots auf die Kinder, können alle 2007 noch Steuern sparen. Kinder haben einen eigenen Freibetrag für Zinserträge und Dividenden sowie den Grundfreibetrag in Höhe von 7664 Euro. Bei geschickter Verteilung kann eine Familie so stattliche Beträge völlig steuerfrei einstreichen. Vorsicht: Das Kindergeld geht verloren, wenn Erträge über dem Limit von 7680 Euro liegen. Zudem muss der Depotübertrag endgültig sein. Depot justieren Die Abgeltungsteuer tritt zwar erst zum 1.1.2009 in Kraft. Mit der richtigen Strategie konservieren Anleger das alte Recht oder steuern ihr Depot schon heute steuergünstig um. Wer vor dem 1.1.2009 Aktien oder Aktienfonds kauft, kann Kursgewinne aus diesen Titeln auch nach Inkrafttreten der Abgeltungsteuer abgabenfrei einstreichen, vorausgesetzt, Anleger halten die Papiere länger als ein Jahr. Wer bereits Dividendenwerte besitzt, sieht der Pauschalsteuer gelassen entgegen. Dank Bestandsschutz trifft ihn bei der Realisierung eines Kursgewinns die Zwangsabgabe nicht. Aktien und Derivate, die nach dem 1.1.2009 gekauft werden, verlieren an Attraktivität, weil Verkaufsgewinne dann auch nach mehr als einem Jahr Haltedauer steuerpflichtig sind. Clever umschichten Fondsfans sollten im Hinblick auf die Abgeltungsteuer ebenfalls Umschichtungen in Erwägung ziehen, wenn sie bisher kurzlebige Modefonds favorisierten. Um sich den Bestandsschutz möglichst langfristig zu sichern, sind jetzt langlebige Produkte die bessere Wahl. Auch jene Anleger, die regelmäßig einen Fondssparplan bestücken, erwägen einen Wechsel: Rentenversicherungen in der Form der Fondspolice rechnen sich ab 2009 besser. Dank der niedrigen Ertragsanteilsbesteuerung greift der Fiskus ab 65 nur auf 5,4 Prozent der Rente zu, statt 25 Prozent Abgeltungsteuer zu kassieren. Wer sein Geld besonders sicher anlegen will und einen hohen persönlichen Steuersatz hat, kann etwa mit dem Kauf von Bundesschatzbriefen Typ B die Zinszahlung nach hinten verschieben, so dass nur noch 25 Prozent Steuern fällig werden.

Tipps für Firmenchefs

Reichensteuer umschiffen Ab 2008 trifft alle Spitzenverdiener die sogenannte Reichensteuer. Damit werden auch bislang verschonte Chefs von Personenfirmen und Freiberufler, deren zu versteuerndes Einkommen oberhalb von 250 000 Euro bzw. 500 000 Euro bei Ehepaaren liegt, mit dem Spitzensteuersatz von 45 Prozent belastet. Betroffene durchforsten jetzt ihre Investitionspläne und verlagern alle möglichen Ausgaben auf das Jahr 2008. Sie sparen dann mehr Steuern durch Investitionen und andere Betriebsausgaben. Umgekehrt sollten sie Einnahmen in das Jahr 2007 vorziehen.Durch degressive Abschreibung mit Denkmal geschützten Immobilien,lässt sich erheblich Steuern sparen. Stimmt die Lage und der Preis sind Wertsteigerungen durch aus realistisch, Kostenlose Info/Angebote Degressiv abschreiben Firmeninhaber ziehen in nächster Zeit ohnehin geplante Investitionen vor und schaffen noch 2007 bewegliche Wirtschaftsgüter an wie etwa Büroeinrichtungen, Fahrzeuge oder Maschinen. Wer bis zum 31.12.2007 kauft, kann letztmals die vorteilhafte degressive Abschreibung (30 Prozent) nutzen. Ab 2008 können die Anschaffungskosten nur noch verteilt über die Laufzeit abgeschrieben werden. Wichtig: Will der Unternehmer den Steuervorteil kassieren, genügt es nicht, allein den Kaufvertrag abzuschließen; der Gegenstand muss auch noch in diesem Jahr geliefert werden. Zwar ist der Vorteil für 2007 nur minimal, da sich die Abschreibung bei Anschaffung im Dezember nur mit einem Zwölftel des Jahresbetrags auswirkt. Firmenchefs sichern sich aber die degressive Abschreibung für die nächsten Jahre. Rürup-Rente sichern Selbstständige sollten sich noch im Dezember über den Abschluss eines Rürup-Rentenvertrags informieren. Die Rürup-Rente ist die einzige staatlich geförderte private Altersvorsorge für Selbstständige. Diese kann mit einer Einmalzahlung starten. Für bereits bestehende Verträge kann eine Zuzahlung sinnvoll sein. In eine Rürup-Rente können bis zu 20 000 Euro, bei zusammen veranlagten Ehegatten 40 000 Euro eingezahlt werden. 2007 sind davon bis zu 12 800 Euro steuerlich abzugsfähig. Die Steuererspanis liegt derzeit zwischen zehn und 30 Prozent der eingezahlten Beiträge und steigt in den nächsten Jahren stufenweise an. „Ansparrücklage” bilden Die Ansparabschreibung hat nicht nur den neuen Namen „Investitonsabzugsbetrag” erhalten, sondern wurde auch inhaltlich neu geregelt. Wer kann, sollte die Spielräume des neuen Investitonsabzugsbetrags 2007 nutzen, auch wenn die Neuregelung gegenüber der bisherigen Ansparrücklage Einschnitte bedeutet. Kleine und mittlere Betriebe können für geplante Investitionen bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Kosten außerhalb der Bilanz gewinnmindernd abziehen. Der Höchstbetrag steigt von 154 000 Euro auf 200 000 Euro. Die Investiton – künftig auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter – muss innerhalb von drei Jahren stattfinden.

Tipps für Rentner

Entlastungsbetrag prüfen Steuerzahler, die 2007 mindestens 65 Jahre alt sind, haben Anspruch auf einen Altersentlastungsbetrag von maximal 1748 Euro. Mit ihm sind etwa Kapital- oder Vermietungseinkünfte zum Teil steuerfrei. Ehepaare sollten prüfen, ob sie mit einer Umverteilung der Einkünfte den Entlastungsbetrag doppelt nutzen können. Bei einem gemeinsamen Konto (Und-/Oder-Konto) teilt der Fiskus die Kapitalerträge auf, und beide erhalten für ihren Teil die Entlastung von 1748 Euro. Abgeltungsteuer Steueroptimierte Anlagen nutzen Ab 2009 bittet das Finanzamt bei Kapitalerträgen und Kursgewinnen mit 25 Prozent zur Kasse. Mit welchen Produkten Anleger die neue Steuer vermeiden oder sogar von ihr profitieren. Bei einigen Anlagen gibt´s für den Fiskus nichts zu holen.Ab dem 1. Januar 2009 gekauften Geldanlagen wird der Finanzminister alle privaten Kapitaleinkünfte einheitlich mit einem Viertel besteuern – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Das betrifft sämtliche Zinszahlungen, Dividenden und realisierten Kursgewinne, ganz gleich, aus welcher Anlageform die Erträge stammen. Wie lange die Papiere bereits im Depot schlummern, ist irrelevant. Die bislang geltende einjährige Spekulationsfrist gilt dann nicht mehr. Obendrein geizt der Fiskus bei Freibeträgen und Werbungskosten. Für sämtliche Kapitalerträge führt er einen einheitlichen Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro ein. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag. Damit sind in Zukunft alle Werbungskosten abgegolten, weitere Ausgaben erkennt das Finanzamt nicht mehr an. Wer hohe Ausgaben hat und bisher immer fleißig Belege sammelte, zahlt künftig drauf. Neue Regelungen nutzen Die Steuerreform liefert aber nicht nur schlechte Nachrichten. So erlaubt auch die neue Abgeltungsteuer eine Verrechnung mit Verlusten. Zu diesem Zweck bilden die Banken für jeden Anleger einen virtuellen Verlustzinstopf. Die Steuer führen sie erst dann an den Fiskus ab, wenn alle Kapitalerträge die in diesem Topf gesammelten Verluste übersteigen. Dabei dürfen Anleger erstmals Verluste mit Zinsen verrechnen. Verbleiben zum Jahresende Miese im Depot, können sie ins neue Jahr vorgetragen oder beim Finanzamt per Steuererklärung geltend gemacht werden. Altverluste müssen Sparer bis 2013 abbauen. Weiterer Vorteil der Abgeltungsteuer: Kapitalerträge erhöhen nicht mehr den persönlichen Steuersatz des Anlegers. Weil er sie bereits mit dem Fiskus abgerechnet hat, fällt auf sein übriges Einkommen nur ein geringerer Steuersatz an. Das kann erhebliche Vorteile bei der Progression bringen. Zinsen auf später verschieben Vor allem langfristig orientierte Sparer machen mit Käufen ab 2009 ein Minusgeschäft. Bei ihnen reißt die generelle Steuerpflicht der Kursgewinne massive Löcher in die Vorsorgeplanung. Doch es gibt clevere Alternativen, mit denen sich Anleger auf die Änderungen vorbereiten können. Nicht nur im Ausland locken Ausweichmöglichkeiten. Auch mit heimischen Produkten lässt sich die neue Steuer ausbremsen. Bei der Wahl der Strategien sind die zwei Gesichter der Abgeltungsteuer zu beachten:

  • Anleger, die bisher unter höheren Abgabenlasten leiden als die avisierten 25 Prozent, nutzen sie, um die Zinsen in den Jahren 2007 und 2008 auf null zu drücken. Erst ab 2009 lassen sie ihre Zinsquellen wieder sprudeln und zahlen dann nur 25 Prozent.
  • Andere Investoren, die größeren Wert auf steuerfreie Kursgewinne legen, nutzen die Ausnahmeregel bis Ende 2008. Ihre Strategie muss sein, sich bis dahin möglichst viele aussichtsreiche Aktien, Zertifikate und Aktienfonds ins Depot zu legen.

Auch die Immobilie bietet eine gute Alternative, sie ist Infaltionsgeschützt, man kann Verluste aus Vermietung und Verpachtung steuerlich gelden machen, und hat besonders bei der Denkmalsanierung eine hohe steuerliche Abschreibung Steuererklärung Schnell reagieren lohnt sich Mit der Steuererklärung lässt sich oft etwas rausholen Mit dem Jahressteuergesetz 2008 wird vieles anders, manches sogar besser. Bislang hatten Arbeitnehmer, die nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, nur zwei Jahre Zeit für die Abgabe. Künftig bleibt ihnen dafür vier Jahre Zeit. Allerdings gilt die neue Regelung der Lohnsteuerhilfe Bayern zufolge nur für Erklärungen ab 2005, nicht jedoch für solche aus den Jahren 2003 und 2004. Der Gesetzgeber hat sich eine Ausnahme einfallen lassen, nach der nur solche Erklärungen berücksichtigt werden, die bis zum Tag der Veröffentlichung neuen Gesetzes eingehen. Eile ist geboten, denn Steuerexperten rechnen damit, dass das Gesetz in den nächsten Tagen veröffentlicht wird. Es genügt der Lohnsteuerhilfe Bayern zufolge, bis dahin den unterschriebenen Mantelbogen, die Anlage N und die Lohnsteuerkarte für das Jahr 2003 beziehungsweise 2004 abzugeben. Gerade für Pendler, die nicht zu einer Abgabe verpflichtet sind, lohne sich der „Papierkram”. Denn im Jahr 2005 wurde die Pendlerpauschale noch in voller Höhe anerkannt. Auch für Riester-Sparer springe etwas heraus. Wer bereits im Jahr 2005 einen entsprechenden abgeschlossen habe, könne sich „Riester-Zulage” für das Jahr 2005 mit der Abgabe der Steuererklärung sichern. Haushaltsnahe Dienstleistungen Steuerbonus für die Ferienwohnung Das Finanzamt gewährt den Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen künftig auch für die Ferienwohnung auf Mallorca und den Zweitwohnsitz in Österreich. Bis zu 600 Euro können Steuerzahler für die Haushaltshilfe am Urlaubsort geltend machenDiese Regelung steht laut Zeitungsbericht im Jahressteuergesetz 2008, das nach dem Bundestag am Freitag auch der Bundesrat verabschiedet hat. Danach können die Steuerzahler nicht nur für Haushaltshilfen und Handwerker, die sie im Inland beschäftigen, bis zu 20 Prozent der Rechnung vom Fiskus zurückerhalten. Der Bonus wird auf „in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftraum liegende Haushalte” ausgedehnt. Der Erstattungsbetrag bleibt auf 600 Euro (bei Pflegeleistungen auf 1200 Euro) beschränkt und darf nicht bar bezahlt werden. Erstmals für das Jahr 2006 konnten Steuerzahler einen Nachlass geltend machen, wenn sie haushaltsnahe Dienstleistungen offiziell angaben. Mietern und Immobilieneigentümern hilft das Finanzamt seitdem bei Umzug und Mietnebenkosten. Im Kampf gegen die Schwarzarbeit hatten die Finanzbehörden die Liste der abzugsfähigen Dienstleistungen kräftig erweitert. Seither sind ein Teil der Ausgaben für private Haushaltshilfen, Kindermädchen und Pflegepersonal, von Umzügen, Hausgeräte-Reparaturen und Mietnebenkosten absetzbar. Handwerker- und Reinigungsarbeiten dürfen parallel geltend gemacht werden, Gleiches gilt für den Pflegedienst. Das Finanzamt berücksichtigt dabei stets nur Zahlungen fürs Personal, nicht fürs Material. Bis zu 1800 Euro pro Jahr Wer seine Steuererklärung rechtzeitig abgibt und alle Möglichkeiten ausschöpft, bekommt bis zu 1800 Euro Steuer erstattet. Der Betrag wird direkt von der Steuerschuld abgezogen (Paragraph 35a EStG). Verschiedene Arbeiten lassen sich gleichzeitig ansetzen. Wurden 2006 beispielsweise ein Fensterputzer engagiert, die Badrenovierung und Heizungswartung in Auftrag gegeben und ein Pflegedienst bezahlt, ist in allen drei Bereichen eine Steuererstattung pro Haushalt von jeweils maximal 600 Euro drin, wie die Bundessteuerberaterkammer erklärt Adoption Familienbande mit Steuerkick Die Erbschaftsteuerreform begünstigt enge Verwandte. Lassen sich Schwiegersohn oder Enkel adoptieren, reduzieren sie die Abgabenlast um 40 Prozent. Satte Freibeträge dank AdoptionDer

Tipp kommt vom Bundesfinanzminister höchstpersönlich. Auf einer Veranstaltung riet er eingeladenen Familienunternehmern: „Finden Sie in der Steuerklasse III einen, den Sie adoptieren. Das ist ein kostenloser Rat von mir”, sagte Peer Steinbrück (SPD) anlässlich der Debatte um die geplanten Steuerregeln für Erben und Beschenkte. So viel Steuern fallen an Nachlass: Alles zur Reform der Erbschaftsteuer Was der oberste Finanzbeamte da empfiehlt, kann mit der Reform der Erbschaftsteuer auch unter Privatleuten schnell Schule machen. Grund: Mit der Annahme an Kindes Statt, wie Adoptionen im Amtsdeutsch heißen, winken nicht nur neue Familienbande, sondern auch ein enormer Steuervorteil: Freibeträge vervielfachen sich, gleichzeitig sinken die Steuersätze. Trend zur Adoption „Mit der Reform werden Erwachsenenadoptionen zunehmen”, prophezeit Michael Weispfenning, Fachanwalt für Familienrecht in der Juristenvereinigung Dansef aus Nürnberg. „Sie lohnt sich für alle, die Vermögenswerte jenseits der Freibeträge bekommen sollen.” Beispiel: Freund der Familie. Adoptiert ihn der Erblasser vor Inkrafttreten der Reform, könnte er statt 5200 Euro Vermögen im Wert von 205 000 Euro steuerfrei erhalten. Geht die Adoption erst durch, wenn die neuen Steuerfreibeträge gelten, verschaffen die neuen Familienbande sogar 400 000 Euro pro Elternteil statt 20 000 Euro steuerfrei. Für Schwiegerkinder ist die Adoption besonders interessant. „Bei geschickter Gestaltung sind damit Vermögenswerte bis zu 1,6 Millionen Euro übertragbar – ohne dass der Fiskus zugreifen kann”, sagt Rechtsanwalt Lutz Förster aus Brühl, der viele Mittelständler berät. Er weiß, dass vor allem Unternehmer von diesem Mittel Gebrauch machen, um Steuern zu sparen. „Es wird zu einer Renaissance der Adoption kommen.” Denn auch für Neffen, Nichten und Enkel kann sich eine Adoption lohnen – wenn sie die Spielregeln einhalten. Jahreswechsel Was sich für Steuerzahler ab 2008 geändert hat Ab 2008 gelten neue Steuerregeln. Ob Dienstreisen, Erbschaften, Kinderbetreuung oder Immobiliengeschenke – auf Verbraucher kommt einiges zu. 2008 bringt neue SteuerregelnDie gute Nachricht vorweg: Den großen Steuerknaller zum Jahresanfang wird es nicht geben. Der Bundesfinanzminister hat aber dennoch zahlreiche Regelungen auf den Weg gebracht, die Arbeitnehmer, Selbstständige, Familien und Anleger treffen. die wichtigsten Änderungen. Neue Steuernummer: Das beschlossene elektronische Lohnsteuerverfahren kommt zwar erst 2011 und ersetzt die Lohnsteuerkarte aus Papier. Die Vorbereitungen laufen aber bereits auf Hochtouren. Im Laufe des Jahres bekommt jeder – vom Baby bis zum Greis – eine eigene elfstellige Nummer. Kritiker sehen darin ein weiteren Schritt zum Gläsernen Bürger. Weniger Belege: Das Finanzamt will ab 2008 weniger Papiere sehen. Das gilt bei Ausgaben für Handwerker und haushaltsnahe Dienste, die bereits seit 2006 bis zu 20 Prozent absetzbar sind. Nur wenn das Finanzamt die Originale anfordert, müssen Auftraggeber Rechnung und Überweisungsbeleg einsenden. Weiterer Vorteil: Ab 2008 können Ferienhausbesitzer Reparaturen und Wartungsarbeiten im EU-Ausland absetzen. Das war bislang nur in inländischen Haushalten möglich. Weniger Steuertricks: Ab 2008 weht findigen Steuerzahlern, die mithilfe von Rechtsanwälten und Steuerberatern clevere Gestaltungstricks nutzen, ein stärkerer Wind entgegen. Mit dem Jahressteuergesetz 2008 wurde auch eine Norm zum Gestaltungsmissbrauch verschärft. Der Finanzbeamte darf ab 2008 gewünschte Steuervorteile ablehnen, wenn ihm die zugrunde liegende Konstruktion außergewöhnlich scheint. Um den Trick dennoch durchzusetzen, muss der Steuerzahler beweisen, dass er andere als rein steuerliche Motive hatte. Für Arbeitnehmer und Selbstständige Arbeitnehmer Für Berufstätige ändert sich vor allem der Gehaltszettel für Januar, für viele weist er dank niedrigerer Abzüge bei der Arbeitslosenversicherung etwas mehr Netto aus. Daneben gelten auch neue Regeln bei der Reisekostenabrechnung. Akzeptierte das Finanzamt bislang Übernachtungspauschalen, zählt künftig nur die Originalquittung fürs Hotel. Die bisherigen Pauschbeträge bei Auslandsreisen fallen weg. So viel können Pendler absetzen Bei den Fahrtkosten entfällt künftig die komplizierte Unterscheidung zwischen „Dienstreise”, „Einsatzwechseltätigkeit” und „Fahrtätigkeit”: In Zukunft können bei allen Auswärtstätigkeiten Fahrtkosten mit je 30 Cent pro Kilometer geltend gemacht werden – und zwar ab dem ersten Kilometer und sowohl für Hin- als auch für Rückfahrt. Davon zu unterscheiden ist die Pendlerpauschalen-Regelung: Hier bleibt es bei der Kürzung von 2007. Erst ab dem 21. Kilometer wirkt sich die Entfernung zwischen Job und Wohnung aus. Selbstständige Ab 2008 gelten neue Abschreibungsregeln für Freiberufler, Gewerbetreibende und Arbeitnehmer mit selbstständigem Nebenjob: Konnten sie bislang Drucker, Schreibtisch oder Diktiergerät bis zu einer Höhe von 410 Euro (487,90 Euro inkl. MwSt.) auf einen Schlag von der Steuer absetzen, gilt ab Januar ein geringerer Betrag. Maximal 150 Euro sind dann als „GWG” (Abschreibung geringwertige Wirtschaftsgüter) absetzbar. Für teurere Gegenstände bis 1000 Euro wird ab 2008 ein neuer Sammelposten eingeführt, der über fünf Jahre abzuschreiben ist. Beispiel: Ein Drucker, der 200 Euro kostet, kann nicht auf einmal abgesetzt werden, sondern nur in 20-Prozent-Schritten auf fünf Jahre.Die neue Regelung lohnt sich etwa bei Büromöbeln, die bislang über 13 Jahre lang abzuschreiben sind – nicht aber bei PCs, für die bisher die kurze dreijährige Dauer galt. Bei Gegenständen über 1000 Euro bleibt alles beim Alten. Ab 2008 gilt die „Reichensteuer” auch für Unternehmer. Liegt das zu versteuernde Einkommen bei Singles über 250 000 Euro (Ehepaare: 500 000 Euro), werden für jeden darüber liegenden Euro 45 statt mit 42 Prozent Steuern fällig.

Für Erben

Erbschaftsteuer: Voraussichtlich im Frühjahr, spätestens zur Jahresmitte 2008 gelten neue Steuerregeln für Erbschaften und Schenkungen. Der aktuelle Regierungsentwurf ist zwar noch nicht durch den Bundestag, doch die geplanten Neuregelungen zwingen Erben und Erblasser zur Planung. Höhere Steuerbelastungen treffen vor allem Erben von Immobilienvermögen, soweit dessen Wert über den Freibeträgen liegt. Auch wer größere Summen an entfernte Verwandte übertragen will, sollte sich beraten lassen. Nachteil bei Immobilienübertragungen zu Lebzeiten Ein weiterer Punkt trifft Eltern, die ihre Immobilie an die Kinder gegen Zahlung einer Rente übergeben wollen. Kinder konnten die Zahlungen steuerlich absetzen. Der bislang gewährte Steuertrick unter Angehörigen gilt ab 2008 nur noch bei Betriebsvermögen vorbehalten. Für Anleger Die Abgeltungsteuer trifft Anleger zwar erst ab 2009, doch die 25-prozentige Pauschalsteuer auf Spekulationsgewinne und Erträge wirft ihre Schatten voraus. Beispiel Zertifikate: Hier greifen die neuen Steuerregeln früher. Kursgewinne bleiben bei neu erworbenen Papieren steuerfrei, wenn sie nach dem 14. März 2007 gekauft wurden, mindestens ein Jahr im Besitz waren und bis zum 1. Juli 2009 verkauft werden. Wer vor dem 14. März 2007 Zertifikate erworben hat, kann nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist die Gewinne steuerfrei einstreichen. ZUR ABGELTUNGSTEUER Auch das Steuerschlupfloch für Reiche wurde geschlossen. Für Millionärsfonds gilt die Abgeltungsteuer nun schon ab Freitag, den 9. November 2007 und nicht erst ab dem 31. Dezember 2008. Für Senioren, Studenten und Geringverdiener Steuerneulinge und Studenten Wer bislang Steuern gezahlt, aber keine Steuererklärung abgegeben hatte, musste sich sputen. Nur zwei Jahre lang ließen sich bisher zuviel bezahlte Steuern vom Finanzamt zurückfordern. Diese Zweijahresfrist fällt ab 2008 (Fachbegriff: Antragsveranlagung) weg. Das lohnt sich vor allem für Studenten, die neben dem Studium gejobbt haben. Experten raten, auch für bis zu sieben zurückliegende Jahre Steuererklärungeneinzureichen. Neu-Rentner Wer 2008 in den Ruhestand geht, muss fortan 56 Prozent der gesetzlichen Rente mit dem Fiskus teilen. Das regelt das Alterseinkünftegesetz, das seit 2005 das staatliche Ruhestandsgeld nach und nach steuerpflichtig stellt. Ob tatsächlich Steuern fällig werden, hängt von der Höhe der Rente und Zusatzeinkünfte ab. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter 7664 Euro (Verheiratete das Doppelte), sind keine Steuern fällig. Frührentner Ab 2008 können alle, die vor dem 65. Geburtstag in Rente gegangen sind, etwas mehr hinzuverdienen. Weil die maßgebliche Bezugsgröße von 2450 auf 2485 Euro steigt, können sie fortan 355 Euro nebenbei verdienen, ohne dass es auf die Rente angerechnet wird. Die Regelung betrifft nur Frührentner. Wer erst mit 65 oder später in Rente geht, kann ohne Limit neben der Rente Einkünfte haben. Details gibt es bei den Rentenkassen. Bezieher von Lohnersatzleistungen Die Behörden müssen ab dem kommenden Jahr melden, wer Lohnersatzleistungen wie beispielsweise Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld I erhalten hat. Liegen diese Leistungen über 410 Euro im Jahr, muss der Steuerzahler eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Eltern Geringverdiener, die bislang neben dem Kindergeld auch den längstens für drei Jahre gezahlten Kinderzuschlag in Anspruch genommen haben, können sich freuen: Ab 2008 wird der Zuschlag unbefristet gezahlt. Die Finanzspritze beträgt 140 Euro im Monat. Beanspruchen können ihn Eltern und Alleinerziehende, deren monatliches Einkommen zwar ihr Existenzminimum, nicht aber das der Kinder deckt. Die Geld zurück Software, von Stifungwarentes empfohlen Jetzt reichts, hohlen Sie sich mit dieser Software 1000,-€ zurück! Bildsteuer – Die “Geld-zurück-Software” Steuer-Spar-Erklärung 2010, vom Testsieger Hohlen Sie jetzt Ihr Geld vom Finanzamt zurück

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