Steueränderungen 2013, Gesetzesänderungen 2013

Februar 19, 2013 by · Leave a Comment
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Das Ändert sich im Jahr 2013, das sind die Steueränderungen 2013 und die Gesetzesänderungen 2013

Einige Gesetzesänderungen für das Jahr 2013

Briefmarken werden teurer, die Praxisgebühr wird abgeschafft, Minijobber dürfen mehr verdienen, das Mietrecht wird verschärft. Nicht nur für Gutverdiener wird sich also im nächsten Jahr vieles ändern. Zahlreiche Reformen greifen bei Steuern, Förderungen, Altersvorsorge, Verbraucher- und Versicherungsschutz. Wie Sparer, Familien und Steuerzahler bei einigen Änderungen profitieren, sehen Sie in unserer Galerie.

Im nächsten Jahr können die Bürger von zahlreichen Entlastungen und Förderungen profitieren. Fast jeder kann 2013 Geld sparen: Die Sozialabgaben sinken, die Praxisgebühr fällt nach ewigem politischen Ringen weg und auch Steuerzahler und Familien werden bedacht. Das Porto für Briefmarken erhöht sich außerdem zum 1. Januar 2013 um 3 Cent auf 58 Cent. Alte Briefmarken werden nicht ungültig und können weiterhin genutzt werden. Auf die Briefe muss dann aber zusätzlich eine 3-Cent-Marke geklebt werden. Seit dem 1. Dezember sind in den Postfilialen und an den rund 5000 Briefmarkenautomaten die neuen 58 Cent- und drei Cent-Marken bereits erhältlich. Letztere können im 20er Pack oder auch als Einzelstücke gekauft werden. Alle Marken seien in ausreichender Anzahl vorrätig, sagte ein Postsprecher auf Anfrage.

Mietrecht

Auf Millionen von Mietern kommen Änderungen im Mietrecht zu. Die neuen Regelungen sollen – falls die Länder sich nicht querstellen – bis zum Frühjahr 2013 in Kraft treten. Der Mieterbund kritisiert die Gesetzesänderungen und warnt vor erheblichen Verschlechterungen.Bundesländer sollen künftig die Möglichkeit haben, Mieterhöhungen in Städten oder Stadtvierteln stärker zu begrenzen. Wohnungsmieten dürfen innerhalb von drei Jahren nur noch um maximal 15 Prozent steigen. Bisher lag die Obergrenze noch bei 20 Prozent.

Mieter müssen sich künftig wochenlang mit Lärm, Staub und Gerüsten vor dem Fenster abfinden. Denn die „Energetische Modernisierung“ von Gebäuden wird in Zukunft rechtlich gestärkt. Ziel der Sanierungsmaßnahmen sind neue Fenster, Heizungen oder bessere Fassadendämmungen. Ab nächstem Frühjahr wird es drei Monate lang mich mehr möglich sein, wegen dieser Bauarbeiten die Miete zu mindern. Mietern bleibt nur ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des übernächsten Monats. Nach Ablauf der drei Monate kann dann endlich die Miete gemindert werden. Je nach Umfang und Art der Baumaßnahmen, die eine Beeinträchtigung des Mietverhältnisses nach sich ziehen, kann die Mietminderung sogar bis zu 50 Prozent betragen.

Der Vermieter muss auch in Zukunft die Sanierung spätestens drei Monate vor Beginn der Maßnahmen ankündigen. Falls er sich nicht an diese Frist halten sollte, so werden Mieterhöhungen, die durch die Sanierung entstehen, erst sechs Monate später wirksam. Allerding muss der Vermieter nicht mehr im Detail Rechenschaft darüber ablegen, welche Energieeinsparungen durch den Umbau möglich sind. Sanierungsmaßnahmen ziehen in der Regel hohe Kosten nach sich. Davon darf der Vermieter ab nächstem Jahr elf Prozent pro Jahr auf die Miete draufschlagen. Der Mieterbund hat hierfür ein Beispiel ausgerechnet: Kostet die Modernisierung pro Quadratmeter 200 Euro, so zieht das eine Mieterhöhung für eine 70 m²-Wohnung in Höhe von ca. 130 Euro pro Monat nach sich. Die Krux dabei: Dieser Betrag lässt sich laut Mieterbund kaum über niedrigere Heizkosten finanzieren. Mieter können trotz Sanierungsarbeiten nicht auf eine Ersatzwohnung bestehen – außer, die Wohnung wäre durch die Bauarbeiten komplett nicht mehr bewohnbar.

Es ist auch schon jetzt möglich, Mietern zu kündigen, die ihre Miete schuldig bleiben. Doch ab nächstem Jahr soll ein neuer Kündigungsgrund eingeführt werden: Künftig darf der Vermieter auch dann fristlos kündigen, wenn ein Mieter seine Kaution nicht bezahlt oder mit ihr in Höhe von zwei Monatsmieten im Verzug ist. Muss der Vermieter eine Wohnung räumen lassen, so muss er die Gegenstände aus der Wohnung künftig nicht mehr einlagern und spart sich dadurch viel Papierkram und Geld. Allerdings muss der Vermieter das Gericht einschalten, da ein Richter den Mieter dazu auffordern muss, einen bestimmten Geldbetrag auf ein Konto bei Gericht einzuzahlen.

Neue Regelung bei Kennzeichnung von Lebensmittel

Am heutigen Freitag tritt eine neue EU-Regelung in Kraft: Es dürfen nur noch solche Produkte mit gesundheitsbezogenen Aussagen beworben werden, wenn die Wirkungsweise auch tatsächlich nachgewiesen wurde. Hierfür müssen die Unternehmen ihre Angaben zu gesundheitsfördernden Zusätzen bei der EU-Kommission einreichen und prüfen lassen. Dies betrifft vor allem Aussagen wie „Stärkt die Abwehrkräfte“, „Unterstützt die Verdauung“, „Vermindert Haarausfall“, „Hilft beim Wachstum“, „Verbesserung der Lernfähigkeit“. Können die Hersteller nicht nachweisen, dass das Immunsystem tatsächlich gestärkt und die Denkfähigkeit gesteigert werden, so dürfen diese Sprüche auch nicht mehr auf der Verpackung oder in der Werbung enthalten sein. Kunden werden auf diese Weise vor Fehleinkäufen geschützt.

Praxisgebühr wird abgeschafft

Die Praxisgebühr wird ab Januar 2013 abgeschafft. Damit können Bürgerinnen und Bürger bis zu 80 Euro pro Jahr an Arztgebühr sparen, bundesweit summiert sich die Ersparnis auf etwa zwei Milliarden Euro. Zugleich reduziert sich für Ärzte und Krankenkassen die Belastung durch Bürokratie. Die Gesetzlichen Krankenkassen erhalten hierfür aus dem Gesundheitsfonds dauerhaft einen vollständigen Ausgleich.

Änderungen für Minijober

Minijobber können ab Januar monatlich bis zu 450 Euro steuerfrei verdienen.

Neu ist außerdem, dass Minijobber rentenversicherungspflichtig werden. Der Arbeitgeber führt dazu 3,9 Prozent der Minijob-Einkünfte an die gesetzliche Rentenversicherung ab. Das sind bei einem vollen 450-Euro-Job monatlich 17,55 Euro. Dieser Eigenbeitrag wird zusätzlich zu den 15 Prozent gezahlt, die der Arbeitgeber aufbringen muss. Geringfügig Beschäftigte erwerben dadurch Versicherungsschutz mit allen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, etwa Erwerbsminderungsrente, Reha-Maßnahmen und Riester-Förderung. Die spätere Rente erhöht sich bei einem 450-Euro-Job um etwa 4,50 Euro monatlich. Der Versicherungspflicht kann allerdings individuell widersprochen werden.

Für Midijobber, also die Beschäftigten in der so genannten Gleitzone, steigt die Verdienstspanne auf 450 bis 850 Euro. Gleitzone bedeutet, dass die Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung gleitend von einem ermäßigten auf das reguläre Niveau ansteigen. Zudem müssen die Beschäftigten verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Änderungen Zeit und Leiharbeiter Holz-Kunststoff

Zeit- und Leiharbeiter in der Holz- und Kunststoffverarbeitenden Industrie dürfen sich über mehr Geld freuen. Die Zuschläge werden gestaffelt gewährt: Nach der 6. Einsatzwoche bekommen Zeit- und Leiharbeiter sieben Prozent mehr. Nach neun Monaten gibt es einen Zuschlag von 31 Prozent. Mit den Zuschlägen soll laut Branchenverband IGZ die bislang bestehende Tariflücke zwischen Zeitarbeitern und der Stammbelegschaft ausgeglichen werden.

Erhöhung Hartz 4

Deutschland rund sechs Millionen Hartz-IV-Empfänger dürfen sich ab nächstem Jahr auf fünf bis acht Euro pro Monat mehr freuen: Der Regelsatz steigt (für Singles) von 374 auf 382 Euro, was einem Plus von 2,1 Prozent entspricht. Partner bekommen künftig acht Euro mehr (345 Euro). Für Kinder bis sechs Jahre erhöht sich der Regelsatz um fünf Euro auf 224 Euro, für Kinder von 7 bis 14 Jahren gibt es künftig sechs Euro mehr (255 Euro). Auch für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren werden sechs Euro mehr ausbezahlt (289 Euro).

Wichtige Änderungen bei Rundfunkgebühren

Zum 1. Januar 2013 wandelt sich die bisherige Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag. Ab dann gilt: Eine Wohnung, ein Beitrag – unabhängig von der Zahl der Empfangsgeräte bzw. der Zahl der Rundfunkteilnehmer. Haushalte müssen dann generell 17,98 Euro an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) überweisen. Bislang kostete das Komplettpaket, bestehend aus Fernseher, Radio und Computer, genauso viel. Verzichtete der Haushalt auf den Fernseher, reduzierte sich die Gebühr allerdings auf 5,76 Euro. Dies ist ab Januar nicht mehr der Fall. Empfänger von Sozialleistungen und Menschen mit Handicap können weiterhin Beitragsbefreiung beantragen. Haushalte, die bislang mehrfach Rundfunkgebühren überwiesen haben und nun weniger zahlen, sollten sich an die GEZ wenden und mitteilen, welcher Rundfunkteilnehmer künftig die Gebühr übernimmt.

Selbstständige und Freiberufler, die in einer Privatwohnung arbeiten, zahlen künftig nur den Pauschalbeitrag von 17,98 Euro. Für den betrieblich genutzten Pkw kommen weitere 5,99 Euro hinzu, ebenso für die eigene Werkstatt oder das separate Büro. Bei größeren Unternehmen ist der Rundfunkbeitrag gestaffelt. Er orientiert sich an der Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der Kraftfahrzeuge.

Silbermünzen ab 2014 voller Mwst. Satz

Wer sein Geld bislang in Silbermünzen angelegt hat, der wird es sich in Zukunft anders überlegen. Eigentlich sollte die Gesetzesänderung bereits 2013 geschehen, allerdings wurde sie nun doch auf 2014 verschoben: Ab dann wird auf den Erwerb von Silbermünzen der volle Mehrwertsteuersatz (19 Prozent) fällig. Bislang zahlte man nur 7 Prozent. Gold bleibt als Kapitalanlage hingegen weiterhin rentabel: Es wird auch weiterhin von der Mehrwertsteuer befreit sein.

Die Bahn bekommt Konkurrenz

Züge, Autos und Billig-Airlines bekommen Konkurrenz: Fernlinienbusse werden ab nächstem Jahr auf den Straßen freie Fahrt bekommen. Auflage für die Fernbusse: Sie dürfen nur in einem Abstand von mindestens 50 Kilometern bei einer Haltestelle stoppen.

Änderungen beim Führerschein

Zwar nicht direkt zum Jahresbeginn, aber zum 19.01.2013 tritt die „3. EG-Richtlinie über den Führerschein vom Dezember 2006“ in Kraft. Diese besagt, dass alle Führerscheine, die vor diesem Datum ausgegeben wurden, ihre bisherige Gültigkeit behalten. Alle kommenden Änderungen betreffen nur nach diesem Datum erstelle Führerscheine – und damit auch solche Führerscheine, die wegen Verlust oder Umtausch erneuert werden müssen! Die Änderungen sind sehr umfangreich… Künftig werden alle Führerscheine auf 15 Jahre befristet sein. Allerdings ist bislang unklar, wie die Verlängerung nach Ablauf dieser Frist aussehen soll. Eventuell müssen dann in regelmäßigen Abständen ärztliche und augenärztliche Nachweise erbracht werden.

Fahrzeuge, die bis zu 45 km/h fahren (also meistens Zweiräder) werden künftig der Klasse „AM“ zugeordnet. Dafür muss man dann an einer umfassenden Verkehrsausbildung teilnehmen, was bisher nicht so war. Die Motorradklasse „A“ kann ab nächstem Jahr auch nur noch von Personen erworben werden, die das 24. Lebensjahr vollendet haben.

Des Weiteren wurde die sogenannte „Anhängerregelung“ wesentlich vereinfacht: Ab nächstem Jahr darf wie gehabt ein Anhänger mit einem Gewicht von bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse mitgeführt werden. Wer künftig bis zu 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse (aus der Kombination der beiden Fahrzeuge) mit sich führen möchte, benötigt dafür nur noch die Fahrerlaubnisklasse „B“. Von 3.500 kg bis 4.250 kg zulässiger Gesamtmasse in der Kombination aus Auto und Hänger muss eine gesonderte Fahrerschulung in einer Fahrschule absolviert werden. Bei der Führerscheinklasse „BE“ wird die zulässige Gesamtmasse des Anhängers auf 3.500 kg begrenzt. Wer mehr ziehen möchte, benötigt ab nächstem Jahr dafür die Klasse „C1e“.

Neue Regelung für Punkte

Verkehrssündern wurde bislang bei 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen. Nun sieht die neue Regelung vor, dass dies schon bei 8 Punkten geschehen soll. Doch keine Panik: Die Punktezahl je Delikt wird gleichzeitig reduziert und sie werden in neue Kategorien eingeteilt. Anstatt von sieben Kategorien wird es nur noch zwei geben: „grob“ und „schwerwiegend“. Grobe Verstöße werden in Zukunft mit nur einem Punkt bestraft (bisher: 1 bis 3 Punkte); schwerwiegende Delikte werden mit 2 Punkten geahndet (aktuell: 3 bis 7). Bei 4 Punkten gibt es eine Ermahnung, bei 6 eine Vorwarnung. Die Vergehen verjähren einzeln und alte Punkte werden nicht „wiederbelebt“, wenn man einen neuen Verstoß begeht. Delikte mit einem Punkt verjähren nach zwei Jahren; Delikte mit zwei Punkten nach drei Jahren. Derzeit ist davon auszugehen, dass man Punkte nicht durch eine Nachschulung abbauen können wird. Es ist auch noch unklar, wie die ca. 50 Millionen „alten“ Punkte in das neue System übertragen werden können.

Elektronische Lohnsteuerkarte

Das Jahr 2013 ist auch der Startschuss für die elektronische Lohnsteuerkarte. Das Verfahren nennt sich „Elektronische Lohn Steuer Abzugs Merkmale“ (ELStAM). Damit wird die bisherige Lohnsteuerkarte in Papierform ersetzt. Ab nächstem Jahr bekommt der Arbeitgeber zusammen mit der Steuer-ID und dem Geburtsdatum des Arbeitnehmers die Steuerklasse, Kirchensteuer, den Kinderfreibetrag und Freibetrag, etc. elektronisch übermittelt. Die Steuer-ID wird bereits seit 2008 an alle Arbeitnehmer versendet und ist ab der Geburt des Steuerpflichtigen bis an sein Lebensende gültig.

Lohnsteuerfreibetrag

Lohnsteuer-Freibeträge dürfen künftig auf zwei Kalenderjahre verlängert werden. Dafür muss allerdings ein Antrag gestellt werden. Damit wird ein jährlicher Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung beim Finanzamt obsolet.

Grundfreibetrag

In Sachen Steuern wird sich 2013 also einiges tun: Der steuerliche Grundfreibetrag wird um 126 Euro auf 8.130 Euro pro Jahr steigen. Im Monat bringt diese Änderung höchstens zwei Euro mehr.

Veranlagungsformen

Die Aufstellung beginnt mit den Änderungen bei den Steuern und Abgaben. Bereits im ‘Steuervereinfachungsgesetz 2011’ wurde festgelegt, dass die steuerlichen Veranlagungsformen bei Ehegatten zum 1. Januar 2013 von sieben auf vier Varianten reduziert werden. Neben der Zusammenveranlagung mit Ehegatten-Splitting gibt es künftig drei Formen der Einzelveranlagung: ein Ehegatten-Splitting mit Grundtarif, ein Witwen-Splitting und eine Variante mit Sonder-Splitting für Geschiedene im Trennungsjahr. Bei der neuen Einzelveranlagung werden künftig die Einkünfte für jeden Ehegatten getrennt ermittelt und die jeweils bezogenen Einkünfte dazu gerechnet. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen werden grundsätzlich demjenigen Ehegatten zugerechnet, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat.

Zwangsvollstreckungsgesetz „Bundessachufa“

Am 1. Januar 2013 tritt das Zwangsvollstreckungsänderungsgesetz in Kraft. Künftig werden es Gläubiger einfacher haben, im Rahmen einer Zwangsvollstreckung an Informationen über Schuldner zu kommen, um die Pfändung vollziehen zu können. Außerdem wird das Schuldnerverzeichnis zentralisiert und automatisiert. Damit werden alle Auskünfte über einen Schuldner (Vermögensverhältnisse und Veranlassung des Vollstreckungsorgans) in einem elektronischen Dokument erfasst und elektronisch beim jeweiligen Zentralen Vollstreckungsgericht hinterlegt werden. Was entsteht, ist eine „Bundesschufa“.

Übungsleiterfreibetrag

Ab 2013 wird der sogenannte Übungsleiterfreibetrag von 2.100 auf 2.400 Euro angehoben. Nebentätigkeiten als Trainer, Ausbilder, Erzieher, Betreuer und Künstler sind steuerbegünstigt, wenn sie für eine gemeinnützige Organisation geleistet werden oder mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Die Vergütungen sind künftig bis zu 2.400 Euro im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Über den Freibetrag hinaus darf der Verdienst 450 Euro im Monat betragen, ohne dass es auf die wöchentliche Arbeitszeit ankommt. Das bedeutet: Der nebenberufliche Trainer, Ausbilder oder Chorleiter kann bis zu 650 Euro im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei vereinnahmen. Bislang lag dieser Satz bei 575 Euro. Dies gilt sowohl bei einer geringfügigen abhängigen Beschäftigung als auch bei einer geringfügigen selbstständigen Tätigkeit.

Rentenanteil absetzbar

Bisher waren 48 Prozent des Arbeitnehmeranteils zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich absetzbar. Dieser Rahmen wird nun auf 52 Prozent erhöht. Laut Angaben des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine wurden die Beträge bereits in den Vorsorgepauschalen bei der Lohnsteuerberechnung eingearbeitet.

Steuerbegünstigung Elektroautos

Als Anreiz für Käufer von E-Autos werden die bestehenden Steuervergünstigungen ausgeweitet: Elektrofahrzeuge rollen künftig zehn statt fünf Jahre Kfz-steuerfrei. Gelten soll die Neuregelung für Autos mit reinem Elektroantrieb oder mit Brennstoffzelle für Zulassungen zwischen 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2015. Wagen mit Zulassung von 2016 bis 2020 sollen wie bisher fünf Jahre steuerfrei sein. Die Bundesregierung hat das Ziel von einer Million E-Autos bis 2020.

Nächstes Jahr wird eine Regelung zum Nachteilsausgleich für die private Nutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen und Hybridelektrofahrzeugen eingeführt. Das Problem besteht derzeit darin, dass die Bewertung der geldwerten Vorteile aus der privaten Kfz-Nutzung nach der 1 Prozent-Regelung E-Fahrzeuge benachteiligt, weil sie noch besonders teuer sind. Daher soll der Listenpreis künftig um die Sonderausstattung für den Fahrzeug-Akku gemindert werden. Dies gilt auch für die Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines Dienstfahrzeugs für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz (derzeit: 0,03 Prozent-Regelung): Wird ein Fahrtenbuch geführt, so muss hier ein zusätzlich gezahltes Entgelt für den Akku von den Gesamtkosten abgezogen werden, um die Abschreibung entsprechend zu mindern.

Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst Steuerbefreiung

Ab 2013 wird für Einnahmen aus dem Freiwilligen Wehrdienst keine Steuerbefreiung mehr gewährt. Allerdings ist der Gesetzgeber den freiwillig Wehrdienstleistenden entgegengekommen: Da die ersten 6 Monate des Dienstes gesetzlich als Probezeit gelten, wird diese ab nächstem Jahr einer Ausbildung gleichgestellt und der Ausbildungsphase zugeordnet. In dieser Phase besteht ein Kindergeldanspruch.

Auch die Bezüge aus dem Bundesfreiwilligendienst werden ab nächstem Jahr der Steuerpflicht unterliegen. Allerdings besteht auch hier während der Probezeit ein Kindergeldanspruch.

Aufbewahrungsfristen

Hier wird der Bürokratieabbau tatsächlich einmal gelebt: Die Aufbewahrungsfristen für Unterlagen, die dem Steuerrecht unterliegen, werden von 10 auf 8 Jahre verkürzt. In 2015 werden die Fristen dann in einem weiteren Schritt auf 7 Jahre verkürzt. Auch im Handelsgesetzbuch werden die Aufbewahrungsfristen entsprechend verkürzt. Unternehmen können sich also freuen: Dadurch Der Umfang der insgesamt in einem Unternehmen aufzubewahrenden Unterlagen verringert sich damit deutlich.

Rentenversicherung

Zum 1. Januar 2013 sinkt der Beitragssatz der Gesetzlichen Rentenversicherung um 0,7 Prozentpunkte von 19,6 auf 18,9 Prozent. Das ist der niedrigste Beitragssatz der Gesetzlichen Rentenversicherung seit 1995. Bürger und Unternehmen teilen sich die Entlastung je zur Hälfte, die Entlastung pro Jahr beträgt mehr als sechs Milliarden Euro. Für einen Durchschnittsverdiener bedeutet die Entlastung laut Rentenversicherung eine Ersparnis von rund acht Euro im Monat.

Gleichstellung Mann und Frau bei Versicherungsverträgen

Ab dem 21.12.2012 sind Frauen und Männer in allen privaten Versicherungsverträgen gleichgestellt. Bei Frauen werden überwiegen Unfall- und Risikolebensversicherungen teurer. Männer hingegen greifen bei Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung tiefer in die Tasche.

Höhere Sozialabgaben

Beschäftigte mit hohem Einkommen müssen mit höheren Sozialabgaben ab 2013 rechnen. Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen in allen Bereichen der Sozialversicherung. Grund für die Erhöhung sind gestiegene Brutto-Arbeitseinkommen in Deutschland. Für die Beitragsbemessungsgrenzen 2013 ist die Lohn- und Gehaltsentwicklung 2011 maßgebend. Aufgrund der guten Konjunktur stiegen die Löhne im Vergleich zum Jahr 2010 im Westen um durchschnittlich 3,07 Prozent und in den neuen Ländern um 2,95 Prozent. Analog dazu werden die Rechengrößen für die Sozialversicherung nach oben geschraubt. Dies gilt im kommenden Jahr auch für die neuen Bundesländer, die im Jahr 2012 keine Erhöhung zu verzeichnen hatten. Es ergeben sich zahlreiche Änderungen… Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt ab Januar in den alten Bundesländern um 200 Euro. Der beitragspflichtige Höchstbetrag liegt dann bei 5.800 Euro pro Monat (Jahresgrenze 69.600 Euro). In Ostdeutschland klettern die Werte um 100 Euro auf 4.900 Euro bzw. 58.800 Euro

Unabhängig von der Beitragsbemessungsgrenze existiert die Versicherungspflichtgrenze, also die Einkommensgrenze bis zu der Arbeitnehmer der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen. Ab 2013 müssen sich Beschäftigte bis zu einem Monatseinkommen von 4.350 Euro (Jahresbrutto: 52.200 Euro) gesetzlich versichern, bislang lag dieser Satz bei 4.237,50 Euro. Weiterhin gilt: Wer in diesem und auch im Folgejahr Einkünfte über der Beitragsbemessungsgrenze erzielt, der darf – unter Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen – in eine private Krankenkasse wechseln.

Höhere Beitragslasten für Gutverdiener warten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier gilt eine bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze, so dass Arbeitnehmer mit hohem Gehalt auch im Osten mit höheren Lasten rechnen müssen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird von derzeit 3.825 Euro auf 3.937,50 Euro im Monat angehoben. Das entspricht einem Jahreseinkommen von 47.250 Euro. Bleiben die Beitragssätze 2013 stabil, beträgt der maximale Arbeitnehmeranteil (aktuell 8,2 Prozent) zur Krankenversicherung ab kommendem Jahr 322,88 Euro. Außerdem führen alle gesetzlichen Krankenkassen flächendeckend die Gesundheitskarte ein.

Des Weiteren sollen alle Bürger von ihrer Krankenkasse gefragt werden, ob sie Organspender werden möchten.

Künstlersozialversicherung

Die Künstlersozialversicherung wird ab nächstem Jahr teurer: Der Beitragssatz erhöht sich um 0,2 Prozent auf 4,1 Prozent. Die Abgabe ist von Unternehmen zusätzlich zu den Honoraren an freischaffende Künstler und Publizisten zu zahlen.

Einführung Lebensleistungsrente

Noch nicht terminlich fixiert, aber fest beschlossen, ist die Einführung einer sogenannten Lebensleistungsrente. Sie soll noch in dieser Legislaturperiode kommen, also spätestens bis zur Bundestagswahl im Herbst 2013. Dazu möchte die Bundesregierung die Bewertung der Beitragszeiten für Frauen, die Kinder erzogen oder Pflegeleistungen erbracht haben sowie für Erwerbsgeminderte und Menschen mit geringem Einkommen verbessern. Die finanzielle Aufwertung wird aus Steuermitteln finanziert. Voraussetzung für die Verbesserung ist, dass mindestens 40 Jahre Beitragsjahre zur gesetzlichen Rentenversicherung vorliegen und der Antragsteller privat vorgesorgt hat, etwa mit der Riester-Rente.

 

 

Betreuungsgeld

Familien erhalten Wahlfreiheit, ob sie ihr Kind zuhause erziehen oder in eine Tageseinrichtung geben. In beiden Fällen zahlt der Staat Zuschüsse. Neben dem nachhaltigen Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen sollen auch die Eltern von ein- und zweijährigen Kindern gefördert werden, die von staatlichen Betreuungsangeboten keinen oder kaum Gebrauch machen. Sie erhalten ab August 2013 ein Betreuungsgeld von monatlich 100 Euro. Ab dem 1. August 2014 sollen dann 150 Euro pro Monat gezahlt werden. Einen zusätzlichen Bonus von 15 Euro erhält, wer das Betreuungsgeld für die private Altersvorsorge nutzt. Der Gesetzgeber eröffnet mit dem Betreuungsgeld eine kontinuierliche Förderung in den ersten drei Lebensjahren. Zunächst erhalten Eltern bis zu 14 Monate Elterngeld, anschließend kann man bis zu 22 Monate Betreuungsgeld beantragen.

Pflegeversicherung

Ab dem 1. Januar 2013 werden statt 1,95 Prozent nunmehr 2,05 Prozent zur gesetzlichen Pflegeversicherung fällig. Bei Kinderlosen steigt der Beitragssatz auf 2,3 Prozent. Dies soll den Pflegekassen Mehreinnahmen in Höhe von 1,1 bis 1,2 Milliarden Euro jährlich bescheren. Patienten mit Demenz oder einer geistigen Behinderung, die in keine Pflegestufe fallen und daheim von Angehörigen betreut werden, können ab nächstem Jahr ein Pflegegeld von 120 Euro für die Betreuung oder Sachleistungen von bis zu 225 Euro bekommen. Auch Menschen in den Pflegestufen II und III können sich über mehr Geld freuen.

Für sogenannte Pflege-WGs gibt es pro bedürftigem Bewohner 200 Euro extra. Bei Gründung solch einer WG wird es zeitlich befristet eine Förderung von Umbauten von 2.500 Euro pro Kopf geben – maximal jedoch nur 10.000 Euro.

Die Pflegezusatzversicherung wird ab 2013 einkommensunabhängig gefördert. Bislang waren solche Zusatzpolicen im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgabe absetzbar. Allerdings nur dann, wenn der zulässige Höchstbetrag nicht bereits durch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft war. Da dies bei vielen Beschäftigten aber der Fall war, zahlt nun der Staat einen Zuschuss von fünf Euro pro Monat beziehungsweise 60 Euro im Jahr, sofern der Versicherungsbeitrag mindestens zehn Euro monatlich beträgt.

Rürup Rente steigende Förderung

Ab 2013 steigt die steuerliche Förderung für sogenannte Rürup-Renten. Absetzbar sind ab kommendem Jahr 76 Prozent der Einzahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro für Ledige und 40.000 für Verheiratete. Das bedeutet, dass Ledige Vorsorgebeiträge von bis zu 15.200 Euro und Verheiratete von bis zu 30.400 Euro als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen können. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent erzielen Ledige einen Steuervorteil von 6.384 Euro.

Das angesparte Vermögen einer Riester-Rente soll ab nächstem Jahr im Falle einer Privatinsolvenz besser geschützt werden. Außerdem werden nächstes Jahr eine Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes sowie der steuerlich begünstigten Absicherung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit diskutiert.

Offene Immobilienfonds

Die Halter von offenen Immobilienfonds müssen sich ab nächstem Jahr auf einige Änderungen gefasst machen: Bis Ende dieses Jahres sind Einlagen aus offenen Fonds noch täglich kündbar – ab Januar gilt für Neuanleger eine Ersthaltefrist von 24 Monaten. Bestandsanleger müssen dann eine Kündigungsfrist von 12 Monaten einhalten. Anleger können ab 2013 im Rahmen von Freibeträgen bis zu 30.000 Euro pro Halbjahr verkaufen – das sind immerhin 60.000 Euro pro Jahr, über die man weiterhin frei mit offenen Immobilienfonds verfügen kann. Außerdem sollen die Fonds mit mehr Eigenkapital stabilisiert werden.

Große Umstellung des Zahlungsverkehrs SEBA

SEPA steht für „Single European Payment Area“ und benennt den einheitlichen Europäischen Zahlungsraum. Konkret bedeutet SEPA, dass es die Lastschrift, wie sie die Deutschen kennen, in ihrer heutigen Form nicht mehr geben wird. Alle Einzugsermächtigungen müssen damit neu und schriftlich eingeholt werden. Damit einhergehend ändern sich auch die Widerspruchsfristen. In einem weiteren Schritt werden ab 2014 alle Kontonummern und Bankleitzahlen dann durch IBAN und BIC ersetzt. Klingt nach viel Veränderung und einer großen Umstellung – und das wird es auch sein.

Schornsteinfeger in EU frei wählbar

Ab nächstem Jahr können Schornsteinfeger aus der gesamten EU, Norwegen, Island, Lichtenstein und der Schweiz ihre Dienste anbieten. Hierzu müssen sie nur ihre Qualifikationen von der zuständigen Handwerkskammer überprüfen lassen. Auch auf Hausbesitzer kommt eine wichtige Neuregelung zu: Sie müssen künftig ihren bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger über die Durchführung von Arbeiten an ihrer Feuerstätte benachrichtigen – und zwar immer. Wer nicht bis spätestens zwei Wochen nach dem Termin seiner Informationspflicht nachkommt, muss ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro entrichten.