Warum eine private Unfallversicherung? Unfallversicherung vergleich

Dezember 21, 2010 by
Filed under: Allgemein 

Hier hören Sie: Die Unfallversicherung(Auszüge aus dem Text unten folgend)

Unfallversicherung – Warum eine Private Unfallversicherung? Unfallversicherung vergleichen und erheblich Geld sparen!

Wann zahlt die gesetzliche Unfallversicherung: Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei einem Unfall während der Arbeit oder auf dem direkten Weg dorthin. Sie gilt also nur für Menschen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Hausfrauen und Selbstständige sind somit von der gesetzlichen Unfallversicherung ausgeschlossen.

Einer privaten Unfallversicherung ist es gleichgültig, wo sich der Unfall ereignet. Die Police greift, wenn ein Unfall eine Invalidität verursacht. Nach einem Unfall zahlen Versicherungsunternehmen eine einmalige Summe, deren Höhe sich nach der Höhe des Invaliditätsgrades richtet. Eine so genannte Gliedertaxe zeigt Ihnen ungefähr, welcher gesundheitliche Schaden wie viel Prozent der vereinbarten Versicherungssumme fällig werden lässt

Vor dem Abschluss einer Unfallversicherung Information einzuholen, erscheint (wie bei jeder anderen Police) als Voraussetzung dafür, auch wirklich den individuell passenden Versicherungsschutz zu bekomme. Aber warum überhaupt eine Unfallversicherung abschließen? Allein in Deutschland kommt es täglich zu mehr als 20.000 Unfällen, sei es bei der (Haus-)Arbeit, im Straßenverkehr, bei sportlichen Betätigungen, im Urlaub (usw.). Rein statistisch betrachtet ereignet sich der über-wiegende Teil aller Unfälle in der Freizeit, was heißt, dass ein bestehender gesetzlicher Versicherungsschutz in diesen Fällen grundlegend nicht greift. Dabei können im Besonderen die möglichen Folgen schwerer Unfälle im schlimmsten aller Fälle lebenslange Auswirkungen und Beeinträchtigungen nach sich ziehen.

Wo vor schützt eine Unfallversicherung!

Eine jedwede Unfallversicherung schützt selbstredend weder vor eventuellen Unfällen, noch mindert sie das Unfallrisiko selbst. Sie schützt dagegen als spezielle Vollkaskoversicherung vielmehr vor den potentiellen finanziellen Risiken, welche mit Unfällen oftmals einhergehen. Die Unfallversicherung sichert damit die eigene Arbeitskraft ab, das eigene sogenannte „Humankapital“, die immanente Grundlage eines jeden Arbeitslebens und Wirtschaftens.

Eine allgemeine Unfallversicherung Information zeigt hierbei die verfügbaren beziehungsweise möglichen Leistungen einer solchen Versicherungspolice: Dazu beispielshalber (vor-beugende) Präventionsmaßnahmen, die Übernahme von Heilbehandlungskosten, Rehabilitations maßnahmen, aber weiterhin auch Barleistungen wie etwa der finanzielle Ausgleich bei Gehaltseinbußen oder –ausfällen, die Zahlung bestimmter Renten, oder ebenso andere monetäre Leistungen.

Doch was gilt diesbezüglich als „Unfall“? Generell handelt es sich um einen Unfall, wenn ein Versicherungsnehmer durch ein von außerhalb kommendes und auf den Körper einwirkendes (Unfall-)Ereignis unfreiwillig Schäden oder Beeinträchtigungen erleidet. Demzufolge gelten eben auch Verrenkungen von Gliedmaßen oder Gelenken, sowie Zerrungen, Abrisse etc. von Muskeln, Bändern, Sehnen oder Kapseln als Unfälle (z.B. bei Sportunfällen), und werden in der Regel durch eine Unfallversicherung abgedeckt.

Unfallversicherung: Worauf Sie achten sollten

Gültigkeit: Der Schutz sollte weltweit und 24 Stunden am Tag gelten und nicht auf bestimmte Bereiche – wie bei der Autoinsassenversicherung – begrenzt sein.

Versicherungssumme: Eine pauschale Empfehlung ist schwer abzugeben, weil die Bedürfnisse der Versicherten zu verschieden sind. Versicherer empfehlen eine Faustregel, nach der Familienverdiener mit 30 Jahren das Sechsfache, mit 40 Jahren das Fünffache, mit 50 Jahren das Vierfache ihres Bruttojahreseinkommen absichern.

Ausschlüsse : Prüfen Sie mögliche Ausschlüsse. Zahlt der Versicherer auch, wenn Sie beispielsweise auf Medikamente angewiesen sind, die zu Bewusstseinsstörungen führen können?

Gliedertaxe: Der Versicherer sollte mindestens den Satz der Gliedertaxe des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft zahlen.

In meinem Beispiel ist es eine Grundsumme von100.000 €

Daneben gibt es in Ihrem Vertrag eine Gliedertaxe. Hier ist festgelegt wieviel jedes Körperteil bei völligem Verlust oder völliger Funktionseinschränkung Wert ist. Es gibt mittlerweile viele Gesellschaften, die eine erweiterte Gliedertaxe anbieten. Die einzelnen Körperteile werden dort höher bewertet als in gängigen Gliedertaxen. Ich gehe hier von einer Standardgliedertaxe aus. Die sieht nach den Muster-AUB des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) folgendermaßen aus.

  • Arm 70 %
  • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %
  • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %
  • Hand 55 %
  • Daumen 20 %
  • Zeigefinger 10 %
  • anderer Finger 5 %
  • Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 %
  • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %
  • Bein bis unterhalb des Knies 50 %
  • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %
  • Fuß 40 %
  • große Zehe 5 %
  • andere Zehe 2 %
  • Auge 50 %
  • Gehör auf einem Ohr 30 %
  • Geruchssinn 10 %
  • Geschmackssinn 5 %

Diese Werte gelten also, wenn ein Verlust oder eine völlige Funktionsbeeinträchtigung vorliegt. Bei einem Teilverlust oder einer teilweisen Funktionsbeeinträchtigung muss man daher vom entsprechenden Teiles dieses Prozentsatzes ausgehen.

Verlieren Sie also Ihr Bein durch einen Unfall erhalten Sie 70% von 100.000 € = 70.000 €.

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